Unterlassung:
...der Beklagte
verurteilt wird, es zu unterlassen, Passanten,
insbesondere Frauen, die er für Patientinnen des
Klägers hält, in unmittelbarer Nähe der Arztpraxis des
Klägers in München und zwar im Bereich der
Fäustlestraße zwischen der Kreuzung Landsberger Straße
und der Kreuzung Westendstraße in Gespräche über
das Thema Abtreibung zu verwickeln, in denen er die
Abtreibung als "rechtswidrig" bezeichnet und den
Kläger namentlich benennt und auf dessen
Abtreibungstätigkeit hinweist, um die Patientinnen zu
irritieren und von dem Besuch der Praxis
abzuhalten.
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