Herzschlag
eines Kindes
(10. Schw.
woche) |
Wo
eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht
voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu
be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen
menschlichen Holocaust gegeben.
Ronald Reagan
"Recht zum Leben" S.24/25 |
| |
|
Der Countdown zum
Gerichtsprozeß am
29. August 2018 hat begonnen
und die "Werbeschlacht" der Medien
läuft wieder an
|
|
Am 29. August werden
sie vor dem Gericht in Kassel sehen:
Die beiden werbenden Kinderabtreiberinnen aus Kassel:
Natascha Nicklaus +
Nora Szasz
Hoch erhobenen Kopfes,
stolz lächelnd und gestylt lassen sie sich ablichten oder stehen vor der
Kamera
und versuchen der Öffentlichkeit "zu verkaufen" daß sie, die beiden lieben
Frauenärztinnen aus Kassel, "die Guten" sind, die ab und zu einer Mutter
"helfen" und ihr noch nicht geborenes Kind töten.
Nora Szasz:
"Die Anzeigen unterstellen uns,
fachlich falsch oder illegal zu handeln. Das verletzt nicht nur das
Ehrgefühl als Ärztin, sondern belastet auch die gesamte Familie. Wir sind
auch als Privatmenschen angeklagt, ein Jahr waren die Anzeigen Thema im
gesamten Umfeld und auch die Ärztekammer schrieb uns, dass sie sich
vorbehält, nach der Verurteilung disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.
Das schüchtert natürlich schon ein. Daher kämpfen wir, dass Ärzte nicht mehr
angegriffen oder kriminalisiert werden.
Auch ist es falsch, dass Frauenärzte mit Abbrüchen Gewinne erwirtschaften.
Die Gebührenordnung der Ärzte legt genau fest, was man für eine Leistung
berechnen kann. Das sind keine großen Summen und auch kein Wucher. Den
Frauenärzten zu unterstellen, damit nur Geld verdienen zu wollen ist falsch
und wir wehren uns entschieden dagegen.“
Es
wird durch die Anzeigen nicht unterstellt, sondern durch Beweise ist belegt,
daß diese beiden
KinderAbtreiberinnen
gegen den $ 219a StGB verstoßen haben.
Das nun die Lebensfeinde
den Eindruck erwecken wollen, sie hätten informiert und nicht geworben,
kann man durchaus verstehen. Sie wollen eben "ihre Haut" retten.
Wenn auch vielleicht Richter, Staatsanwälte und Politiker auf das Gesülze
der Lebensfeinde hereinfallen mögen : Was Werbung oder was Information
ist, werden selbst Kindergartenkinder durch Beispiele leicht verstehen
können. Ideologisch verblendete Menschen haben
natürlich so ein Problem damit. |
zur Strafanzeige |
|
Am 20.
August 2018
fand in Göttingen eine Podiumsdiskussion mit Jürgen Trittin
(MdB Grüne), Sally Lisa Starken (ASF), Ute-Wiese Hast (pro
familia) und Abtreiberin Nora Szasz statt.
Die Veranstaltung "Selbstbestimmung von Frauen 2(0)18?" war demnach ein
sogenanntes "Heimspiel unter Gleichgesinnten", welche das "Frauenforum
Göttingen" organisiert hatte.
Das "StadtRadio Göttingen/107,eins" berichtete am 21.8.2018 auf ihrer
Internetseite von dieser Veranstaltung und befaßte sich in der Sendung
"Eine
Stunde - ein Thema - § 219a abschaffen oder nicht?" mit der Problematik.
Eingeladen ins Göttinger Studio hatte die Moderatorin der Sendung, Tanja
Schebitz, die Leiterin der "Pro
Familia" Göttingen, Frau Lisa Kastner sowie den Leiter der "Fakultät
strafrechtliche Medizin- und Biorecht" der Universität Göttingen, Herrn Prof. Dr. Gunnar Duttge,
also der Experte schlechthin.
Den Hörern wurde von der Sendung ein Podcast "zum Nachhören" oder als Download
zur Verfügung gestellt.
Prof. Dr. Gunnar Duttge hat nach unserer Auffassung die rechtliche Bewertung
des § 219a StGB so deutlich und leicht verständlich dargelegt und dem ganzen
Mainstream um eine Veränderung oder gar
Streichung des § 219a eine klare Absage erteilt.
Mag sein, daß aus diesem Grunde der LINK zum PODCAST zur Zeit ist Leere
läuft ... vielleicht ist es aber auch nur ein technisches Problem.
http://www.stadtradio-goettingen.de/beitraege/soziales/abtreibungswerbungsverbot__219a_
abschaffen_oder_nicht/index_ger.html
Der Podcast stand
unmittelbar nach der Sendung zur Verfügung und
wurde dann gesperrt. Nach 2 Tagen war er wieder zu hören. Nun in wieder
"tote Hose".
Den Radio- und Meinungsmachern gefällt sicher nicht wirklich, was
Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gunnar Duttge über den §219a ausgesagt hat.
RadioGöttingen wählt scheinbar aus, was der Hörer
hören soll und was nicht. So funktioniert Meinungsfreiheit
in einer "diktatorischen Demokratie".
Sollte der
LINK immer noch nicht
funktionieren, Sie aber Interesse an diesem sehr interessanten Radio-Beitrag
haben, so kann ich Ihnen diesen bei
Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
|
|
Wir werden an dieser Stelle als Beweis einige
Screenshot dokumentieren, damit Sie nachvollziehen können, wie
"freie" Presse in einer "diktatorischen" Demokratie funktioniert: |
|
|
|
|
|