Die
Abtreiberin Kristina Hänel
kämpft vehement für
das "Recht" der Frauen,
ihre eigenen Kinder
vor der Geburt straffrei töten lassen zu können.
Frau Hänel scheint
stolz darauf zu sein,
ihre
Tötungs-Praktikas in holländischen "Abortus-Kliniken" erlernt zu haben
Auf
dem Abtreiber-Kongreß der "FIAPAC" Ende Oktober 2008 in Berlin durfte sie
auch nicht fehlen.
Auf ihrer
Internetseite und auf einer weiteren Homepage macht Sie
Werbung für die
Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen, was nach
§ 219a StGB verboten
ist.
Das die
Staatsanwaltschaft gegen diesen Gesetzesverstoß ermittelt,
scheint die
Abtreiberin wenig zu stören.
Lapidar schrieb Sie
uns am 12.1.2008:
"...möchte ich
klarstellen, dass ich nicht werbe. Eine passive Mitteilung der Bereitschaft
zum
Schwangerschaftsabbruch stellt keinen Strafbestand nach
§ 219a StGB dar."
Abzuwarten
bleibt, zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft kommt.
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