Abtreibungsarzt scheitert
mit
Klage gegen „Gehsteigberater“
Von: Evangelische Nachrichtenagentur idea
Seit dem Jahr 2000 stehen
ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins „Lebenszentrum München – Helfer für
Gottes Kostbare Kinder Deutschland“ regelmäßig vor der
Abtreibungsambulanz, geben Frauen Informationsmaterial über Hilfsangebote
für Schwangere in Konfliktsituationen und bieten an, ihnen bei der
Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu helfen. Durch diesen Einsatz sind nach
Angaben des Vereins bereits mehr als 300 Frauen dazu gebracht worden, sich
für das Leben des ungeborenen Kindes und gegen die Abtreibung zu
entscheiden.
Arzt-Patienten-Verhältnis belastet?
Der Abtreibungsarzt wollte nun vor Gericht durchsetzen, daß dieses
Beratungsangebot unterbleibt. Bei Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld
von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Stapf sieht in der
Gehsteigberatung einen massiven Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis.
Patientinnen kämen nach den Gesprächen oft verärgert, verwirrt und auch
weinend in der Klinik an. Manche wollten sich keinen weiteren Termin geben
lassen, um nicht noch einmal an den Gehsteigberatern vorbei zu müssen.
Diese Vorwürfe ließen sich allerdings während der Gerichtsverhandlung
nicht erhärten. Ganz überwiegend bestätigten die Zeugen, daß das Angebot
einer Beratung freundlich und respektvoll gemacht werde und daß in den
Gesprächen kein negatives Wort über den Abtreibungsarzt falle. Auch eine
Polizeistreife in zivil, die aufgrund von Beschwerden unerkannt zwei
Wochen lang sporadisch die Gehsteigberatung beobachtete, stellte keine
kritischen Handlungen fest.
Berufung
angekündigt
Der Richter ließ während der Verhandlung erkennen, daß er in der
Gehsteigberatung weder eine substantielle Beeinträchtigung des
Geschäftsbetriebs der Abtreibungsklinik noch einen vorsätzlichen Eingriff
in das Arzt-Patienten-Verhältnis sieht. Nachdem der Versuch, einen
Vergleich zwischen den Parteien herzustellen, gescheitert war, wies der
Richter in seinem Urteil die Klage Stapfs ab. Die schriftliche Begründung
wird frühestens in einem Monat vorliegen. Der Abtreibungsmediziner hat
allerdings bereits Berufung angekündigt. Der Anwalt des „Lebenszentrums“,
Stefan Brandmaier (Miesbach/Oberbayern), nannte das Urteil gegenüber idea
einen „bedeutsamen Teilerfolg für den Lebensschutz in Deutschland“. Damit
könnten durch Gehsteigberatung weiterhin Schwangeren Hilfen angeboten und
ungeborene Kinder gerettet werden.
Mehr als 100.000
Abtreibungen
Friedrich Stapf ist der prominenteste Abtreibungsarzt Deutschlands. In
seiner Münchener Klinik werden jährlich rund 4.000
Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Insgesamt sind in seinen
Einrichtungen seit Mitte der siebziger Jahre über 100.000 Abtreibungen
vorgenommen worden. 1998 gelang es ihm, beim Bundesverfassungsgericht
durchzusetzen, daß er mehr als 25 Prozent seiner Einkünfte durch
Abtreibungen erzielen darf. Der Freistaat Bayern hatte diese Grenze ziehen
wollen, um das wirtschaftliche Interesse an Schwangerschaftsabbrüchen
einzugrenzen.
Quelle: Idea 26.07.2006
Die beiden
"erfolgreichsten" Abtreiber in Deutschland
- jährlich ca.
6-8.000 Abtreibungsmorde -
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