in Deutschland |
Initiative Nie
Wieder!
Cestarostraße 2, D‑69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:
info@babycaust.de
- Wer in
der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! - |
An
die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart
übermittelt per Fax: 0711/921-4009
5. November 2014
bitte
angeben:
KZ 219/71634-go
- 69 Jahre nach
Auschwitz
Betreff:
Strafanzeige wegen
Verstoß gegen § 219a StGB
Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen:
1. Praxisklinik Johannes Gottenbos
Monreposstraße 49, 71634 Ludwigsburg
sowie 2. die Verantwortlichen der Internetseite
www.www.lbpraxis.net
wegen Verstoß
gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch einer
Schwangerschaft sowie aus allen rechtlichen Gründen
und
begründen dies wie folgt:
Auf
der Homepage
http://www.lbpraxis.net wird nach anklicken von
„Leistungsspektrum“ eine neue Seite mit Inhalten über
„Familienplanungszentrum“ sowie „Ambulantes Operieren“ angezeigt.
Unter „Familienplanungszentrum“ ist ganz versteckt unter der dritten
Position bei „hier“ (Klicken Sie hier wenn Sie mehr Informationen über
Schwangerschaftsabbruch erhalten möchten) ein interner Link
angebracht. Nach anklicken von „hier“ öffnet sich ein Fenster
„Mehr Informationen“. Man trägt dort seine E-Mail-Adresse ein und
erhält umgehend eine Infobroschüre „Praxisklinik_JG-LB.pdf (852 KB)
übersandt.
Diese Broschüre, „Informationen zum chirurgischen
Schwangerschaftsabbruch“ kann gar nicht anderes als eine Werbung im
Sinne des § 219 StGB verstanden werden.
Wir
fordern die Staatsanwaltschaft Stuttgart zunächst auf, ein
Beweissicherungsverfahren einzuleiten und sich diese Werbe-Broschüre
per E-Mail zusenden zu lassen.
Gleichzeitig bitten wir Sie, das Verfahren aus dem Jahre 2008 (AZ
20Js48719/08) in Ihre Ermittlungen einzubeziehen. Mit Schreiben vom
13.11.2008 stellten Sie das Verfahren gemäß § 153 Abs .1 ein und gaben
folgenden Hinweis:
„Die Beschuldigten wurden darauf hingewiesen, dass sie bei einer
Nichtanpassung der beanstandeten Internetauftritte mit einer
strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen haben“.
Der
2008 inkriminierte Hinweis über den Schwangerschaftsabbruch wurde zwar
entfernt, dafür der aktuelle Eintrag zur Anpreisung der Dienstleistung
„Schwangerschaftsabbruch“ sehr geschickt getarnt.
Da es sich hier eindeutig um eine Wiederholungstat handelt, erwarten
wir von der Staatsanwaltschaft Stuttgart die Eröffnung eines
Strafverfahrens.
Mit
freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
gez. Günter Annen |