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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

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Das neue PID-Gesetz ermöglicht künftig

  den "Göttern in Weiß",  

kranke Menschen vor ihrer Geburt zu selektieren und zu töten.

 

Wer die Hintergründe der deutschen Abtreibungsorganisation "pro"- familia kennt, der wird sich nicht wundern, daß "pro"-familia über das neue PID-Gesetz jubelt. (siehe Meldung)  Der Gründer und späterer Präsident und Ehrenpräsident von "pro familia" war der Bevölkerungspolitiker und Rassist, Hans Harmsen († 1989).

 

Fazit:

Die Verantwortlichen von "pro"-familia wandeln wieder voll auf den Spuren ihres Gründers Hans Harmsen.

 

 Zitat Harmsen (Mitherausgeber des o.g. Kongressberichts von 1935;   1952 Mitbegründer von Pro Familia):

„Dem Staat geben wir das Recht,   Menschenleben zu vernichten – Verbrecher und im Kriege. Weshalb verwehren wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigen Existenzen?“

Entscheidung für PID
setzt reproduktive Rechte um


Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt. Im Bundestag stimmten am Donnerstag, 7. Juli 2011 die Mehrheit der Abgeordneten für den Gesetzentwurf einer Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU/CSU) und Ulrike Flach (FDP), der den Gentest an Embryonen zulassen will, wenn Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Im September 2011 wird Gesetz dem Bundesrat vorgelegt.
Dieser Beschluss des Bundestags ist im Sinne pro familias. Er ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Verwirklichung reproduktiver Rechte, denn ein Verbot der PID hätte die verfassungsgemäßen Grundrechte auf selbstbestimmte Familienplanung und auf Gesundheitsschutz verletzt.
Bereits im Vorfeld hatte sich der pro familia-Bundesverband für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen, ohne sich auf einen der drei vorgelegten Gesetzentwürfe festzulegen.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf (Flach/Hintze; DT-Drucksache 17/5451)
kommt der Position pro familias insofern nahe, als er akzeptiert, dass Frauen und Paare mit Kinderwunsch und der Disposition für schwere erbliche Erkrankungen einer hohen emotionalen Belastung ausgesetzt sein können. Das im Gesetzentwurf formulierte Ziel der Regelung ist der Schutz der betroffenen Frauen bzw. der Paare vor schweren körperlichen oder seelischen Belastungen und die Unterstützung in einer Konfliktsituation. Dabei bezieht sich der Gesundheitsschutz auch explizit auf die Gefahren und Risiken, die sich für die Frau durch die Schwangerschaft oder durch einen späten Schwangerschaftsabbruch ergeben können.
Weiterhin bewertet pro familia es positiv, dass die Schwere der erblich bedingten Erkrankung im Gesetzesentwurf nur insofern eine Rolle spielt, als sie ein objektivierbares Kriterium für den Leidensdruck der Betroffenen darstellt. Die Erlaubnis zur Durchführung einer PID beruht auf einer Einzelfallentscheidung. Eine Liste von Krankheiten, bei denen eine PID vorgenommen werden darf und wie pro familia sie ablehnt, ist nicht vorgesehen. Übereinstimmung gibt es auch bei der Forderung, dass PID grundsätzlich nur freiwillig durchgeführt werden dort und dass ein transparenten Berichts- und Dokumentationswesens vorgesehen ist, um die Einführung und Umsetzung der PID in der Praxis verantwortungsvoll begleiten und einschätzen zu können.
Aber es gibt auch Maßnahmen im neuen Gesetz,
die pro familia für nicht erforderlich hält. Dazu gehört zum Beispiel, dass eine Ethikkommission zustimmen muss, denn das bedeutet für die Frauen und Paare eine weitere Hürde in einer ohnehin schon emotional schwierigen Situation. Auch beim Thema Beratung gibt es unterschiedliche Auffassungen. Für pro familia zählt nicht die Beratungspflicht, sondern die Qualität der Beratung. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Beratung kostenfrei, auf der Basis von hohen Qualitätsstandards und bedarfsdeckend angeboten wird. Sie soll ergebnisoffen sein und den Betroffenen eine informierte und freie Entscheidung zwischen den unterschiedlichen Handlungsoptionen ermöglichen.
Nicht im neuen Gesetz enthalten ist die Kostenübernahme für Paare mit einem niedrigen Einkommen. Pro familia hatte gefordert, in diesen Fällen müsse die GKV/PKV einspringen, damit ein niedriges Einkommen nicht zum Ausschluss von der PID führe.
Bei der PID werden künstlich befruchtete Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Krankheiten untersucht. Die Diskussion war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom vergangenen Juli in Gang gekommen, wonach die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist.

Quelle: profamilia Magazin 03/2011 S. 29
 

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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit

auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"

                                                  Papst Johannes Paul II.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein
 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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