An die
Staatsanwaltschaft
Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 23
69115 Heidelberg
übermittelt per
Fax: 05121/968344
10.
August. 2009
bitte
angeben:
KZ 219/69518-h
- 64 Jahre
nach Auschwitz
Betreff:
Strafanzeige wegen
Verstoß gegen § 219a StGB
Hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen:
1. Dr. med.
Susanne Haller
Schustergasse 1, 69168 Wiesloch
und
2. die Verantwortlichen der Domäne
www.praxis-dr-haller.de
wegen Verstoß gegen den §219a StGB - Werbung für den Abbruch der
Schwangerschaft.
Im o.g. Internetauftritt wird unter "Ambulante Operationen" für den
Schwangerschaftsabbruch geworben. Dort heißt es:
"Kleine ambulante
Operationen führe ich routinemäßig in meiner Praxis durch:
-
Schwangerschaftsabbruch."
Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir bitten die
Staatsanwaltschaft hier
einzuschreiten.
Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine Anwendung finden.
Wir bitten das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 10.2.2006 bei
Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. (siehe Anlage)
Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie
Wieder! e.V.
- Klaus Günter Annen -
Anlage 1
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