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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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(10. Schw. woche)

 

 

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Stralsund

Dr. med. Jens Quaas

18437 Stralsund

Grünthal 22

Tel.: 03831-482880
Fax.: 03831-482881

dr@jquaas.de

 praxisdr@jquaas.de

Dr. Jens Quaas

Warum diese Beschwerde:

 

G.
F. Beschwerde beim Europ. Gerichtshof (EGMR)  
D.

Bundesverfassungsgericht

 

C.

Verfassungsbeschwerde

29.06.2007

B.

Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe

28.02.2007

A.

Beschluß des

Landgericht Mannheim

23.02.2006

Unterlassung:

Auf die Berufgung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 23.5.2006 - 2 O 330/05 im Kostenpunkt aufgehofen und im übrigen wie folgt geändert:

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 50.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, auf seiner Internetseite(Anm.:gemeint ist, www.babycaust.de) Abtreibungen, wie sie von dem auf der Internetseite namentlich genannten Kläger vorgenommen werden, als "Mord" zu bezeichnen.

 

 

Individualbeschwerde an den

Europäischen Gerichtshof für Menscherechte

vom

pdf-Dokument

Bundesverfassungsgericht

vom

Verfassungsbeschwerde

vom 29.6.2007

Oberlandesgericht Karlsruhe

6. Zivilsenat

Urteil am 28. Februar 2008

Beschluß des Landgerichts

Mannheim vom 23.02.2006

 

 

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit

auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"

                                                  Papst Johannes Paul II

 

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein
 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 
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Zustelladresse:

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

 

Abtreibung ist Krieg

gegen

 unschuldige, ungeborene Kinder!

(hl. Mutter Teresa)