Herzschlag
eines Kindes
(10. Schw.
woche) |
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Kelsterbacher Str. 28
64566 Mörfelden-Walldorf
Telefon: 06105 454560
Fax: 06105 454561
Email: info@contragest.de
Martin Kessel
ist ehemaliger Mitarbeiter von Pro
Familia und kennt von daher mögliche Vertriebswege für sein Gift "Mifegyne".. |
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Martin
Kessel
ex.
Sexualpädagoge bei "Pro-Familia" ,
gründete
die Firma
"Contragest GmbH" in Mörfelden, dessen geschäftsführender Gesellschafter er ist.
Er
hat seit 1.1.2001 das Alleinvertriebsrecht
für das Menschenpestizid "Mifegyne" und
verdient sein Geld u.a. mit dem Vergiften von ungeborenen Kindern.
Kessel wird sich freuen, wenn immer mehr Frauen ihre Kinder mit seinem
Produkt "Mifegyne" ermorden.
Dann klingelt es in seiner Kasse
und wahrscheinlich auch
bei "Pro Familia". |
Martin Kessel
hier:
Vita
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Martin
Kessel`s Geschäfte
mit
dem Verkauf des
Menschen-Pestizid`s "Mifegyne"
zur
Tötung ungeborener Kinder
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10.09.2009 |
Mehr Abtreibungen mit
Mifegyne
Immer öfter kommt dabei allerdings offenbar die Abtreibungspille Mifegyne
(Mifepriston) zum Einsatz. Bei 14 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche
wurde das Arzneimittel den Angaben zufolge verwendet. Im Jahr 2008 betrug
der Anteil 12 Prozent, 2007 lediglich 10 Prozent. In knapp drei
Viertel aller Fälle wurde der Abbruch per Absaugmethode durchgeführt.
73 Prozent der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen
ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 15 Prozent zwischen 35 und 39
Jahren. 40 Jahre und älter waren lediglich 8 Prozent, nur jede zwanzigste
Frau war unter 18 Jahre alt. Bei den Minderjährigen ging die Zahl der
Schwangerschaftsabbrüche um 12 Prozent im Vergleich zum entsprechenden
Vorjahresquartal zurück.
Quelle: APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 10. September 2009
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16.07.2003 |
Ärzte
bekommen für Abtreibung mit Pille künftig mehr Geld
Ärzte bekommen
für Schwangerschaftsabbrüche mit der Abtreibungspille Mifegyne künftig
deutlich mehr Geld. Damit werden medikamentöser und operativer Eingriff in
etwa gleich gestellt, erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
in Köln am Mittwoch im Gespräch mit dpa.
Der deutsche Vertreiber
der Pille, die Firma Contragest im hessischen Mörfelden-Walldorf, erwartet
nun eine deutlich steigende Zahl medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche.
Mit der Entscheidung seien die Weichen gestellt worden, um in Deutschland
einen ähnlichen Prozentsatz zu erreichen wie in anderen europäischen
Ländern, sagte Contragest-Geschäftsführer Martin Kessel. In Schweden
würden 50, in Frankreich mehr als 30 Prozent der Abtreibungen mit Mifegyne
vorgenommen.
In Deutschland spielte im Herbst 1999 zugelassene Medikament bisher kaum
eine Rolle als Alternative zum chirurgischen Schwangerschaftsabbruch. Nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im ersten Quartal 2000 nur
zwei Prozent aller Abbrüche mit Mifegyne durchgeführt, im zweiten Quartal
waren es drei, im dritten Quartal vier Prozent.
Der Bewertungsausschuss der KBV Köln habe das ärztliche Honorar für eine
Abtreibung mit Mifegyne mit Wirkung zum 1. Juli 2001 erhöht. Bisher seien
Durchführung und Beratung pauschal mit 900 Punkten bewertet, sagte eine
Sprecherin. Der Punktwert entspreche rund 67,50 Mark. Weil der Arzt
daneben noch andere Tätigkeiten abrechnen könne, erhalte er zurzeit etwa
120 bis 140 Mark pro Eingriff.
In Zukunft könnten Ärzte für den Abbruch selbst nur noch 500 Punkte
abrechnen, dafür aber mehr Punkte für die Beratung: zwischen 900 Punkten
für mehr als zwei Stunden Beratung bis hin zu 2.500 Punkten für mehr als
zwölf Stunden Beratung. Damit ist der Abbruch mit Pille nach Berechnungen
der KBV nur noch geringfügig niedriger bewertet als der chirurgische.
Wegen der geringen Anzahl der Verordnungen hatte das in Holzkirchen bei
München ansässige Unternehmen Femagen den Vertrieb zum Ende des Jahres
eingestellt. Daraufhin wurde in Mörfelden-Walldorf die Firma Contragest
gegründet, die die Pille seit Januar 2001 vertreibt. Durch die
Neubewertung sei nun auch die Voraussetzung gegeben, Mifegyne
wirtschaftlich zu vertreiben, sagte Geschäftsführer Kessel.
LIFELINE 16.07.2003 http://www.lifeline.de/cda/page/center/0,2845,8-3829,FF.html
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27.07.2001 |
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19.07.2001 |
Sondervertriebsweg
für Mifegyne hat sich bewährt
Der Sondervertriebsweg für Mifegyne hat sich bewährt - zu diesem
Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesregierung, der am 18. Juli 2001
vorgelegt wurde.
Nach Paragraf 47a des Arzneimittelgesetzes (AMG) gilt dieser
Sondervertriebsweg sowohl für Mifegyne als auch für andere
Arzneimittel, die für medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche benötigt
werden.
Die Einführung eines Sondervertriebsweges vor zwei Jahren stellte für
das Arzneimittelrecht eine Neuheit dar. Daher beschloss der Deutsche
Bundestag, dass nach Ablauf von zwei Jahren nach In-Kraft-Treten des
Paragrafen 47a AMG die Bundesregierung einen Bericht über die
Erfahrungen mit dem Sondervertriebsweg vorlegen müsse. Dieser
Entscheidung wird mit dem vorliegenden Bericht Rechnung getragen.
Der Sondervertriebsweg für diese Arzneimittel war mit dem Neunten
Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 26. Juli 1999
eingeführt worden. Dazu wurde ein neuer Paragraf 47a in das AMG
aufgenommen sowie die Überwachungs- und Einfuhrbestimmungen geändert.
Der Paragraf 47a sieht vor, dass die genannten Arzneimittel von den
Pharmaunternehmen nur an Einrichtungen abgegeben werden dürfen, die
nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Abbrüche vornehmen dürfen. Nur
die dort behandelnden Ärzte dürfen diese Medikamente verschreiben. Die
Pharmaunternehmen müssen die Arzneimittelpackungen fortlaufend
nummerieren. Über die Abgabe der Arzneimittel haben Pharmaunternehmen,
Einrichtungen und Ärzte Nachweis zu führen. Alle Beteiligten müssen
die Medikamente gesondert aufbewahren und vor unbefugter Entnahme
schützen.
Nach Auswertung der Umfrageergebnisse zu den Erfahrungen von
Überwachungsbehörden und Beteiligten zeigt sich, dass sich der in
Paragraf 47a AMG geregelte Sondervertriebsweg bewährt hat. Es sind
keine gravierenden Probleme bei der Versorgung mit diesen
Arzneimitteln aufgetreten (seit Zulassung von Mifegyne ist lediglich
eine einzige Packung auf ungeklärtem Wege verschwunden).
Der Bericht verdeutlicht auch, dass der höhere Verwaltungsaufwand
dieses Vertriebsweges gegenüber dem herkömmlichen Vertriebsweg über
Großhandel und Apotheken gerechtfertigt ist. Wird dadurch doch
gesichert, dass diese Arzneimittel ausschließlich bei solchen
Schwangerschaftsabbrüchen zur Anwendung kommen, die nicht
strafrechtlich verfolgt werden. Daher besteht aus Sicht der
Bundesregierung kein Anlass, den jetzigen Sondervertriebsweg zu
ändern.Quelle: www.bundesregierung.de
19.07.2001 |
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19.03.2001 |
LEXsoft Aktuelles
Mifegyne: Ärzte bekommen mehr Geld für Abtreibung
mit der Pille
Medikamentöser und operativer Eingriff ab
1. Juli 2001 finanziell gleichgestellt/Voraussetzungen für
wirtschaftlichen Vertrieb der Abtreibungspille geschaffen
Ärzte sollen ab 1. Juli 2001 deutlich mehr Geld für
Schwangerschaftsabbrüche mit der Abtreibungspille Mifegyne bekommen,
teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegenüber der
Nachrichtenagentur dpa mit. Das ärztliche Honorar für die
medikamentöse Abtreibung werde danach nur geringfügig niedriger
ausfallen als das für den chirurgischen Eingriff.
In Deutschland spielte das seit Herbst 1999 zugelassene Medikament
kaum eine Rolle als Alternative zum chirurgischen
Schwangerschaftsabbruch. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
wurden im ersten Quartal 2000 nur zwei Prozent aller Abbrüche mit
Mifegyne durchgeführt, im zweiten Quartal drei und im dritten vier
Prozent. Zum Vergleich: In Schweden werden 50, in Frankreich mehr als
30 Prozent der Abtreibungen mit Mifegyne durchgeführt.
Wegen der zurückhaltenden Verordnung hatte das Unternehmen Femagen den
Vertrieb Ende des vergangenen Jahres eingestellt. Daraufhin wurde im
Mörfelden-Walldorf die Firma Contragest gegründet, die Mifegyne seit
Januar in Deutschland vertreibt. In der weitgehenden Angleichung des
ärztlichen Honorars für den medikamentösen und chirurgischen
Schwangerschaftsabbruch sieht der Geschäftsführer des
Vertriebsunternehmens, Martin Kessel, eine Weichenstellung für den
wirtschaftlichen Vertrieb des Medikaments auch in Deutschland.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern Dr. Petra
Gaebel aus unserer Redaktion. |
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07.03.2001 |
Frauen in Deutschland
atmen auf
aktualisiert am
07.03.2001 |
gesundheitspilot.de/as - Die Abtreibungspille
"Mifegyne" wird weiterhin in Deutschland erhältlich sein. Seit dem
1. Januar dieses Jahres ist die Firma Contragest alleiniger
Vertreiber des Medikaments und löste damit das Unternehmen Femagen
ab, das wegen zu geringer Verkaufszahlen den Vertrieb Ende 2000
einstellen musste.
Martin Kessel, Geschäftsführer von Contragest, habe sich
"erfolgreich für den Verkauf des Abtreibungsmittels eingesetzt",
bestätigte die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen
(ASF). Für seinen Einsatz wurde Kessel von der ASF mit dem "Olympe
de Gouges"-Ehrenpreis ausgezeichnet.
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14.11.2000 |
VDPP-Rundbrief 52
Zur angekündigten Vertriebseinstellung von Mifegyne
Wegen zu geringer Verkaufszahlen will die Firma Femagen den
Vertrieb von Mifegyne zum Jahresende einstellen. Diese Entwicklung
kommt keinesfalls überraschend! Weil der medikamentöse
Schwangerschaftsabbruch den durchführenden Ärzten nicht kostendeckend
vergütet wird, wird diese Methode nur von wenigen Praxen angeboten.
Durch die geringe Nachfrage, ist der aus Sicherheitsgründen über eine
Änderung zum AMG geschaffene Sondervertriebsweg für die Firma
unrentabel. Beide Probleme sind seit der hart und mühsam erstrittenen
Einführung von Mifegyne den Entscheidungsträgern bekannt.
Wir können und wollen nicht akzeptieren, dass aus politischen und
finanziellen Gründen den Frauen und Ärzten die Wahlmöglichkeit
genommen wird.
Es ist uns unverständlich, dass gerade diejenigen, die die
Einführung dieser weiteren Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs
miterkämpft haben und in der Regierung in entscheidender Position
sitzen, heute scheinbar müde und ermattet dabei zu sehen, wie ihr
einstiger Erfolg (und gleichzeitig Einlösung eines Wahlversprechens)
zunichte gemacht wird. Wir fordern, die Kostenvergütung für die
Methode des medikamentösen Abbruchs anzuheben. Gleichzeitig sehen wir
keine Begründung für einen Sondervertriebsweg. Der Sicherheitsaspekt
für Mifegyne ist aus unserer Sicht nicht höher zu bewerten als z.B.
bei der Abgabe von Leponex oder von Betäubungsmitteln. Ganz im
Gegenteil wird durch die gewählte Form des Vertriebs den Apothekern
die Möglichkeit zur Beratung genommen. Gerade aber beim medikamentösen
Abbruch, der sich in der Regel über mehrere Tage erstreckt, ist der
Beratungsbedarf hoch.
Mitte letzter Woche wurde der Antrag der FDP zur Abschaffung des
Sondervertriebsweges für Mifegyne in die Ausschüsse verwiesen. Wir
fordern, dass dort mit Nachdruck daran gearbeitet wird, die
Bedingungen dahingehend zu verändern, dass der Vertrieb von Mifegyne
langfristig gesichert wird.
Katja Lorenz, für den VdPP
Berlin, den 14.11.2000
Verein demokratischer
Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) e.V.
c/o Neptun-Apotheke
Bramfelder Chaussee 291
D-22177 Hamburg
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16.12.2000 |
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Meldung der Frankfurter Neue Presse bom,
16.12.2000 |
23.10.2000 |
Grüne wollen Aus für Mifegyne verhindern
Gesetz über Arzthonorare
MÜNCHEN, 22. Oktober. Mit einer Gesetzesinitiative wollen die
Grünen verhindern, dass die Abtreibungspille Mifegyne in Deutschland
zum 31. Dezember vom Markt genommen wird. Die Arzthonorare für einen
Schwangerschaftsabbruch mit der Pille sollten nach den Plänen der
Grünen künftig per Gesetz geregelt werden, sagte die frauenpolitische
Sprecherin der Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, in
"Focus".
Der Hersteller Femagen hatte den Vertriebsstopp der Pille mit den
"hohen Verlusten" durch den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen
Sondervertriebsweg und die "unzureichenden Honorare" für die Ärzte bei
einer Behandlung mit Mifegyne begründet. In Frankreich setzt der
Hersteller Exelgyn nach eigenen Angaben mittlerweile rund 6 000
Packungen im Monat ab, in Deutschland sind es laut Femagen 600 bis
700. Das liegt zum einen daran, dass die Pille in Deutschland nur
direkt an Ärzte und Krankenhäuser ausgegeben werden darf, aber nicht
an Apotheken. Zum anderen erhalten deutsche Ärzte für einen
chirurgischen Eingriff ein rund doppelt so hohes Honorar wie für eine
Mifegyne-Verschreibung.
Schewe-Gerigk sagte, im Schwangeren-Hilfegesetz sollten die
tatsächlich für den Arzt anfallenden Kosten bei der Behandlung mit
Mifegyne festgeschrieben werden. Derzeit hätten die Ärzte keine
Möglichkeit, ihren Arbeitsaufwand abzurechnen. Deshalb werde die
schonendere medikamentöse Abtreibung bislang kaum vorgenommen. Die
Grünen-Politikerin forderte zudem einen einfacheren Vertriebsweg.
(AFP)
Quelle: Berliner Zeitung, 23.10.2000 |
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Hexal-Tochter vertreibt
Mifegyne
dpa-Artikel
Die bayerische Firma Femagen Arzneimittel GmbH wird von Ende
November an in Deutschland, Österreich und den Niederlanden den Vertrieb
der Abtreibungspille Mifegyne übernehmen. Femagen gehört zur
Unternehmensgruppe der Hexal AG in Holzkirchen. Wie die "Welt am Sonntag"
berichtet, wurde die GmbH eigens für den Vertrieb von Mifegyne gegründet.
Die französische Herstellerfirma Exelgyn hatte am Freitag bekannt
gegeben, dass die Abtreibungspille Ende November auf den deutschen Markt
kommt. Mifegyne (früher: RU 486) gilt als medikamentöse Alternative zum
chirurgischen Eingriff beim Schwangerschaftsabbruch. In Frankreich ist die
Pille bereits seit 1988 auf dem Markt. In Schweden und Großbritannien
wurde sie im vergangenen Jahr zugelassen, in Deutschland und der Schweiz
in diesem Jahr.
Die Firma Femagen verfolgt nach eigener Darstellung mit der Vermarktung
der Abtreibungspille keinerlei wirtschaftliche Interessen. Der Gewinn
solle vielmehr vollständig an die Stiftung "Femagen Foundation" abgeführt
werden, die Konzepte zur Verhütung ungewollter Schwangerschaften
entwickele. Der Preis für eine Packung Mifegyne soll 154 Mark betragen,
meldet die "Welt am Sonntag".
Bereits im Vorfeld hat sich Femagen, gegen Kritik verwahrt.
"Medizinischer Fortschritt muss zur Verfügung gestellt werden, das ist
unsere Überzeugung", sagte die Geschäftsführerin Petra Schoettler der
"Bild am Sonntag". Außerdem verfolge Femagen kein wirtschaftliches
Interesse mit der Pille.
"Mifegyne ist medizinischer Fortschritt und darf den Frauen in
Deutschland nicht länger vorenthalten werden. Sie haben ein Recht darauf,
zwischen zwei anerkannten Methoden zu wählen", sagte Schoettler, die
Vorstandsmitglied der Hexal AG ist. Mifegyne sei eine risikoarme
Alternative zum chirurgischen Abbruch. Zur umstrittenen Äußerung des
Kölner Kardinals Joachim Meisner, der die Abtreibungspille mit dem
Auschwitz-Gas Zyklon B verglichen hatte, sagte sie: "Diese Bewertung kann
ich nicht ernst nehmen. Ich bin fassungslos, dass ein Kardinal Frauen in
Not Hilfe verwehrt und sie verdammt."
Nach einem Jahrzehnt heftigster politischer Diskussion in Deutschland
über die Abtreibungspille hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel im
vergangenen Juli dem Präparat die Zulassung erteilt. Zuvor hatte Exelgyn
Ende Februar 1999 Zulassungsanträge in fast allen europäischen Ländern
gestellt, darunter auch in der Bundesrepublik. Befürworter sehen in der
Pille eine besonders schonende Methode des Schwangerschaftsabbruchs.
Abtreibungsgegner sprachen von einer "chemischen Kriegsführung gegen
Babys".
© 1999 GOVI-Verlag
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