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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

26-11-2017
Respekt-, stil-, geschmack- und kulturlos,

wie sich diese Rechtswissenschaftlerin
und Professorin Dr. Monika Frommel
https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcSvJkJqKXuxrJ7sO3wOww80W7zxNnU_VEx5jv2Fbiq7fFGm_ytm
nach dem verlorenen "219a Hänel-Prozeß"
über die Richterin äußert:
„Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin
den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt“

Glaubt denn die Frommel, sie alleine
hätte die Weisheit mit großen Löffeln gefressen
und könne der Richterin vorschreiben,
wie sie etwas zu verstehen hätte?
Die Richterin wird mit Sicherheit sich im Vorfeld
umfassend auf den Prozeß vorbereitet haben.

Dabei zeigt ein von "Expertin" Frommel bereits 2005
erstelltes falsches Gutachten über den § 219a StGB,
das sie bis heute nichts dazu gelernt hat!
Wahrscheinlich glaubt sie auch noch,
eine Göttin zu sein und hält sich für
allwissend und unfehlbar.

Was soll das überhaupt mit dem "Nazi-Paragraf" von 1933, der abgeschafft gehörte?
Eine von Frommel erfundene Bezeichnung des § 219,
der nun von vielen Medien und Feministinnen
nachgeplappert wird.

40 X 150 = 6.000,00 €uro,
 für die Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder,
Frau Kristina Hänel, sind das Peanuts, die sie
auf der "Portokasse" bezahlen könnte.

Hänel kämpft mit der Rechtsprofessorin Frommel weiter,
will sie doch erreichen, daß in Zukunft
alle Mediziner, so sie es wollen,
straffrei Kinder vor der Geburt töten
und dafür straffrei werben können.

Erinnern wir uns:

"Am Anfang
standen zunächst nur
 feine Akzentverschiebungen
in der
Grundhaltung der Ärzte."

Leo Alexander (1905-1985


Es gibt kein Menschenrecht
auf straffreies Töten!

Dabei spielt es keine Rolle,
ob der Mensch bereits geboren ist oder noch nicht!

Auch wenn viele Menschen Vergleiche nicht gut finden,
eine Überlegung ist die Tatsache wert:

Man spricht von ca. 50-60 Millionen getöteten
und ermordeten Menschen weltweit, die viele Politiker
und Bürger eines deutschen "Nazi-Verbrecher-Staates"
zu verantworten haben/hatten!

Seit Ende des zweiten Weltkrieges wurden alleine
in Deutschland über
9.000.000 (9 Millionen)
Kinder vor ihrer Geburt getötet (ermordet).

Weltweit werden jährlich ca. 50-60 Millionen
ungeborene Kinder vor der Geburt getötet (ermordet).

Ihr Feministinnen und
 menschenverachtende Gruppen
wollt uns davon überzeugen,
daß wir heute in einer guten Zeit leben!

Wir haben unseren Verstand nicht "ans Nagelbrett gehängt" und wir verstehen noch, unseren
Haus- und Sachverstand zu gebrauchen.

Ihr müßt diesen Haus- und Sachverstand
zu gebrauchen noch lernen! Fangt endlich damit an!!
 


 

Die Dekadenz schreitet voran !


Auch das Töten von noch nicht geborenen Menschen

- Getöteter Mensch ca. 6 Monate vor seiner Geburt -

ist in Deutschland rechtswidrig,
doch wird unter bestimmten Voraussetzungen
von einer Bestrafung der Mutter und des "Abtreibers" abgesehen.

Töten eines Menschen (vor oder nach seiner Geburt)
kann niemals Rechtmäßigkeit erlangen.
Ein Staat, der das Töten von Menschen,
ob vor oder nach der Geburt, straflos zuläßt,
kann kein Rechtsstaat mehr sein!

Halten Sie einfach inne und denken Sie einige Jahrzehnte zurück,

Ein Verbrecher-Regime sprach verschiedenen Personengruppen
einfach die "Menschenwürde" ab, selektierte und mordete nach Belieben.

Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Und heute?

Die Menschenwürde und das Recht auf Leben hat jeder
Mensch, egal ob geboren oder noch nicht geboren !

Jeder Mensch besitzt zu Beginn seines Lebens
zu 100 %
eine Menschenwürde und das Recht auf Leben !

Es leuchtet ein, das es paradox wäre zu behaupten:
Du bist erst 12 Wochen alt, aber noch im Mutterleib = 2 % Menschenwürde
Du bist 3 Jahre alt  = 20 % Menschenwürde
Du bist 18 Jahre alt   =  40 % Menschenwürde usw.
ab welchem Alter hätte man  100 % erreicht ?
Kommen vielleicht noch Faktoren dazu?
Welche könnten das sein?

Denken Sie das einmal weiter, dann erkennen Sie die Falle !


Folglich ...
haben ungeborene Menschen ebenso eine
unantastbare Würde sowie ein Recht auf Leben
wie geborene Menschen ...  kein Unterschied !!

Folglich ...
ist es eine rechtswidrige Straftat,
wenn ein ungeborener Mensch oder
ein schon geborener Mensch getötet (ermordet) wird!!


... und dann sind - 72 Jahre nach Auschwitz -
einige Bundesbürger tatsächlich so deppert zu fordern,
für eine rechtswidrige Straftat,
der vorgeburtlichen Kindstötung,
straffrei öffentlich werben zu dürfen !

... da fehlen einem einfach die Worte.
 


 

Zurück zum aktuellen "219aStGB-Hänel-Frommel" Skandal!

Kristina Hänel hat offensichtlich gegen den 219a StGB verstoßen.
Bei Vorlage der Beweismittel kann man das mit  einem gesunden Haus- und Sachverstand erkennen..
Kristina Hänel hat in Kenntnis der Sachlage, ohne Zwang vorsätzlich gehandelt .... das sollten sich alle mit dem Fall
befaßten Richter vor Augen halten.

Wenn man heute wegen einer vorsätzlich begangenen rechtwidrigen Straftat von der Justiz nicht mehr zur Rechenschaft gezogen wird, .... dann
stecken wir wahrscheinlich schon tief im CHAOS !"
 

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weitere Infos
Frommel-Gutachten

1

 

 

 

 
 

Ausgegraben aus dem ARCHIV:

Dokumentation der "Europäischen Ärzteaktion, Ulm (1986)

(Die damalige Ärztin Kristina Hänel dürfte mittlerweile
zur
"Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder" mutiert sein)

So eine Entwicklung einer FEMINISTIN ist doch erschreckend
und gefährlich dazu, nicht war?

 

 


Eines ist heute schon sicher:
Wenigstens am Prozeßtag
tötete die
Abtreiberin Kristina Hänel
keine
unschuldigen, wehrlosen, ungeborenen Kinder
in ihrer Praxis in Gießen.

Es ist möglich, daß die eitle Pferdenarrin und Tötungsgenossin
durch die Medien so gestreßt wird,
daß sie immer weniger Zeit findet,
Kinder vor der Geburt zu töten.

Wünschen wir dieser Medizinerin
im wahrsten Sinne des Wortes viel Rummel
und somit wenig Zeit zum Töten!

 

     

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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