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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

Strafanzeige gegen:

 

Töten

ist

niemals

Hilfe!

Natascha Niklaus
und
Nora Szasz

34119 Kassel
Goethestr.47

 

Telefon: 0561/773051
Fax: 0561 / 76602660

E-Mail:
praxis@frauenaerztinnen-kassel.de

Rufen Sie an, schreiben Sie ein Fax oder eine E-Mail

und sagen Sie den Ärztinnen und "ihrem" Personal,

was sie von der Tötung ungeborener Kinder halten!

Beten Sie aber auch für eine Umkehr dieser armen Geschöpfe.

Interessant ist, daß die Staatsanwaltschaft Kassel im Fall  Natascha Niklaus und Nora Szasz, wegen Verstoß gegen den
§ 219a StGB, Klage erheben will. So melden es jedenfalls verschiedene Medien.
Interessant ist auch, daß in den vergangenen 14 Jahren das Thema "Verstoß gegen 219a StGB" die Staatsanwaltschaften in Deutschland bislang so gut wie gar nicht interessierte. Sie ließen die Abtreiber meist in Ruhe, wenn die inkriminierten Texte von ihrer Homepage genommen wurden und stellten die Verfahren ein.
Auch wenn die "Lügenpresse" es anders berichtet, allgemeine Informationen über den Schwangerschaftsabbruch wurden nie beanstandet.


Doch nun auf einmal ein Gesinnungswandel?
Wir denken nicht. Der "Gesinnungswandel" besteht unserer Auffassung nach nur darin, daß auf Druck vieler Medien und Abtreibungslobbyisten, die Begriffe Werbung und Information neu definiert werden.

Hier am Beispiel  der angezeigten Frauenmedizinerinnen:

"Wir bieten Ihnen ...Die Eingriffe werden ambulant durch geführt ... Wir arbeiten mit der Tagesklinik Wilhelmshöhe ... wo die Eingriffe vorgenommen werden ... folgende Eingriffe sind ambulant möglich ... Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne"

Das kann man gar nicht anders als Werbung verstehen,
denn es ist keine reine Information mehr.
Sobald ein Abtreiber sich öffentlich outet, schriftlich oder verbal, er töte Kinder durch "Abtreibung" innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, dann ist das WERBUNG !

Auch wenn Sie es nicht so sehen,
... aber öffentlich darüber auch nur informieren wollen,
 wo eine nach dem Gesetz rechtswidrige Handlung angeboten, begangen wird
 und was diese kostet,
das soll in Zukunft möglich sein?

Der gesunde Menschenverstand sagt mir,
... das geht doch gar nicht!

Die beiden Abtreiberinnen Natascha Niklaus und Nora Szasz
werben, nach unserer Auffassung, durch dieses bewußt "an die Öffentlichkeit gehen",
daß sie ebenso wie Kristina Hänel, Kinder vor der Geburt töten.
Ob die Staatsanwaltschaft Kassel das auch so sieht und bei Ihrem Strafantrag berücksichtigt, bleibt abzuwarten.

Aktion PRO MENSCHENRECHTE

Hier dürfen Sie sich als Arzt eintragen,
wenn Sie die Menschenrechte akzeptieren und beachten.

 

 

 in Deutschland     

Initiative Nie Wieder!
Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928

E-Mail:
info@babycaust.de

- Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. -

 

An die
Staatsanwaltschaft Kassel
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel

 

übermittelt per Fax: 0611 / 32761 - 9073

05. Oktober 2017
Bitte angeben:
KZ 219/34119/n
-s
- 72 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

 

Grüß Gott!

 

Wir erstatten hiermit Strafanzeige und stellen Strafantrag

gegen
            1. Natascha Nicklaus
               Goethestr. 47, 34119 Kassel

            2. Nora Szàsz (Adresse wie 1.)
            3. die Verantwortlichen der Homepage
www.frauenaerztinnen-kassel.de

 

wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§219 StGB)
sowie aus allen rechtlichen Gründen
und begründen dies wie folgt:
 

Auf der o.g. Internetseite wird unter „Angebote“ - „Ambulante Operationen“ - unter www.frauenaerztinnen-kassel.de/ambulante-operationen.html für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen geworben. Dies stellt ein Verstoß gegen § 219 StGB dar und wir bitten die Staatsanwaltschaft, hier einzuschreiten.

 

Bitte informieren Sie uns über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder!
Klaus Günter Annen

 

 

www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

 

 
als pdf-dok

Was den § 219a StGB (Werbung für Schwangerschaftsabbrüche)
und Verstöße dagegen betreffen:
Tötungsbefürworter, Tötungsspezialisten, selbst Staatsanwälte und die Medien und auch Politiker pervertieren, das sich die Balken biegen!
Stehen wir 72 Jahre nach Auschwitz
wieder vor den Toren von Auschwitz?


Die Tötung von Menschen vor deren Geburt ist rechtswidrig (§ 218 StGB),
aber unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet der Staat auf eine Bestrafung der Mutter und des Vollstreckers, den Abtreiber.

Verständlich, daß für eine rechtswidrige Tat nicht geworben werden darf.
Allgemeine Informationen für die Öffentlichkeit oder auch detaillierte Informationen innerhalb des Ärztestandes sind erlaubt und fallen nicht unter § 219a StGB.

Strafanzeigen gegen die Kindertöter im Mutterleib wurden von der "Initiative Nie Wieder!" nur dann erstellt, wenn gesichert nachgewiesen werden konnte, daß es sich nicht nur um allgemeine Information, sondern um Werbung handelt, was veröffentlicht wurde.
Das heiß ganz konkret:
Wenn ein Abtreiber auf seiner Homepage unter der Rubrik "Leistungen" oder "ambulante Operationen" angegeben hat, daß er auch "Schwangerschaftsabbrüche" durchführt und/oder auch das Tötungspestizid "Mifegyne" einsetzt, ist das ganz sicher, objektiv gesehen, keine Information sondern eindeutig Werbung!


In der derzeitigen Kampagne für die Abschaffung des § 219a StGB (Causa: "Tötungsspezialistin Hänel, Gießen") argumentieren die Tötungsbefürworter, daß dieser "219a" dem Abtreiber verbiete, allgemeine Informationen über Schwangerschaftsabbruch der abtreibungswilligen Mutter oder sonstigen Interessierten zu geben.


Das ist eine bewußte Lüge der Abtreibungslobbyisten letztendlich mit dem Ziel,

die Tötung von Menschen vor deren Geburt
und
auch das Werben für die
Tötung straffrei zu legalisieren

Die "Initiative Nie Wieder!" beruft sich an dieser Stelle ganz bewußt auf die Presse- und Meinungsfreiheit und erklärt (31.12.2017):
 

Sollte in Deutschland
die Tötung von Menschen
vor deren Geburt
und
die Werbung für die Tötung

von demokratisch gewählten Politikern
per Gesetz als rechtmäßig eingestuft werden,
dann

wird das Tor in Auschwitz wieder
ganz weit aufgestoßen


und die

heutigen Verantwortlichen und "Vollstrecker"
unterscheiden sich kaum noch von den
Schergen eines Nazi-Regimes.

Möge GOTT uns vor einer solchen
großen Dummheit bewahren!

Denn GOTTES Gericht wird kommen,
für alle ... ganz sicher!



Bereits am 30.12.2017 veröffentlichte www.lokalo24.de zwei Artikel, die auch in einem kostenlosen Kasseler Wochenblatt erschienen.   Ziel: "Alles am kochen halten":


Ärzte wegen Informationen angezeigt: Schwangerschaftsabbrüche sind tabu?
Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage Schwangerschaftsabbruch bei ihren Praxisleistungen auflistete. Auch die Kasseler Frauenärztin Nora Szász wurde angezeigt.

Kassel: § 218 Strafgesetzbuch Schwangerschaftsabbruch: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (siehe unten).“ Auch Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch ist verboten, weswegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde. Die Allgemeinmedizinerin hatte auf ihrer Website über legale Schwangerschaftsabbrüche informiert und angegeben, solche durchzuführen. Viele fragen sich seitdem: Kann das Informieren und Auflisten dieser Dienstleistung überhaupt strafbar sein? Auch die Kasseler Frauenärztin Nora Szász ist betroffen. „Auch die Praxis meiner Kollegin Natascha Nicklaus und mir ist wegen dieses Paragrafen angezeigt worden“, schildert die Fachärztin für Frauenheilkunde, die anfangs sehr schockiert war, sich nun aber für und mit Kristina Hänel für Frauenrechte einsetzt. Angezeigt werden die „Verstöße“ meist von Günter Annen, einem katholischen Lebensrechtler und Vorsitzenden der Initiative „Nie Wieder“, der Abbrüche mit dem Holocaust vergleicht und die Webseite „babycaust“ betreibt. Dort findet man nicht nur geschmacklose Fotos oder Anweisungen zu Demos vor Frauenarztpraxen, sondern auch eine Liste der „Abtreiber“ und „Verurteilten“. Neben der Kasselerin Nora Szász und ihrer Kollegin Natascha Nicklaus findet sich dort auch die Gießenerin Kristina Hänel.

„Informieren kann keine Werbung sein“

Einzig wegen eines Hinweises auf deren Webseite, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. In der Regel wird das Strafverfahren fallen gelassen, wenn die betroffenen Ärzte die Hinweise online herausnehmen. Aus Angst vor Anzeigen geben die meisten Praxen die Dienstleistung erst gar nicht an. „Wir haben die Auflistung bewusst nicht von der Webseite genommen, damit Abbrüche nicht in die Schmuddelecke gesteckt werden. In Fulda haben Frauen beispielsweise keine Möglichkeit mehr, eine Schwangerschaft abzubrechen, weil es keine Ärzte gibt, die einen Abbruch durchführen wollen“, sagt Szász. Viele kommen daher nach Kassel und lassen sich unter anderem bei Pro Familia in einer Schwangerschaftskonfliktberatung aufklären. Pro Familia-Sozialpädagogin Cornelia Krey dazu: „Im Jahr haben wir knapp 550 solcher Beratungen, bei der die Frauen einen Schein erhalten können, der ihnen erlaubt, eine Schwangerschaft bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal abzubrechen. Drei Tage müssen nach unserer Beratung vergehen und dann darf ein Arzt den Eingriff vornehmen.“ Die Überarbeitung und/oder Abschaffung des Paragrafen würde Krey begrüßen: „Informieren kann keine Werbung sein.“ Allgemein gehen Abbrüche laut der Gesundheitsberichterstattung des Bundes zurück. Waren es 2006 noch insgesamt 119.710 Schwangerschaftsabbrüche, waren es 2016 noch 98.721.

Mitte Dezember übergab Kristina Hänel eine Petition mit über 155.000 Unterschriften in Berlin an Bundestagsabgeordnete der SPD, FDP, Grünen und Linken. „Ab jetzt ist es Sache der Politik“, sagte Hänel vor dem Reichstag und hofft auf Unterstützung. Bis dahin wird es im nächsten Jahr vielleicht auch in Kassel zum Prozess gegen Nora Szász und Natascha Nicklaus kommen.

EXTRA INFO 1: Paragraf 219a

„Wer öffentlich (...) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, (...) anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

EXTRA INFO 2: Straffreier Abbruch

Nach der gesetzlichen Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch nach folgenden Punkten straffrei möglich. 1. Nach der Beratungsregel Etwa 96,4 Prozent der Abbrüche in Deutschland finden nach dieser Regelung statt. Er kann durchgeführt werden, wenn seit der Befruchtung nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind, man die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gemacht und einen Beratungsschein erhalten hat, wenn der Abbruch frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung von einem Arzt oder Ärztin durchgeführt wird. 2. Mit medizinischer Indikation Wenn das Leben/die körperliche und seelische Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft ernstlich gefährdet ist, kann ein Abbruch durchgeführt werden. 3. Mit kriminologischer Indikation Wenn die Schwangerschaft sehr wahrscheinlich auf einer Straftat (beispielsweise einer Vergewaltigung) beruht, kann die Schwangerschaft abgebrochen werden. Quelle: Pro Familia

Was die Kirchen, Politik und der Anzeigensteller zu der Thematik sagen hier.

 

Ärzte wegen Schwangerschaftsabbruch-Infos angezeigt: Das sage Politik, Kirchen und der Anzeigensteller

Die Kasseler Frauenärztin Nora Szász wurde angezeigt, weil sie Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage auflistet. Was Kirchen, Anzeigensteller  und Politik dazu sagen.

Kassel.  Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage Schwangerschaftsabbruch bei ihren Praxisleistungen auflistete. Auch die Kasseler Frauenärztin Nora Szász wurde angezeigt. Hier geht es zum ausführlichen Artikel. 

Das sagten Die Grünen: "Klarheit schaffen"

Zur Diskussion über die Abschaffung des §219a Strafgesetzbuch und zur Übergabe einer entsprechenden Petition erklärt Dr. Bettina Hoffmann, grüne Abgeordnete im Bundestag für Nordhessen: „Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Frauen über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Frauen in Notlagen brauchen Unterstützung und den Zugang zu Informationen. Der antiquierte §219a des Strafgesetzbuches muss daher dringend gestrichen werden!“, so Dr. Hoffmann. Sie setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die rein sachliche Information über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs weiterhin zulässig sein müsse. In Kassel sei ihr mindestens eine Ärztin bekannt, die durch die derzeitige Regelung betroffen sei und der empfindliche Geldstrafen drohen könnten. „Es darf nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte sich strafbar machen können, wenn sie über legale Schwangerschaftsabbrüche informieren oder solche Abbrüche vornehmen. Es ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber zügig gesetzliche Klarheit zu schaffen“, ist Hoffmann überzeugt. Die Verurteilung einer Ärztin durch das Amtsgericht Gießen habe eine bundesweite Debatte in Gang gebracht, die jetzt rechtliche Konsequenzen haben müsse. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung müsse ohne Wenn und Aber gelten.

Das sagt der Betreiber von Babycaust und Anzeigensteller: "Abbruch ist Mord"

Günter Annen: „Die Anzeigen stelle ich deshalb, weil es offensichtlich ist, dass die Abtreiber gegenüber anderen Medizinern, die „Schwangerschaftsabbrüche“ nicht durchführen, einen Vorteil haben wollen ... das ist werben und fällt unter den §219a StGB. Ich habe noch in der Schule gelernt, dass man Verbote, besonders strafbewährte Verbote, unbedingt beachten soll. Da ich mich im besonderen für das absolute Lebensrecht eines jeden Menschen (sei er geboren oder ungeboren) einsetze, liegt es nahe, dass mich die §§ 211 StGB ff. einschließlich des § 219a StGB besonders interessieren und mich für meinen Einsatz motivieren. Egal wie groß und schwer die ganzen Umstände für eine Mutter im Konfliktfall sind, man muss ihr helfen – das steht außer Frage – aber Hilfe kann niemals bedeuten, dass ungeborene Kind töten zu lassen. Jeder Mensch, auch das noch nicht geborene Kind, hat ein Recht auf Leben. Da sich der ungeborene Mensch noch nicht wehren, noch nicht verteidigen kann, müsste es für jeden Bundesbürger die vordringlichste Aufgabe sein, diesem noch nicht geborenen Kind zu seinem Menschenrecht auf Leben zu verhelfen. (...) Auch eine Mutter hat kein Recht, über das Leben ihres noch nicht geborenen Kindes zu bestimmen. Sie hat keine Entscheidungsfreiheit über Leben oder Tod! Ist die Frau schwanger, dann ist sie Mutter und hat keine Entscheidungsfreiheit mehr! Der Staat, aber auch andere Institutionen und Lebensrechtsgruppen bieten Hilfen jeder Art an ... hier gibt es sicher noch viel zu verbessern ... daran sollten wir alle, auch ‘Papa’ Staat, eifrig daran mitwirken.“

Das sagt die evangelische Kirche: "Frauen zur Seite stehen"

„Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau steht mit ihren diakonischen Einrichtungen an der Seite von Frauen, die ungewollt schwanger werden. Sie unterstützen sie zunächst darin, sich ihr Leben auch mit einem Kind vorzustellen. Jede einzelne Frau entscheidet am Ende jedoch eigenverantwortlich für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Die Beraterinnen und Berater werden diese Entscheidung respektieren. Denn die evangelische Kirche und ihre Diakonie verstehen Beratung als vertrauensvolles Gespräch. Was die Beurteilung des Paragrafen 219a angeht: Selbstverständlich hält sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau an geltende gesetzliche Regelungen.

Insofern sieht sie aktuell auch keinen Handlungsbedarf beim Paragraphen 219. Mittelfristig muss aber im Gesetz besser zwischen Werbung und Aufklärung unterschieden werden, wie der Gießener Fall gezeigt hat“, so Volker Rahn der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau.

Das sagt die katholische Kirche: "Der Paragraf schützt"

Der Leiter des katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten dazu: „Wir setzen uns für einen umfassenden Lebensschutz ein. Nach unserer tiefen Überzeugung stellt das menschliche Leben vom Augenblick der Zeugung bis zum Tod eine Einheit dar, die der Verfügungsgewalt anderer entzogen ist. (...) Gerade deshalb untersagt ja der Gesetzgeber grundsätzlich das Bewerben von eigenen oder fremden Diensten zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs. Nur in genau definierten Ausnahmesituationen bleibt der Schwangerschaftsabbruch ungeahndet. Die grundsätzliche Missbilligung des Schwangerschaftsabbruchs zeigt sich auch darin, dass Kosten der Abtreibungen nach der sogenannten Beratungsregelung (bei über 95 Prozent der Fälle ) nicht von der Krankenkasse übernommen werden. (...) Der Werbeverbots-Paragraf soll das ungeborene Leben schützen und eine angemessene Beratung garantieren. (...) Es schützt die Frauen vor manipulierten Informationen durch denjenigen, der mit Abtreibungen Geld verdient. Ich sehe daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“

Zwischenruf von Nadja Feldle: "Informieren gleich Werben?"

Wenn ich etwas wissen möchte, frage ich (vermutlich wie viele andere auch) als erstes Google. Dann landet man auf Webseiten, die Antworten auf meine Frage anbieten. Wenn ich nun aber nach „Schwangerschaftsabbruch Kassel“ suche und mir Kliniken und Ärzte angezeigt werden (was in den meisten Fällen nicht passiert aus Angst vor Anzeigen), soll dies strafbar sein? Weil es als Werbung gilt, wenn Praxen über dieses vermeintliche Tabuthema informieren beziehungsweise kommuniziert wird, dass solche Eingriffe gegen ein Entgelt durchgeführt werden könnten? Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass man gerade zu heiklen Themen so viele Infos wie möglich erhält, um sich umfangreich informieren und sich eine eigene Meinung bilden zu können? Der Ärztin Kristina Hänel und auch der Kasselerin Nora Szász soll dieses Informieren nun teuer zu stehen kommen. Das wirft die dringende Frage auf, ob der Paragraf 219a überhaupt noch zeitgemäß ist. Ist Informieren gleich Werben? Für mich nicht, denn schließlich kann eine solch schwierige Entscheidung wie ein Schwangerschaftsabbruch, nur dann getroffen werden, wenn alle nötigen Hintergründe bekannt sind, man sich mit dem Thema beschäftigen konnte und ich einen Arzt gefunden habe, dem ich vertrauen kann. Daher kann ich auch folgende Aussage von der Ärztin Kristina Hänel nur unterschreiben: „Ich möchte, dass Frauen Informationen erhalten. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Es geht um gesundheitliche Aufklärung.“

Quelle: www.lokalo24.de / 30.12.2017
als pdf-Dokument: Beitrag 1
/ Beitrag

Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder,
Nora Szasz aus Kassel,
präsentiert sich mächtig stolz in dem
Kasseler Wochenblatt "Extra-Tip"  nach dem Motto:
"He, schau mal her, ich gehöre auch zu denen,
die Kinder vor der Geburt töten und sich jetzt dafür  einsetzen,
daß man das in Zukunft straffrei bewerben darf."

 

 

 
73 Jahre nach Auschwitz
Es ist kaum noch zu ertragen!
 

Nicht wenige ...

- Mediziner lügen
- Politiker lügen
- Medien lügen
- Kirchenvertreter schweigen
- Bundesbürger schweigen

 

Sie sagen ...

- Jede Mutter habe ein Recht zu entscheiden, ob ihr Kind im Mutterleib getötet wird oder leben darf

- Töten eines Kindes im Mutterleib sei auch eine Hilfe
- Mediziner müssen rechtmäßig ein Kind im Mutterleib töten (wir sagen morden) können
- Medizinern werde das Recht genommen, eine Mutter über "Abtreibung" aufzuklären
- Mediziner müssen für ihre "Dienstleistung ´töten´" straffrei werben dürfen

Nochmal:
73 Jahre nach Auschwitz ... und wieder
das Gedankengut, das TÖTEN sei eine Option.
Im Jahre 2018 noch auf die ungeborenen Menschen beschränkt,
... aber der "Zug" fährt weiter und

wird in absehbarer Zeit das Tor nach Auschwitz wieder aufstoßen!

Viele
Rote, Grüne und Linke Politiker arbeiten daran,
daß das Töten von Menschen,
als sogenannte Wahl- oder Entscheidungsfreiheit,
von der Bevölkerung angenommen wird.
Dies unterstützen vielerorts die "freien" Massenmedien.

Die Kirchenvertreter beider Religionen aber tauchen ab,
statt wie Kardinal von Galen, Pater Ruppert Mayer
oder Bernhard Lichtenberg ihre Stimme gegen das
größte Unrecht unserer Tage zu erheben und
den Schutzbedürftigsten eine Stimme zu geben.l
 

Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

 
 
 
 
 
e

Diese Screenshots wurden als Beweis von der Homepage der der HNA vom 16.2.2018 gemacht.

 

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

Wichtiger Hinweis: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf dieser Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
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- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

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Die "Initiative Nie Wieder" arbeitet auch für die Zeitgeschichte. Spätere Generationen sollten es einmal bei ihren Recherchen einfacher haben.
Deshalb finden Sie auf dieser Homepage bewusst auch ältere Meldungen, Dokumente, Adressen etc., die nicht immer den aktuellen Stand wiedergeben. Für gute und lückenlose Recherchen sind Archive unerlässlich.
Je nach dem, wie Sie die auf unserer Homepage befindlichen Information nutzen wollen, bitten wir diesen Umstand zu berücksichtigen. Danke!


 

 

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Weinheim, 24.5.2018
Klaus Günter Annen