26-11-2017
Respekt-, stil-, geschmack- und kulturlos,
wie sich diese Rechtswissenschaftlerin
und Professorin Dr. Monika Frommel
nach dem verlorenen "219a Hänel-Prozeß"
über die Richterin äußert:
„Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine
Richterin
den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt“
Glaubt denn die Frommel, sie alleine
hätte die Weisheit mit großen Löffeln gefressen
und könne der Richterin vorschreiben,
wie sie etwas zu verstehen hätte?
Die Richterin wird mit Sicherheit sich im Vorfeld
umfassend auf den Prozeß vorbereitet haben.
Dabei zeigt ein von "Expertin" Frommel bereits 2005
erstelltes
falsches Gutachten über den § 219a StGB,
das sie bis heute nichts dazu gelernt hat!
Wahrscheinlich glaubt sie auch noch,
eine Göttin zu sein und hält sich für
allwissend und unfehlbar.
Was soll das überhaupt mit dem "Nazi-Paragraf" von 1933, der abgeschafft
gehörte?
Eine von Frommel erfundene Bezeichnung des § 219,
der nun von vielen Medien und Feministinnen
nachgeplappert wird.
40 X 150 = 6.000,00 €uro,
für die Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder,
Frau Kristina Hänel, sind das Peanuts, die sie
auf der "Portokasse" bezahlen könnte.
Hänel kämpft mit der Rechtsprofessorin Frommel weiter,
will sie doch erreichen, daß in Zukunft
alle Mediziner, so sie es wollen,
straffrei Kinder vor der Geburt töten
und dafür straffrei werben können.
Erinnern wir uns:
Es gibt kein Menschenrecht
auf straffreies Töten!
Dabei spielt es keine Rolle,
ob der Mensch bereits geboren ist oder noch nicht!
Auch wenn viele Menschen Vergleiche nicht gut
finden,
eine Überlegung ist die Tatsache wert:
Man spricht von ca. 50-60 Millionen getöteten
und ermordeten Menschen weltweit, die viele Politiker
und Bürger eines deutschen "Nazi-Verbrecher-Staates"
zu verantworten haben/hatten!
Seit Ende des zweiten Weltkrieges
wurden alleine
in Deutschland über 9.000.000 (9
Millionen)
Kinder vor ihrer Geburt getötet (ermordet).
Weltweit werden jährlich ca. 50-60
Millionen
ungeborene Kinder vor der Geburt getötet
(ermordet).
Ihr Feministinnen und
menschenverachtende Gruppen
wollt uns davon überzeugen,
daß wir heute in einer guten Zeit leben!
Wir haben unseren Verstand nicht "ans Nagelbrett
gehängt" und wir verstehen noch, unseren
Haus- und Sachverstand zu gebrauchen.
Ihr müßt diesen Haus- und Sachverstand
zu gebrauchen noch lernen! Fangt endlich damit an!!
Die
Dekadenz schreitet voran ! |
Auch das Töten von noch nicht
geborenen Menschen
- Getöteter Mensch ca. 6 Monate vor
seiner Geburt -
ist in Deutschland rechtswidrig,
doch wird unter bestimmten
Voraussetzungen
von einer Bestrafung der Mutter und des "Abtreibers" abgesehen.
Töten eines Menschen (vor oder nach seiner
Geburt)
kann niemals Rechtmäßigkeit erlangen.
Ein Staat, der das Töten von Menschen, ob vor oder nach der
Geburt, straflos zuläßt,
kann kein Rechtsstaat mehr sein!
Halten Sie einfach inne und denken
Sie einige Jahrzehnte zurück,
Ein Verbrecher-Regime sprach verschiedenen Personengruppen
einfach die "Menschenwürde" ab, selektierte und mordete nach Belieben.
Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu
schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. |
Und heute?
Die Menschenwürde und das Recht auf Leben hat
jeder
Mensch, egal ob geboren oder noch nicht geboren !
Jeder Mensch besitzt zu Beginn seines Lebens
zu 100 %
eine Menschenwürde und das Recht auf Leben !
Es leuchtet ein, das es paradox wäre zu
behaupten:
Du bist erst 12 Wochen alt, aber
noch im Mutterleib = 2 % Menschenwürde
Du bist 3 Jahre alt = 20 % Menschenwürde
Du bist 18 Jahre alt = 40 % Menschenwürde usw.
ab welchem Alter hätte man 100 % erreicht ?
Kommen vielleicht noch Faktoren dazu?
Welche könnten das sein?
Denken Sie das einmal weiter, dann erkennen Sie die Falle !
Folglich ...
haben ungeborene Menschen ebenso eine
unantastbare Würde sowie ein Recht auf Leben
wie geborene Menschen ... kein Unterschied !!
Folglich ...
ist es eine rechtswidrige Straftat,
wenn ein ungeborener Mensch oder
ein schon geborener Mensch getötet (ermordet) wird!!
... und dann sind - 72 Jahre nach Auschwitz -
einige Bundesbürger tatsächlich so deppert zu fordern,
für eine rechtswidrige Straftat,
der vorgeburtlichen Kindstötung,
straffrei öffentlich werben zu dürfen !
... da fehlen einem einfach die Worte.