Herzschlag
eines Kindes
(10. Schw.
woche) |
Wo
eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht
voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu
be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen
menschlichen Holocaust gegeben.
Ronald Reagan
"Recht zum Leben" S.24/25 |
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Strafanzeige
gegen:
Töten
ist
niemals
Hilfe! |
Natascha Niklaus
und
Nora Szasz
34119 Kassel
Goethestr.47
Telefon: 0561/773051
Fax: 0561 / 76602660
E-Mail:
praxis@frauenaerztinnen-kassel.de |
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Rufen Sie an,
schreiben Sie ein Fax oder eine E-Mail
und sagen Sie
den Ärztinnen und "ihrem" Personal,
was sie von der
Tötung ungeborener Kinder halten!
Beten Sie
aber auch für eine Umkehr dieser armen Geschöpfe.
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Interessant
ist, daß die Staatsanwaltschaft Kassel im Fall Natascha Niklaus
und Nora Szasz, wegen Verstoß gegen den
§ 219a StGB, Klage erheben will. So melden es jedenfalls verschiedene
Medien.
Interessant ist auch, daß in den
vergangenen 14 Jahren das Thema "Verstoß gegen 219a StGB" die
Staatsanwaltschaften in Deutschland bislang so gut wie gar nicht interessierte.
Sie ließen die Abtreiber meist in Ruhe, wenn die inkriminierten Texte
von ihrer Homepage genommen wurden und stellten die Verfahren ein.
Auch wenn die "Lügenpresse"
es anders berichtet, allgemeine Informationen über den
Schwangerschaftsabbruch wurden nie beanstandet.
Doch nun auf einmal ein Gesinnungswandel?
Wir denken nicht. Der "Gesinnungswandel" besteht unserer
Auffassung nach nur darin, daß auf Druck vieler Medien und
Abtreibungslobbyisten, die Begriffe Werbung und Information neu
definiert werden.
Hier am Beispiel der angezeigten
Frauenmedizinerinnen:
"Wir
bieten Ihnen ...Die Eingriffe werden ambulant durch geführt ... Wir arbeiten mit der Tagesklinik Wilhelmshöhe ... wo
die Eingriffe vorgenommen werden ... folgende Eingriffe sind
ambulant möglich ...
Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne" |
Das kann man gar nicht anders
als Werbung verstehen,
denn es ist keine reine Information mehr.
Sobald ein Abtreiber sich öffentlich outet,
schriftlich oder verbal, er töte Kinder durch "Abtreibung" innerhalb
der gesetzlichen Vorgaben, dann ist das WERBUNG !
Auch wenn Sie es nicht so sehen,
... aber öffentlich darüber auch nur informieren
wollen,
wo eine nach dem Gesetz
rechtswidrige Handlung angeboten, begangen wird
und was diese kostet,
das soll in Zukunft möglich sein?
Der gesunde Menschenverstand sagt mir,
... das geht doch gar nicht!
Die beiden Abtreiberinnen
Natascha Niklaus und
Nora Szasz
werben, nach unserer Auffassung, durch dieses bewußt "an die Öffentlichkeit gehen",
daß sie ebenso wie Kristina Hänel, Kinder vor der Geburt töten.
Ob die Staatsanwaltschaft Kassel das auch so sieht und bei Ihrem Strafantrag
berücksichtigt, bleibt abzuwarten.
Aktion
PRO MENSCHENRECHTE
Hier dürfen
Sie sich als Arzt eintragen,
wenn Sie die Menschenrechte akzeptieren und beachten. |
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Initiative Nie Wieder!
Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:
info@babycaust.de
- Wer in der Demokratie
schläft, wacht in der Diktatur auf. - |
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An die
Staatsanwaltschaft Kassel
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel
übermittelt
per Fax: 0611 / 32761 - 9073
05.
Oktober 2017
Bitte angeben: KZ 219/34119/n-s
- 72 Jahre nach Auschwitz
Betreff:
Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 219a StGB
Grüß
Gott!
Wir erstatten
hiermit Strafanzeige und stellen Strafantrag
gegen
1. Natascha
Nicklaus
Goethestr. 47, 34119 Kassel
2. Nora Szàsz (Adresse wie 1.)
3. die
Verantwortlichen der Homepage
www.frauenaerztinnen-kassel.de
wegen Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche (§219 StGB)
sowie aus allen rechtlichen Gründen
und begründen
dies wie folgt:
Auf der o.g. Internetseite wird
unter
„Angebote“ - „Ambulante Operationen“ - unter
www.frauenaerztinnen-kassel.de/ambulante-operationen.html
für die Durchführung
von Schwangerschaftsabbrüchen geworben. Dies stellt ein Verstoß gegen
§ 219 StGB dar und wir bitten die Staatsanwaltschaft, hier
einzuschreiten.
Bitte informieren Sie uns über das
Ergebnis Ihrer Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
Klaus Günter Annen
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www.Babycaust.de
Die
Webseite, die Unrecht beim Namen nennt! |
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als pdf-dok |
Was den § 219a StGB (Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche)
und Verstöße dagegen betreffen:
Tötungsbefürworter, Tötungsspezialisten, selbst Staatsanwälte und die
Medien und auch Politiker pervertieren, das sich die Balken biegen!
Stehen wir 72 Jahre nach
Auschwitz
wieder vor den Toren von
Auschwitz?
Die Tötung von Menschen vor deren
Geburt ist rechtswidrig (§ 218 StGB),
aber unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet der Staat auf eine
Bestrafung der Mutter und des Vollstreckers, den Abtreiber.
Verständlich, daß für eine rechtswidrige Tat nicht geworben werden
darf.
Allgemeine Informationen für die Öffentlichkeit oder auch detaillierte
Informationen innerhalb des Ärztestandes sind erlaubt und
fallen nicht unter § 219a StGB.
Strafanzeigen gegen die Kindertöter im Mutterleib wurden von der
"Initiative Nie Wieder!" nur dann erstellt, wenn gesichert
nachgewiesen werden konnte, daß es sich nicht nur um allgemeine
Information, sondern um Werbung handelt, was veröffentlicht wurde.
Das heiß ganz konkret:
Wenn ein Abtreiber auf seiner Homepage unter der Rubrik "Leistungen"
oder "ambulante Operationen" angegeben hat, daß er auch
"Schwangerschaftsabbrüche" durchführt und/oder auch das
Tötungspestizid "Mifegyne" einsetzt, ist das ganz sicher, objektiv
gesehen, keine Information sondern eindeutig Werbung!
In der derzeitigen Kampagne
für die Abschaffung des § 219a StGB (Causa: "Tötungsspezialistin
Hänel, Gießen") argumentieren die Tötungsbefürworter, daß dieser
"219a" dem Abtreiber verbiete, allgemeine Informationen über
Schwangerschaftsabbruch der abtreibungswilligen Mutter oder sonstigen
Interessierten zu geben.
Das ist eine
bewußte Lüge der Abtreibungslobbyisten
letztendlich mit dem Ziel,
die Tötung von Menschen vor deren
Geburt
und
auch das Werben für die Tötung
straffrei zu legalisieren
Die "Initiative Nie Wieder!" beruft sich an dieser Stelle ganz bewußt
auf die Presse- und Meinungsfreiheit und erklärt (31.12.2017):
Sollte in Deutschland
die Tötung von Menschen
vor deren Geburt
und
die Werbung für die Tötung
von demokratisch gewählten Politikern
per Gesetz als rechtmäßig eingestuft werden,
dann
wird das Tor in Auschwitz
wieder
ganz weit aufgestoßen
und die
heutigen Verantwortlichen und "Vollstrecker"
unterscheiden sich kaum noch von den
Schergen eines Nazi-Regimes.
Möge GOTT uns vor einer solchen
großen Dummheit bewahren!
Denn GOTTES Gericht wird
kommen,
für alle ... ganz sicher! |
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Bereits am 30.12.2017 veröffentlichte
www.lokalo24.de
zwei Artikel, die auch in einem kostenlosen Kasseler Wochenblatt
erschienen. Ziel: "Alles am kochen halten": |
Ärzte wegen Informationen
angezeigt: Schwangerschaftsabbrüche sind tabu?
Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf
ihrer Homepage Schwangerschaftsabbruch bei ihren Praxisleistungen
auflistete. Auch die Kasseler Frauenärztin Nora Szász wurde angezeigt.
Kassel: § 218 Strafgesetzbuch
Schwangerschaftsabbruch: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(siehe unten).“ Auch Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch ist
verboten, weswegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer
Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde. Die Allgemeinmedizinerin
hatte auf ihrer Website über legale Schwangerschaftsabbrüche
informiert und angegeben, solche durchzuführen. Viele fragen sich
seitdem: Kann das Informieren und Auflisten dieser Dienstleistung
überhaupt strafbar sein? Auch die Kasseler Frauenärztin Nora Szász
ist betroffen. „Auch die Praxis meiner Kollegin Natascha Nicklaus
und mir ist wegen dieses Paragrafen angezeigt worden“, schildert die
Fachärztin für Frauenheilkunde, die anfangs sehr schockiert war,
sich nun aber für und mit Kristina Hänel für Frauenrechte einsetzt.
Angezeigt werden die „Verstöße“ meist von Günter Annen, einem
katholischen Lebensrechtler und Vorsitzenden der Initiative „Nie
Wieder“, der Abbrüche mit dem Holocaust vergleicht und die Webseite
„babycaust“ betreibt. Dort findet man nicht nur geschmacklose Fotos
oder Anweisungen zu Demos vor Frauenarztpraxen, sondern auch eine
Liste der „Abtreiber“ und „Verurteilten“. Neben der Kasselerin Nora
Szász und ihrer Kollegin Natascha Nicklaus findet sich dort auch die
Gießenerin Kristina Hänel.
„Informieren kann keine Werbung sein“
Einzig wegen eines Hinweises auf deren
Webseite, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. In der Regel
wird das Strafverfahren fallen gelassen, wenn die betroffenen
Ärzte die Hinweise online herausnehmen. Aus Angst vor Anzeigen
geben die meisten Praxen die Dienstleistung erst gar nicht an.
„Wir haben die Auflistung bewusst nicht von der Webseite genommen,
damit Abbrüche nicht in die Schmuddelecke gesteckt werden. In
Fulda haben Frauen beispielsweise keine Möglichkeit mehr, eine
Schwangerschaft abzubrechen, weil es keine Ärzte gibt, die einen
Abbruch durchführen wollen“, sagt Szász. Viele kommen daher nach
Kassel und lassen sich unter anderem bei Pro Familia in einer
Schwangerschaftskonfliktberatung aufklären. Pro
Familia-Sozialpädagogin Cornelia Krey dazu: „Im Jahr haben wir
knapp 550 solcher Beratungen, bei der die Frauen einen Schein
erhalten können, der ihnen erlaubt, eine Schwangerschaft bis zur
12. Schwangerschaftswoche legal abzubrechen. Drei Tage müssen nach
unserer Beratung vergehen und dann darf ein Arzt den Eingriff
vornehmen.“ Die Überarbeitung und/oder Abschaffung des Paragrafen
würde Krey begrüßen: „Informieren kann keine Werbung sein.“
Allgemein gehen Abbrüche laut der Gesundheitsberichterstattung des
Bundes zurück. Waren es 2006 noch insgesamt 119.710
Schwangerschaftsabbrüche, waren es 2016 noch 98.721.
Mitte Dezember übergab Kristina Hänel eine
Petition mit über 155.000 Unterschriften in Berlin an
Bundestagsabgeordnete der SPD, FDP, Grünen und Linken. „Ab jetzt ist
es Sache der Politik“, sagte Hänel vor dem Reichstag und hofft auf
Unterstützung. Bis dahin wird es im nächsten Jahr vielleicht auch in
Kassel zum Prozess gegen Nora Szász und Natascha Nicklaus kommen.
EXTRA INFO 1: Paragraf 219a
„Wer öffentlich (...) seines Vermögensvorteils
wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur
Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel,
Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft
geeignet sind, (...) anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen
solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
EXTRA INFO 2: Straffreier Abbruch
Nach der gesetzlichen Regelung ist
ein Schwangerschaftsabbruch nach folgenden Punkten straffrei
möglich. 1. Nach der Beratungsregel Etwa 96,4 Prozent der Abbrüche
in Deutschland finden nach dieser Regelung statt. Er kann
durchgeführt werden, wenn seit der Befruchtung nicht mehr als zwölf
Wochen vergangen sind, man die gesetzlich vorgeschriebene Beratung
gemacht und einen Beratungsschein erhalten hat, wenn der Abbruch
frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung von einem Arzt
oder Ärztin durchgeführt wird. 2. Mit medizinischer Indikation Wenn
das Leben/die körperliche und seelische Gesundheit der Frau durch
die Schwangerschaft ernstlich gefährdet ist, kann ein Abbruch
durchgeführt werden. 3. Mit kriminologischer Indikation Wenn die
Schwangerschaft sehr wahrscheinlich auf einer Straftat
(beispielsweise einer Vergewaltigung) beruht, kann die
Schwangerschaft abgebrochen werden. Quelle: Pro Familia
Was die Kirchen, Politik und der
Anzeigensteller zu der Thematik sagen
hier.
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Ärzte wegen
Schwangerschaftsabbruch-Infos angezeigt: Das sage Politik, Kirchen und
der Anzeigensteller
Die Kasseler Frauenärztin Nora Szász wurde
angezeigt, weil sie Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage
auflistet. Was Kirchen, Anzeigensteller und Politik dazu sagen.
Kassel. Die Gießener Ärztin
Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage
Schwangerschaftsabbruch bei ihren Praxisleistungen auflistete. Auch
die Kasseler Frauenärztin Nora Szász wurde angezeigt.
Hier geht es
zum ausführlichen Artikel.
Das sagten Die Grünen: "Klarheit
schaffen"
Zur Diskussion über die Abschaffung des §219a
Strafgesetzbuch und zur Übergabe einer entsprechenden Petition
erklärt Dr. Bettina Hoffmann, grüne Abgeordnete im Bundestag für
Nordhessen: „Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für Ärztinnen
und Ärzte, die Frauen über Schwangerschaftsabbrüche informieren.
Frauen in Notlagen brauchen Unterstützung und den Zugang zu
Informationen. Der antiquierte §219a des Strafgesetzbuches muss
daher dringend gestrichen werden!“, so Dr. Hoffmann. Sie setzt sich
auf Bundesebene dafür ein, dass die rein sachliche Information über
die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs weiterhin zulässig
sein müsse. In Kassel sei ihr mindestens eine Ärztin bekannt, die
durch die derzeitige Regelung betroffen sei und der empfindliche
Geldstrafen drohen könnten. „Es darf nicht sein, dass Ärztinnen und
Ärzte sich strafbar machen können, wenn sie über legale
Schwangerschaftsabbrüche informieren oder solche Abbrüche vornehmen.
Es ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber zügig gesetzliche
Klarheit zu schaffen“, ist Hoffmann überzeugt. Die Verurteilung
einer Ärztin durch das Amtsgericht Gießen habe eine bundesweite
Debatte in Gang gebracht, die jetzt rechtliche Konsequenzen haben
müsse. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung müsse ohne Wenn und
Aber gelten.
Das sagt der Betreiber von Babycaust
und Anzeigensteller: "Abbruch ist Mord"
Günter Annen: „Die Anzeigen stelle ich
deshalb, weil es offensichtlich ist, dass die Abtreiber gegenüber
anderen Medizinern, die „Schwangerschaftsabbrüche“ nicht
durchführen, einen Vorteil haben wollen ... das ist werben und fällt
unter den §219a StGB. Ich habe noch in der Schule gelernt, dass man
Verbote, besonders strafbewährte Verbote, unbedingt beachten soll.
Da ich mich im besonderen für das absolute Lebensrecht eines jeden
Menschen (sei er geboren oder ungeboren) einsetze, liegt es nahe,
dass mich die §§ 211 StGB ff. einschließlich des § 219a StGB
besonders interessieren und mich für meinen Einsatz motivieren. Egal
wie groß und schwer die ganzen Umstände für eine Mutter im
Konfliktfall sind, man muss ihr helfen – das steht außer Frage –
aber Hilfe kann niemals bedeuten, dass ungeborene Kind töten zu
lassen. Jeder Mensch, auch das noch nicht geborene Kind, hat ein
Recht auf Leben. Da sich der ungeborene Mensch noch nicht wehren,
noch nicht verteidigen kann, müsste es für jeden Bundesbürger die
vordringlichste Aufgabe sein, diesem noch nicht geborenen Kind zu
seinem Menschenrecht auf Leben zu verhelfen. (...) Auch eine Mutter
hat kein Recht, über das Leben ihres noch nicht geborenen Kindes zu
bestimmen. Sie hat keine Entscheidungsfreiheit über Leben oder Tod!
Ist die Frau schwanger, dann ist sie Mutter und hat keine
Entscheidungsfreiheit mehr! Der Staat, aber auch andere
Institutionen und Lebensrechtsgruppen bieten Hilfen jeder Art an ...
hier gibt es sicher noch viel zu verbessern ... daran sollten wir
alle, auch ‘Papa’ Staat, eifrig daran mitwirken.“
Das sagt die evangelische Kirche:
"Frauen zur Seite stehen"
„Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
steht mit ihren diakonischen Einrichtungen an der Seite von Frauen,
die ungewollt schwanger werden. Sie unterstützen sie zunächst darin,
sich ihr Leben auch mit einem Kind vorzustellen. Jede einzelne Frau
entscheidet am Ende jedoch eigenverantwortlich für oder gegen einen
Schwangerschaftsabbruch. Die Beraterinnen und Berater werden diese
Entscheidung respektieren. Denn die evangelische Kirche und ihre
Diakonie verstehen Beratung als vertrauensvolles Gespräch. Was die
Beurteilung des Paragrafen 219a angeht: Selbstverständlich hält sich
die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau an geltende gesetzliche
Regelungen.
Insofern sieht sie aktuell auch keinen
Handlungsbedarf beim Paragraphen 219. Mittelfristig muss aber im
Gesetz besser zwischen Werbung und Aufklärung unterschieden werden,
wie der Gießener Fall gezeigt hat“, so Volker Rahn der Evangelische
Kirche in Hessen und Nassau.
Das sagt die katholische Kirche: "Der
Paragraf schützt"
Der Leiter des katholischen Büros in Berlin,
Prälat Karl Jüsten dazu: „Wir setzen uns für einen umfassenden
Lebensschutz ein. Nach unserer tiefen Überzeugung stellt das
menschliche Leben vom Augenblick der Zeugung bis zum Tod eine
Einheit dar, die der Verfügungsgewalt anderer entzogen ist. (...)
Gerade deshalb untersagt ja der Gesetzgeber grundsätzlich das
Bewerben von eigenen oder fremden Diensten zur Vornahme oder
Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs. Nur in genau definierten
Ausnahmesituationen bleibt der Schwangerschaftsabbruch ungeahndet.
Die grundsätzliche Missbilligung des Schwangerschaftsabbruchs zeigt
sich auch darin, dass Kosten der Abtreibungen nach der sogenannten
Beratungsregelung (bei über 95 Prozent der Fälle ) nicht von der
Krankenkasse übernommen werden. (...) Der Werbeverbots-Paragraf soll
das ungeborene Leben schützen und eine angemessene Beratung
garantieren. (...) Es schützt die Frauen vor manipulierten
Informationen durch denjenigen, der mit Abtreibungen Geld verdient.
Ich sehe daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“
Zwischenruf von Nadja Feldle:
"Informieren gleich Werben?"
Wenn ich etwas wissen möchte, frage ich
(vermutlich wie viele andere auch) als erstes Google. Dann landet
man auf Webseiten, die Antworten auf meine Frage anbieten. Wenn ich
nun aber nach „Schwangerschaftsabbruch Kassel“ suche und mir
Kliniken und Ärzte angezeigt werden (was in den meisten Fällen nicht
passiert aus Angst vor Anzeigen), soll dies strafbar sein? Weil es
als Werbung gilt, wenn Praxen über dieses vermeintliche Tabuthema
informieren beziehungsweise kommuniziert wird, dass solche Eingriffe
gegen ein Entgelt durchgeführt werden könnten? Sollte es nicht
selbstverständlich sein, dass man gerade zu heiklen Themen so viele
Infos wie möglich erhält, um sich umfangreich informieren und sich
eine eigene Meinung bilden zu können? Der Ärztin Kristina Hänel und
auch der Kasselerin Nora Szász soll dieses Informieren nun teuer zu
stehen kommen. Das wirft die dringende Frage auf, ob der Paragraf
219a überhaupt noch zeitgemäß ist. Ist Informieren gleich Werben?
Für mich nicht, denn schließlich kann eine solch schwierige
Entscheidung wie ein Schwangerschaftsabbruch, nur dann getroffen
werden, wenn alle nötigen Hintergründe bekannt sind, man sich mit
dem Thema beschäftigen konnte und ich einen Arzt gefunden habe, dem
ich vertrauen kann. Daher kann ich auch folgende Aussage von der
Ärztin Kristina Hänel nur unterschreiben: „Ich möchte, dass Frauen
Informationen erhalten. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Es
geht um gesundheitliche Aufklärung.“
Quelle:
www.lokalo24.de / 30.12.2017
als pdf-Dokument:
Beitrag 1
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Beitrag
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Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder,
Nora Szasz
aus Kassel,
präsentiert sich mächtig stolz in dem
Kasseler Wochenblatt "Extra-Tip" nach dem Motto:
"He, schau mal her, ich gehöre auch zu denen,
die Kinder vor der Geburt töten und sich jetzt dafür einsetzen,
daß man das in Zukunft straffrei bewerben darf." |
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73 Jahre nach Auschwitz
Es ist kaum noch zu ertragen!
Nicht wenige ...
- Mediziner lügen
- Politiker lügen
- Medien lügen
- Kirchenvertreter schweigen
- Bundesbürger schweigen
Sie sagen ...
- Jede Mutter habe ein Recht zu entscheiden, ob ihr
Kind im Mutterleib getötet wird oder leben darf
- Töten eines Kindes im Mutterleib sei auch eine Hilfe
- Mediziner müssen rechtmäßig ein Kind im Mutterleib töten (wir sagen
morden) können
- Medizinern werde das Recht genommen, eine
Mutter über "Abtreibung" aufzuklären
- Mediziner müssen für ihre "Dienstleistung ´töten´" straffrei werben
dürfen |
Nochmal:
73 Jahre nach Auschwitz ... und wieder
das Gedankengut, das TÖTEN sei eine Option.
Im Jahre 2018 noch
auf die ungeborenen Menschen beschränkt,
... aber der "Zug" fährt weiter und
wird in absehbarer Zeit
das Tor nach Auschwitz wieder aufstoßen!
Viele Rote,
Grüne
und Linke
Politiker arbeiten daran,
daß das Töten von Menschen,
als sogenannte Wahl- oder Entscheidungsfreiheit,
von der Bevölkerung angenommen wird.
Dies unterstützen vielerorts die "freien" Massenmedien.
Die Kirchenvertreter beider Religionen aber tauchen ab,
statt wie Kardinal von Galen, Pater Ruppert Mayer
oder Bernhard Lichtenberg ihre Stimme gegen das
größte Unrecht unserer Tage zu erheben und
den Schutzbedürftigsten eine Stimme zu geben.l
Wenn ihr die Augen nicht
braucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen, um zu
weinen! |
Jean Paul (1763-1825) |
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Diese Screenshots wurden als Beweis von
der Homepage der der HNA vom 16.2.2018 gemacht. |
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