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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

Sie kann es nicht lassen:
Obwohl die Staatsanwaltschaft Nürnberg bereits im Jahre 2011
gegen sie ermittelte, wirbt sie weiter für die
Tötung ungeborener Kinder.
Diesmal auf "klickTel".

Will Frau Gesya Zeyf die Staatsanwaltschaft vorführen?

Wir sind gespannt, wie die Staatsanwaltschaft reagiert!

Strafanzeige gegen:

 

Gesya Zeyf

90419 Nürnberg

Prof. Ernst Nathan-Str. 1

Telefon: +49 (0) 911/ 337252
Telefax: +49 (0) 911/ 3932920
Handy: 0171 - 230 37 39

 

Prof. Dr. Ernst Nathan

Medizin und Nationalsozialismus

       

Wenn Medizinerin Gesya Zeyf so "erfolgreich" arbeitet wie
ihr Vorgänger Andreas Freudemann
oder

wie der Münchner/Stuttgarter Abtreiber Friedrich Andreas Stapf,
so wird sie auf ca. 3.000 vorgeburtliche Kindstötungen jährlich kommen
und damit Blutgeld in Höhe von etwa 1.5 Millionen Euro kassieren.

Da die vorgeburtliche Kindstötung mitlerweile als medizinische Dienstleistung eingestuft wird, muß der Abtreiber von den
Einnahmen keine MwSt an das Finanzamt abführen.
 


Rufen Sie an, schreiben Sie einen Brief oder ein Fax ...

auch an das Klinikum Nürnberg!

Fordern Sie, daß auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg,

die dort durch Gesya Zeyf durchgeführten vorgeburtlichen Kindstötungen

sofort eingestellt werden.

Absolutes Lebensrecht für ALLE!

.. für die Ungeborenen ebenso
als für die Geborenen!!

 

Der gute Ruf des Klinikums Nürnberg schwindet!
Hier ein Bewertungsbeispiel der "Zeyf-Klinik" vom 1.6.2012
(entnommen von www.jameda.de!)  welches auf das Klinkum Nbg. abfärben wird.

- ... lange Wartezeit,
- keine Privatsphäre (5 Frauen im Delirium auf Plastikliegen in einem     Raum, lautes Radio, ein Berg von benutzten Colagläsern)
- Unfreundliche, flapsig-dreiste Schwestern
- Die Praxissituation ist für die Frauen leider wirklich entwürdigend

Bewertung (Auszüge)

Aufklärung

5,0

Entertainment

5,0

Genommene Zeit

4,0

alternative Heilmethoden

6,0

Wartezeit Termin

3,0

Kinderfreundlichkeit

6,0

Wartezeit Praxis

4,0

Praxisausstattung

6,0

Betreuung

5,0

öffentliche Erreichbarkeit

5,0

 

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Sind die Spielräume der
Staatsanwaltschaften grenzenlos?

Die Nürnberger Abtreiber- und Nachfolgerin von Dr. Andreas Freudemann,
Frau Gesya Avraamova Zeyf,
warb in der "Klick-Tel" für die
Tötung von ungeborenen Kindern in ihrer Praxis.
Dies ist nach § 219a StGB verboten und wird mit bis
zu einer 2-jährigen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Doch Staatsanwalt und Gruppenleiter Zuber von der StA Nürnberg-Fürth
nutzt den Spielraum und stellt das Verfahren ein.
"Kein Vorsatz" nachweisbar!

Stellen Sie mal Ihr Fahrzeug in einer Parkverbotszone ab und
begründen Sie Ihren Einspruch damit,
es sei kein Vorsatz gewesen und Sie hätten das Schild nicht gesehen.
Ich höre heute schon den Sachbearbeiter lachen.

Das Werben für die Tötung ungeborener Kinder
verfolgt eben die Staatsanwaltschaft nicht so gerne.

Wie oft wird da direkte oder indirekte Betroffenheit im Spiel sein?

 

   

  in Deutschland

Initiative Nie Wieder!

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

An die

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg

Bärenschanzstraße 70

90429 Nürnberg


 

übermittelt per Fax:     0911/3212873                                                            

 2 Oktober 2014

bitte angeben: KZ 219/90419-zy

       - 69 Jahre nach Auschwitz       

 Betreff:           AZ: 6Zs272/14 (209 Js 13331/13)
                        hier:  Ihr Schreiben vom 9.7.2014

 

Grüß Gott!

 

Ich beziehe mich auf Ihr o.g. Schreiben und möchte aber auch meine beiden letzten Schreiben in Erinnerung bringen und um baldige Erledigung bitten.

 

Ihrer geschätzten Antwort sehe ich nun bis zum 20 Oktober 2014 entgegen.

Unabhängig von künftigen Ereignissen behalte ich mir vor, Strafanzeige wegen möglicher Verstöße gegen § 258 StGB zu stellen.

 

Danke und freundliche Grüße

  gez. Günter Annen

 

 

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E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

An die

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg

Bärenschanzstraße 70

90429 Nürnberg


 

übermittelt per Fax:     0911/321-2873                                                            

 08. Juli 2014

bitte angeben: KZ 219/90419-zy

       - 69 Jahre nach Auschwitz       

 Betreff:           AZ: 6Zs272/14 (209 Js 13331/13)
                        hier:  Mein Schreiben vom 9.4.2014

 

 Grüß Gott!

 

Ich komme auf mein Schreiben vom 9.4.2014 zurück und möchte um Erledigung bitten.

Ich möchte nichts unterstellen – aber warum verhindern Sie weiterhin eine Strafverfolgung einer Medizinerin, die für die Tötung ungeborener Kinder wirbt, obwohl dies eindeutig gegen geltendes Recht verstößt?


Nochmals stelle ich außerdem den Antrag auf Akteneinsicht!!

 

Danke und freundliche Grüße

 

- Klaus Günter Annen -

 

 

 

 

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E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

An die

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg

Bärenschanzstraße 70

90429 Nürnberg


 

übermittelt per Fax:     0911/321-2873                                                            

 09. April 2014

bitte angeben: KZ 219/90419-zy

       - 69 Jahre nach Auschwitz       

 

Betreff:           AZ: 6Zs272/14 (209 Js 13331/13)
                        hier:  Ihr Schreiben vom 4.3.2014

 

Grüß Gott!

 

Ich bestätige den Eingang Ihres o.g. Schreibens, in dem Sie auf mein Schreiben vom 18.Januar 2014 reagieren. Damals hatte ich vorsorglich gegen den Bescheid der StA Nürnberg (AZ 209Js13331/13) Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht gefordert.

Meine Beschwerde wollte ich nach Einsicht in die Akten formulieren.
 

Es ist ein Skandal, wenn Sie mein Ansuchen übergehen und quasi den Akt schließen, ohne mir die Möglichkeit der Formulierung meiner Beschwerde zu geben.
Sind das nun neue Methoden bei der Justiz?

Ich stelle nun nochmals den Antrag auf Akteneinsicht, bin aber auch damit einverstanden, daß Sie mir Kopien aus dem Akt übersenden.

 

Danke und freundliche Grüße

 

- Klaus Günter Annen –

 

 

Wären mit solchen Justiz-Beamten
die "Nürnberger Prozesse" anders ausgegangen?

 

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Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

An die

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Fürther Str. 112

90429 Nürnberg


 

übermittelt per Fax:     0911/321-2466                                                            

 18. Januar 2014

bitte angeben: KZ 219/90419-zy

       - 69 Jahre nach Auschwitz       

 

Betreff:           AZ: 209 Js 13331/13
                        hier:  Ihr Schreiben vom 30.12.2013

 

Grüß Gott!

 

Gegen Ihre Entscheidung vom 30.12.2013 in Sachen Gesya Avraamova Zeyf
lege ich das Rechtsmittel der
                                                           
Beschwerde
ein und kündige eine Stellungnahme nach Einsicht die Akten an.


Aus diesem Grunde stelle ich hiermit den

                                                Antrag auf  Akteneinsicht.

 

Die Akten wollen Sie bitte an das für mich zuständige Amtsgericht übersenden:

Amtsgericht Weinheim

Ehretstraße 1

69469 Weinheim

 

 

Danke und freundliche Grüße

Initiative Nie Wieder!

   - Klaus Günter Annen –

 

 

pdf-dok

 

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E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Fürther Str. 112

90429 Nürnberg

 

übermittelt per Fax:     0911/3212466                                             

 

15. Mai 2013

bitte angeben: KZ 219/90419-zy

- 68 Jahre nach Auschwitz 

                                                                                          

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

                       

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen:

                             Frau Gesya Zeyf

                             Prof. Ernst Nathan-Str.1,  90419 Nürnberg

                             Tel.: 0911 – 337252

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

 

Bei Eingabe „Schwangerschaftsabbruch Nürnberg“ in der Suchmaschine Google wird als dritter Treffer „Gesya Zeyf … Ambulante Operationen, Abtreibungen, Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche, Schwangerschaftsabbrüche in Nürnberg“ angezeigt. Man wird auf „klickTel.de“ weitergeleitet und findet im „Media Eintrag Premium“ die entsprechenden Angaben.

In der käuflich zu erwerbenden „Telefon-Nummer Auskunft CD“ von „klickTel“, Frühjahr 2013, wird bei der Branchen-Suchabfrage mit dem Begriff „Schwangerschaftsabbruch“ oder „Mifegyne“ mehrmals ausschließlich obige Ärztin  als Suchergebnis mit dem Hinweis „Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche“, „Schwangerschaftsabbrüche“, „Schwangerschafts-abbrüche mit Mifegyne“ angezeigt.

Es handelt sich hier meines Wissens um eine kostenpflichtige Werbeanzeige der Ärztin.

 

Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen den § 219a StGB und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier unverzüglich einzuschreiten.
Frau Gesya Zeyf ist nach unserer Strafanzeige vom 9.Mai 2011 (damals ging es um Werbung auf www.firmeneintrag.de ) und den von Ihnen erfolgten Ermittlungen bekannt, daß für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht geworben werden darf.

Frau Gesya Zeyf kann sich nicht mehr darauf berufen, in Unkenntnis gehandelt zu haben. Wir erwarten von der Staatsanwaltschaft Nürnberg die Einleitung eines Strafverfahrens.
 

Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder!

 gez. Günter Annen

 

 

             Ceterum censeo,

das deutsche „Recht" auf Abtreibung,  § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!

Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.                                                                                                                   Günter ANNEN                                                                                                                             

 

Beweise: -1- 2 - 3 -
 
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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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