Unterlassung:
1.
Der Beklagte wird verteilt, es
zu unterlassen,
in der Öffentlichkeit
die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten,
der Kläger führe in seiner Praxis, Kriegsstraße 216,
76135 Karlsruhe, rechtswidrige Abtreibungen durch,
und in
unmittelbarem Zusammenhang damit zu äußern: "Mord ist
das vorsätzliche "Zu-Tode-Bringen" eines unschuldigen
Menschen!"
2.
Der Beklagte
wird verurteilt, es zu unterlassen,
den Namen und
die Adresse der Kläger in seiner Auflistung der
"Abtreibungsärzte" im Internet unter "www.babycaust.de"
zu führen |