Klaus
Günter Annen
Cestarostr. 2 D-69469 Weinheim
Tel.: / Fax: 06201/2909929 / 2909928
Offener Brief an:
Herrn
Präsident des
BVerfG,
Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
- Mitglied der 3.
Kammer des 1. Senats
Herrn
Prof. Dr. Brun-Otto Bryde
- Mitglied der 3.
Kammer des 1. Senats
Herrn
Wilhelm Schluckebier
- Mitglied der 3.
Kammer des 1. Senats
Montag, 30. März 2009
- 64 Jahre nach Auschwitz
Betreff:
AZ 1 11/R 147 / 09
Hier: Ihr Bescheid vom 17. März 2009
Grüß Gott, hohe Herren des Bundesverfassungsgerichts!
Durch Ihre Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde mit dem lapidaren
Satz:
„ Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen"
und dem Schlußsatz: „Diese Entscheidung ist unanfechtbar"
zeigten Sie mir nun wiederholt Ihre Arroganz aus einer Position heraus,
die Sie eigentlich nicht haben dürften.
Nein, Sie sind keine wahrhaften Vertreter der deutschen Bundesbürger.
Sie wollen scheinbar einen mündigen und kritischen Bürger mundtot machen,
der
berechtigte Schieflagen in unserer Republik anprangert.
Hätten Sie die Akten um die Ereignisse vom 24. — 28.5.2006 auf dem
Katholikentag in
Saarbrücken wirklich studiert, wären Sie darauf gekommen, das hier eine
massive
Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Polizeibeamte stattgefunden
hatte.
Sie hätten feststellen können, das die Polizisten, mit Rückendeckung des
Ordnungsamtes Saarbrücken, zu unberechtigten Zwangsmaßnahmen gegriffen
hatten.
Das Sie als studierte Herren des Bundesverfassungsgericht auch die
Tragweite und die Auswirkungen dieser polizeilichen Maßnahmen in
Saarbrücken in Hinblick auf die
Meinungsfreiheit genau einschätzen können, wird nicht angezweifelt.
Da Sie aber solchen unberechtigten polizeilichen Maßnahmen nicht Einhalt
gebieten, läßt darauf schließen, das Sie eher an einer Demontage der
Demokratie und Schaffung von totalitären Strukturen mitwirken wollen.
Anders ist Ihre Entscheidung nicht zu erklären.
Den knapp gehaltenen und nicht näher begründeten „Nichtannahme-Bescheid"
finde ich außerdem als sehr feige.
Wären die Herrn Verfassungsrichter in Erklärungsnot geraten?
Oder handelt die Herrn Verfassungsrichter gar auch Anweisung?
Sie werden verstehen, das ich auch diesen Rechtsfall öffentlich
dokumentieren werde, um später einmal Gerichtsforschern die Arbeit zu
erleichtern, wenn später die Frage gestellt wird:
Wie war das möglich, 64 Jahre nach
Auschwitz ?
Mit dennoch
hoffnungsvollen Grüßen.
gez. Günter Annen
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