Das neue
PID-Gesetz ermöglicht künftig
den "Göttern in Weiß",
kranke Menschen vor ihrer
Geburt zu selektieren und zu töten.
Wer die
Hintergründe der deutschen Abtreibungsorganisation
"pro"- familia
kennt, der wird sich nicht wundern, daß "pro"-familia über das neue
PID-Gesetz jubelt. (siehe Meldung)
Der Gründer und späterer Präsident und Ehrenpräsident von "pro familia"
war der Bevölkerungspolitiker und Rassist,
Hans Harmsen
(† 1989).
Fazit:
Die
Verantwortlichen von "pro"-familia
wandeln wieder voll auf den Spuren ihres Gründers
Hans Harmsen.
Zitat
Harmsen (Mitherausgeber des o.g. Kongressberichts von 1935;
1952 Mitbegründer von Pro Familia):
„Dem Staat geben wir das Recht,
Menschenleben zu vernichten – Verbrecher und im Kriege. Weshalb verwehren
wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigen Existenzen?“ |
Entscheidung für PID
setzt reproduktive Rechte um
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland künftig
eingeschränkt erlaubt. Im Bundestag stimmten am Donnerstag, 7. Juli 2011
die Mehrheit der Abgeordneten für den Gesetzentwurf einer
Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU/CSU) und Ulrike Flach (FDP), der
den Gentest an Embryonen zulassen will, wenn Paare eine Veranlagung für
eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer
Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Im September 2011 wird Gesetz dem
Bundesrat vorgelegt.
Dieser Beschluss des Bundestags ist im Sinne pro familias.
Er ist ein wichtiger Schritt in Richtung der
Verwirklichung reproduktiver Rechte, denn
ein Verbot der PID hätte die verfassungsgemäßen Grundrechte auf
selbstbestimmte Familienplanung und auf Gesundheitsschutz verletzt.
Bereits im Vorfeld hatte sich der pro familia-Bundesverband für eine
begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen, ohne sich auf einen der drei
vorgelegten Gesetzentwürfe festzulegen.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf (Flach/Hintze; DT-Drucksache 17/5451)
kommt der Position pro familias insofern nahe, als er akzeptiert, dass
Frauen und Paare mit Kinderwunsch und der Disposition für schwere erbliche
Erkrankungen einer hohen emotionalen Belastung ausgesetzt sein können. Das
im Gesetzentwurf formulierte Ziel der Regelung ist der Schutz der
betroffenen Frauen bzw. der Paare vor schweren körperlichen oder
seelischen Belastungen und die Unterstützung in einer Konfliktsituation.
Dabei bezieht sich der Gesundheitsschutz auch explizit auf die Gefahren
und Risiken, die sich für die Frau durch die Schwangerschaft oder durch
einen späten Schwangerschaftsabbruch ergeben können.
Weiterhin bewertet pro familia es positiv, dass die Schwere der erblich
bedingten Erkrankung im Gesetzesentwurf nur insofern eine Rolle spielt,
als sie ein objektivierbares Kriterium für den Leidensdruck der
Betroffenen darstellt. Die Erlaubnis zur Durchführung einer PID beruht auf
einer Einzelfallentscheidung. Eine Liste von Krankheiten, bei denen eine
PID vorgenommen werden darf und wie pro familia sie ablehnt, ist nicht
vorgesehen. Übereinstimmung gibt es auch bei der Forderung, dass PID
grundsätzlich nur freiwillig durchgeführt werden dort und dass ein
transparenten Berichts- und Dokumentationswesens vorgesehen ist, um die
Einführung und Umsetzung der PID in der Praxis verantwortungsvoll
begleiten und einschätzen zu können.
Aber es gibt auch Maßnahmen im neuen Gesetz,
die pro familia für nicht
erforderlich hält. Dazu gehört
zum Beispiel, dass eine Ethikkommission
zustimmen muss, denn das bedeutet für die Frauen und Paare eine weitere
Hürde in einer ohnehin schon emotional schwierigen Situation. Auch beim
Thema Beratung gibt es unterschiedliche Auffassungen. Für pro familia
zählt nicht die Beratungspflicht, sondern die Qualität der Beratung. Der
Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Beratung kostenfrei, auf der Basis
von hohen Qualitätsstandards und bedarfsdeckend angeboten wird. Sie soll
ergebnisoffen sein und den Betroffenen eine informierte und freie
Entscheidung zwischen den unterschiedlichen Handlungsoptionen ermöglichen.
Nicht im neuen Gesetz enthalten ist die Kostenübernahme für Paare mit
einem niedrigen Einkommen. Pro familia hatte gefordert, in diesen Fällen
müsse die GKV/PKV einspringen, damit ein niedriges Einkommen nicht zum
Ausschluss von der PID führe.
Bei der PID werden künstlich befruchtete Embryonen vor der Einpflanzung in
die Gebärmutter auf Krankheiten untersucht. Die Diskussion war nach einer
Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom vergangenen Juli in
Gang gekommen, wonach die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen
Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist.
Quelle:
profamilia Magazin 03/2011 S. 29
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