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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

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Staatsrechtler Josef Isensee:"Der Staat tötet".

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"Ihr könnt das ganze Volk
 
einen Teil der Zeit

und

einen Teil des Volkes
die ganze Zeit

 

aber nicht

das ganze Volk

die ganze Zeit irreführen!"

 

Abraham Lincoln

(ehemaliger US-Präsident

Diktatorische Demokratie im EU-Parlament

 

!

Auszüge aus dem Entwurf einer Entschließung

des Europäischen Parlaments,
welche möglicherweise bereits am 22.10.2013 den Parlamentariern zu
Abstimmung vorgelegt werden wird.
 

Die Ermordung von ungeborenen, unschuldigen Menschen wird
zum Menschenrecht erklärt!

Unter dieses Schriftstück fehlt dann nur noch
der entsprechende Stempel mit
der Unterschrift "HEIL ..."

Wir sind bereits "weiter" in der EU als Sie denken

Wo bleibt der Widerstand der im EU-Parlament
vielleicht noch vorhandenen Christen?

 

 

Christliche EVP will im Europa-Parlament
gegen Abtreibungs-Entschließung stimmen 

"Blitzkrieg gegen das Lebensrecht"
 
Das Europa-Parlament in Straßburg debattiert und entscheidet am 21. und 22. Oktober über einen Entschließungsantrag  gegen das Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Abtreibungsgegner sprechen hinsichtlich dieser Überraschungsaktion von einem "Blitzkrieg gegen das Leben".
 
Wird der Protest gegen Abtreibung von der EU-Administration bald schon als angebliche "Diskriminierung von Frauenrechten" untersagt?
 
Der Entschließungsantrag von linker Seite plädiert unter dem Slogan "sexueller und reproduktiver Rechte" für ein sog.  "Grundrecht auf Abtreibung". Die Folge wäre eine EU-weite Diskriminierung der Lebensrechtler.
 
Man muß nicht einmal Christ sein, um zu verstehen: Das Recht auf Leben ist das entscheidende Fundament a l l e r weiteren Menschenrechte. Daher sollten alle Menschen guten Willens sich entschieden zum Lebensrecht bekennen.
 
Mit dieser Initiative wollen lebensfeindliche Kreise den großen Überraschungs-Erfolg der europaweiten Bürgerinitiative "ONE OF US / Einer von uns" bereits im Vorfeld weiterer Entscheidungen neutralisieren bzw. abfangen.
 
Reaktion auf Günter Annens Eilbrief
 

Der katholische Lebensrechtler Günter Annen wandte sich am 17. Oktober an hunderte Parlamentarier in Europa und forderte sie auf, sich bei dieser Abstimmung klar zu Lebensrecht und Menschenwürde zu bekennen.
 
Die Europa-Abgeordnete Elisabeth Köstinger von der ÖVP (Österreichischen Volkspartei) hat ihm in ebenso erfreulicher wie aufschlußreicher Weise geantwortet. Die österreichische Politikerin ist Sprecherin für Gleichstellung und Geschlechterfragen der ÖVP-Delegation im Europäischen Parlament und damit zuständig für diese Causa.
 
Sie schreibt eingangs:

"Ich kann Ihnen versichern, dass ich Ihre Bedenken zu dem vorliegenden Bericht teile. Der sogenannte "Estrela-Bericht" zu sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ist ein für die ÖVP-Delegation sowie EVP-Fraktion im Europäischen Parlament sensibler Bericht, der gleich in mehreren Bereichen über das Ziel hinausschießt."
 
Sodann kritisiert sie die "Bagatellisierung"  - also Verharmlosung -  von Abtreibung "unter dem Deckmantel der sexuellen und reproduktiven Rechte".
 
Diese würde als "ein generelles Recht für Frauen dargestellt und auf dieselbe Stufe wie Aufklärungs- und Informationsangebote gehoben". Dies sei, so die ÖVP-Vertreterin, "eine Verzerrung der Realität".
 
Gewissensfreiheit EU-weit in Gefahr!
 
Außerdem sieht sie zu Recht die Gewissensfreiheit der Bürger gefährdet:
 
"Ein weiterer Bereich ist die Darstellung der Gewissensfreiheit in dem vorliegenden Bericht. Die Inanspruchnahme der Verweigerung zu Schwangerschaftsabbrüchen aus Gewissensgründen wird als Missbrauch definiert. Darüber hinaus wird zu einer staatlichen Kontrolle der Gewissensfreiheit aufgerufen und medizinischem Personal die Fähigkeit von freien Gewissensentscheidungen abgesprochen. Dies ist für uns inakzeptabel."
 
Elisabeth Köstinger plädiert zudem für den Grundwert der Subsidiarität, was bedeutet, daß die jeweils kleinste gesellschaftliche Einheit das erledigt, was ihr möglich ist, so daß ungebührlicher Zentralismus verhindert wird:
 
"Die Familienplanung sowie die damit verbundenen Fragen fallen nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Union, sondern sind Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Dies soll für uns auch künftig so bleiben.
 
Aus diesen Kritikpunkten zieht die Europa-Parlamentariern einen klaren Schluß:
 
"Vor diesem Hintergrund hat sich die Europäische Volkspartei, in der auch die Österreichische Volkspartei vertreten ist, dazu entschlossen, gegen den Bericht zu stimmen."

Quelle:
http://charismatismus.wordpress.com/2013/10/19/christliche-evp-will-im-europa-parlament-gegen-abtreibungs-entschliesung-stimmen/

 

 
 

Lebensschutz auf der Kippe

Das Europäische Parlament soll über ein Recht auf Abtreibung abstimmen.

Im Europäischen Parlament tobt derzeit hinter den Kulissen ein verbissener Kampf. Es geht im wahrsten Sinn des Wortes um Leben und Tod, konkret um eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Abtreibung in allen Ländern der Europäischen Union. In Irland, Malta und Polen sind Abtreibungen grundsätzlich verboten. In einigen anderen Staaten, darunter in Deutschland, gilt eine eingeschränkte Fristenlösung. Der Ausschuss für Frauenrechte und Geschlechter-Gleichstellung will nun eine Resolution im Europäischen Parlament verabschieden lassen, in der alle 28 Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, „aus Erwägungen der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs legal, sicher und für alle Menschen zugänglich“ zu machen. Außerdem soll es eine Bestands- und Finanzierungsgarantie für Abtreibungsorganisationen geben.

Gegen das Vorhaben protestieren mittlerweile zahlreiche Lebensschutzorganisationen. Nach Ansicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) geht es in der Entschließung nicht um Gesundheit, sondern um ein „Recht auf Tötung ungeborener Kinder“. Eine Zustimmung zu dem Antrag würde bedeuten, „den Weg zu einer Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf Leben ungeborener Menschen auf breiter Front zu ebnen“.

Der Bundesverband Lebensrecht (Berlin) betrachtet das Vorhaben als Versuch, den Erfolg der europäischen Bürgerinitiative „One of us“ (Einer von uns) zu neutralisieren. Dabei haben sich über 1,3 Millionen Bürger in Europa, darunter 125 000 aus Deutschland, für den Schutz des Lebens ausgesprochen. Der unerwartet große Erfolg der europaweiten Bürgerpetition hat die Anhänger eines Rechts auf Abtreibung offensichtlich aufgeschreckt. Diese Anhänger wollen mit ihrer Resolution noch vor Ablauf der Frist das Recht auf Abtreibung auf die Tagesordnung der Politik in Europa setzen und so die Bürgerpetition unterlaufen. Die Resolution A7-0306/2013 soll unter dem alten Deckmantel „reproduktive Gesundheit“ die Geldmittel der EU für Organisationen, die Abtreibungen durchführen oder fördern, sichern und nach Möglichkeit sogar erhöhen. Diese Geldmittel sind durch die Bürgerinitiative gefährdet. Denn die Bürgerpetition würde die EU-Kommission zwingen, solche Mittel einzufrieren oder sogar umzuwidmen. Es geht um mindestens 144 Millionen Euro. Der Geldfluss für die „Kultur des Todes“ soll gestoppt werden.

Am 22. Oktober soll über die Entschließung abgestimmt werden. Sie ist rechtlich zwar nicht bindend, denn die Abtreibungsgesetzgebung fällt in die Zuständigkeit der Nationalstaaten, nicht der Europäischen Union. Aber sie würde politisch der EU-Kommission als Rechtfertigung dienen, den Willen der Bürgerinitiative „One of us“ zu missachten. Sollte die Resolution allerdings keine Mehrheit finden oder auch erst auf die Tagesordnung des Parlaments kommen, wenn die Petition bereits eingereicht ist, also Ende November, dann würde die Wirkung wohl verpuffen.

Die Bürgerinitiative kann sich auf die Rechtsprechung berufen. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte höchstrichterlich im Fall C-34/10 „Greenpeace vs. Brüstle“ entschieden, dass der Mensch ab der Befruchtung ein Mensch sei, weswegen die Menschenwürde des Embryos durch europäische und internationale Rechtsinstrumente zu schützen sei.

Die Europäische Bürgerinitiative „One of us“ hat zum Ziel, dieses Grundsatzurteil in allen Politikbereichen umzusetzen, bei denen das Leben und die Menschenwürde des menschlichen Embryos auf dem Spiel stehen: Stammzellforschung, Abtreibung, „reproduktive Gesundheit“. Die EU-Kommission, die politisch und juristisch für die Prüfung aller Europäischen Bürgerinitiativen verantwortlich ist, genehmigte dieses Anliegen, möglicherweise in der Einschätzung, dass sie die erforderliche Million an Unterschriften in zehn Staaten nicht erreichen werde.

Mit der Entschließungsvorlage nehmen die Europaparlamentarier nach Einschätzung von „One of us“-Mitarbeiter Tobias Teuscher eine Vertragsverletzung gegenüber den Mitgliedsstaaten in Kauf. Denn die Resolution reihe verschiedene EU-Politikbereiche aneinander und schaffe somit eine künstliche Handlungsgrundlage.

Zu den Bereichen gehören Außenpolitik und Entwicklungshilfe, Freizügigkeitsregeln für Bürger und Dienstleistungen, Grundrechte und Antidiskriminierungsregeln, Minderheitenschutz und Teilzuständigkeiten im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Die in der EU-Grundrechtecharta garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Gewissensverweigerung, die darauf beruht, werden hingegen ausdrücklich als „Hindernisse“ bezeichnet.

Der 40 Seiten lange „Bericht A7-0306/2013 über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte (2013/2040(INI))“ greift auch die Konkordate mit der katholischen Kirche an, denn Abtreibung sei ein „Grundrecht, das nicht aus religiösen Gründen, beispielsweise durch den Abschluss von Konkordaten, beschnitten werden sollte“. In dieser Logik fordert die Resolution die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Abtreibungen durch einen „rechtsbasierten Ansatz ohne Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Wohnsituation, des Migrationsstatus, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der Gesundheit oder des Familienstands“ sicherzustellen. Ein „rechtsbasierter Ansatz ohne Diskriminierung“ bedeutet im Klartext ein allgemeines Recht auf Abtreibung. Während der Abstimmung im federführenden Frauenausschuss wurden alle Änderungsanträge abgelehnt, die von den deutschen CDU/CSU-Europaabgeordneten Bernd Posselt, Martin Kastler, Peter Liese, Christa Klaß, Angelika Niebler und der slowakischen Christdemokratin Anna Záborská eingereicht wurden. Sieben Gegenstimmen und sieben Enthaltungen sowie zwei nicht mitstimmende Mitglieder im Frauenausschuss beweisen laut Teuscher, „dass diese Entschließungsvorlage nicht konsensfähig ist“.

Am heutigen Donnerstag entscheiden nun die Fraktionsvorsitzenden über den Entwurf der Tagesordnung. Am Montag können die Abgeordneten im Plenum in Straßburg die Tagesordnung noch verändern und so den Bericht von der Tagesordnung nehmen. Bis dahin haben alle Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative „One of us“ Gelegenheit, sich an alle Europa-Abgeordneten zu wenden mit der Bitte, den Bericht A7-0306/2013 zur Neuberatung in den Frauen-Ausschuss zurückzuverweisen oder eine Verschiebung der Abstimmung zu beantragen. „Die Annahme der Entschließung würde bedeuten, dass jede Europäische Bürgerinitiative durch eine Entschließung der europäischen Volksvertreter ad absurdum geführt werden kann“, fürchtet Teuscher.
Quelle: http://www.freiewelt.net/lebensschutz-auf-der-kippe-10013465/

 

 

 

Niederlage der Abtreibungs-Lobby in Straßburg
 

Die Zurückverweisung des Pro-Abtreibungs-Entschließungsantrags “über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte” an den zuständigen Ausschuß ist eine Niederlage der Abtreibungsbefürworter, Genderisten und Linksparteien. 20131021_Demonstration_StraA_burg_A

Andreas Mölzer, EU-Mandatar der österreichischen FPÖ, sagte nach der Abstimmung im Europäischen Parlament: “Daran beteiligt ist auch die FPÖ-Delegation, die für die Zurückverweisung gestimmt hat.”

Befremdlich sei das Verhalten der “Europäischen Volkspartei” gewesen, erklärte Mölzer:

“Linker Wahnsinn zu Fall gebracht”

“Die sogenannten Bürgerlichen haben im Plenum gegen den Estrela-Bericht, der Abtreibungen zu einem ‘Menschenrecht’ erklären will, nichts unternommen. Erst als die EU-skeptische Fraktion “Europäische Konservative” und Reformisten den Zurückverweisungsantrag gestellt haben, ist Bewegung in die Sache gekommen. Dann konnte der linke Wahnsinn zumindest vorläufig zu Fall gebracht werden.”

Der freiheitliche Europa-Abgeordnete Franz Obermayr zeigte sich empört, daß über den Estrela-Bericht überhaupt im Plenum abgestimmt wurde:

“Aufgabe der Europäischen Union sollte es sein, Familien zu fördern und nicht, Abtreibungen zu erleichtern. Es bleibt zu hoffen, dass sich nun im zuständigen Ausschuss die Kräfte der Vernunft durchsetzen”, schloß der FPÖ-Parlamentarier.
Quelle: http://charismatismus.wordpress.com/2013/10/21/foto-bericht-blitz-demo-pro-elternrecht-und-lebensschutz-in-strasburg/20131021_demonstration_straa_burg_a/

 

Weitere Liberalisierung des vorgeburtlichen Massenmords
im EU-Parlament vorläufig vom Tisch

als pdf-dok

 

Von Rechten reden und die Massen ermorden


Spanien. Erzbischof Carlos Osoro von Valencia sieht die Kinderschlachtung als „die schlimmste Diktatur, die es geben kann“. Das erklärte der Erzbischof laut der Lebensrechtsseite ‘LifeSiteNews.com’ in seiner Predigt am Fest der Unschuldigen Kinder. Die Kinderschlachtung ist – so der Erzbischof – die größte Ungerechtigkeit in der Geschichte. Sie töte die Schwächsten. Im Westen werde viel von Menschenrechten und von Versöhnung geredet. Doch eine Versöhnung werde nicht erreicht, wenn das Menschenleben nicht respektiert werde.

 

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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit

auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"

                                                  Papst Johannes Paul II.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein
 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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