www.Abtreiber.com
 

Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

Home
News
Abtreiber
Abtreiber-Lobby
Kliniken
Anzeigen
...und danach
Visionen
Links

 

Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

Abtreiber-Lobbyisten

Lobbyisten weltweit Georg Bürstmayr Mireille Dühlmeyer FIAPAC Christian Fiala Fleischmarkt Wien Andreas Freudemann Prof. Monika Frommel Johannes Gottenbos Christinal Haenel Prof. Hackelör Prof. Daphne Hahn Martin Kessel Pro Familia Prof. Dr. Anke Rohde Andre Seitenberg Friedrich Andreas Stapf Simone Veil Wieczorek-Zeul Zeitdokument

 

Abtreibungsarzt scheitert

 mit Klage gegen „Gehsteigberater“

Von: Evangelische Nachrichtenagentur idea

M ü n c h e n (idea) – Schwangere, die abtreiben lassen wollen, dürfen auf der Straße unmittelbar vor dem Eingriff angesprochen und auf Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen werden. Der Versuch des Münchener Abtreibungsarztes Friedrich Stapf, diese sogenannte Gehsteigberatung vor seinen Behandlungsräumen verbieten zu lassen, ist am 25. Juli vor dem Münchener Landgericht gescheitert.

Seit dem Jahr 2000 stehen ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins „Lebenszentrum München – Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland“ regelmäßig vor der Abtreibungsambulanz, geben Frauen Informationsmaterial über Hilfsangebote für Schwangere in Konfliktsituationen und bieten an, ihnen bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu helfen. Durch diesen Einsatz sind nach Angaben des Vereins bereits mehr als 300 Frauen dazu gebracht worden, sich für das Leben des ungeborenen Kindes und gegen die Abtreibung zu entscheiden.
 

Arzt-Patienten-Verhältnis belastet?
Der Abtreibungsarzt wollte nun vor Gericht durchsetzen, daß dieses Beratungsangebot unterbleibt. Bei Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Stapf sieht in der Gehsteigberatung einen massiven Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis. Patientinnen kämen nach den Gesprächen oft verärgert, verwirrt und auch weinend in der Klinik an. Manche wollten sich keinen weiteren Termin geben lassen, um nicht noch einmal an den Gehsteigberatern vorbei zu müssen. Diese Vorwürfe ließen sich allerdings während der Gerichtsverhandlung nicht erhärten. Ganz überwiegend bestätigten die Zeugen, daß das Angebot einer Beratung freundlich und respektvoll gemacht werde und daß in den Gesprächen kein negatives Wort über den Abtreibungsarzt falle. Auch eine Polizeistreife in zivil, die aufgrund von Beschwerden unerkannt zwei Wochen lang sporadisch die Gehsteigberatung beobachtete, stellte keine kritischen Handlungen fest.
 

Berufung angekündigt
Der Richter ließ während der Verhandlung erkennen, daß er in der Gehsteigberatung weder eine substantielle Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs der Abtreibungsklinik noch einen vorsätzlichen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis sieht. Nachdem der Versuch, einen Vergleich zwischen den Parteien herzustellen, gescheitert war, wies der Richter in seinem Urteil die Klage Stapfs ab. Die schriftliche Begründung wird frühestens in einem Monat vorliegen. Der Abtreibungsmediziner hat allerdings bereits Berufung angekündigt. Der Anwalt des „Lebenszentrums“, Stefan Brandmaier (Miesbach/Oberbayern), nannte das Urteil gegenüber idea einen „bedeutsamen Teilerfolg für den Lebensschutz in Deutschland“. Damit könnten durch Gehsteigberatung weiterhin Schwangeren Hilfen angeboten und ungeborene Kinder gerettet werden.
 

Mehr als 100.000 Abtreibungen
Friedrich Stapf ist der prominenteste Abtreibungsarzt Deutschlands. In seiner Münchener Klinik werden jährlich rund 4.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Insgesamt sind in seinen Einrichtungen seit Mitte der siebziger Jahre über 100.000 Abtreibungen vorgenommen worden. 1998 gelang es ihm, beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, daß er mehr als 25 Prozent seiner Einkünfte durch Abtreibungen erzielen darf. Der Freistaat Bayern hatte diese Grenze ziehen wollen, um das wirtschaftliche Interesse an Schwangerschaftsabbrüchen einzugrenzen.                                       Quelle: Idea 26.07.2006

 

Die beiden "erfolgreichsten" Abtreiber in Deutschland

- jährlich ca. 6-8.000 Abtreibungsmorde -

 

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit

auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"

                                                  Papst Johannes Paul II.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein
 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

Wichtiger Hinweis: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf dieser Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: " Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."
 

 

 

 

Zustelladresse:
Initiative Nie Wieder!
- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

E-Mail