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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

 

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz

 

Zeitdokumente

 

Strafanzeige gegen:

 

Tagesklinik Oldenburg

Dr. med. Jörg Hennefründ

Dr. med. Heike Boppert

Dr. med. Michael Heeder

Dr. med. Tanja Peters

 Katharina Cornelius

26122 Oldenburg

Achternstr. 21d

Telefon: +49 (0) 441/ 922 700
Telefax: +49 (0) 441/ 922 7026

         E-Mail: info@tagesklinik-oldenburg.de

 


Rufen Sie an, schreiben Sie ein Fax oder eine E-Mail.

Fordern Sie, daß auch in dieser Praxis allen Kindern

 - egal ob geboren oder ungeboren-

gleiches Lebensrecht zugestanden wird!

Fordern Sie auch dort den Stopp der vorgeburtlichen Kindstötung!!

zurück

 
 

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Oldenburg

Gerichtsstraße 7

26135 Oldenburg

 

 

übermittelt per Fax:     0441 / 220-4000                                               

16.3.2013

bitte angeben: KZ 219/26122h

- 68 Jahre nach Auschwitz

                                                          

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

                       

Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen:


                          1.    Tagesklinik Oldenburg
                                 Achternstr. 21d,  26122 Oldenburg
                          2.    a. Dr. med. Jörg Hennefründ
                                  b. Dr. med. Heike Boppert
                                  c. Dr. med. Michael Heeder
                                  e. Dr. med. Tanja Peters
                                  f. Katharina Cornelius
sowie                  3.      die Verantwortlichen der Internetseite www.tagesklinik-oldenburg.de

 

wegen  Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für die Tötung ungeborener Kinder

              (Amtsdeutsch: Abbruch einer Schwangerschaft).

 

Unter der Internet-Adresse:

            http://www.tagesklinik-oldenburg.de/_die-operation.html


wird öffentlich für die Durchführung von „Schwangerschaftsabbrüchen“. Dies ist ein Verstoß
gegen den § 219a StGB und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten.
Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine Anwendung finden.
 
Zugleich möchten wir auf das Urteil des LG Bayreuth ( AZ: 2 Ns 118 Js 12007/04) mit
gleicher Sachlage hinweisen. Nach Bestätigung des OLG Bamberg ist das Urteil nun
rechtskräftig.

  

Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

  Initiative Nie Wieder!

  gez. Klaus Günter Annen

   


            

                       Ceterum censeo,

das deutsche „Recht" auf Abtreibung,  § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!

Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.                                         Günter Annen

 

 

 

Beweis 1
Beweis 2

 

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Tagesklinik Oldenburg

Achternstr. 21d

26122 Oldenburg

 

übermittelt per Fax:             0441 / 92270-28                                                                 16. März.2013

Bitte angeben: KZ 219/Anfrage

- 68 Jahre nach Auschwitz

Grüß Gott!

 

Nach unseren Recherchen bieten Sie in Ihrer Tages-Klinik die Tötung ungeborener Kinder an. Dies

nennen Sie „der legale Schwangerschaftsabbruch“.


Wir versuchen, unsere Internetveröffentlichungen auf einem möglichst aktuellen Stand zu halten und benötigen deshalb von Ihnen noch einige Angaben:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)

 

Sind alle Mediziner Ihrer Klinik an der Tötung der ungeborenen Kinder beteiligt?

 

Ja/nein    Welche:………..…………………………………………………………………….

                       

Welche Tötungsmethode führen Sie durch?

                                    1. medikamentös                    2. chirurgisch                         

 

Welche Narkose wird angewandt?

                                    1. Vollnarkose                         2. Örtl. Betäubung

 

Welches Honorar verlangen Sie?

 

a.  medikamentös …………………………………….Euro

 

b.  chirurgisch/Vollnarkose………..………………….Euro

 

c.  chirurgisch/Örtl. Betäubung………………………Euro 

 

Textfeld: Für Rücksendung:
(Bestätigung der Angaben)
 Name:  …………………………………………….
 Datum:  …………………………………………….    
  
Unterschrift / Klinikstempel

In  unserer Klinik  werden seit / ab  …..………………………….  keine vorgeburtlichen Kindstötungen mehr durchgeführt.

Bitte ändern Sie Ihre Auflisung.

 

Bitte faxen Sie uns das ausgefüllte Schreiben
zurück ( Fax: 0049(0) 6201/2909928 )

Vielen Dank.

Initiative Nie Wieder!

gez.  Klaus Günter Annen

 

 

 

 

                       Ceterum censeo,

das deutsche „Recht" auf Abtreibung,  § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!

Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.                                         Günter Annen

 
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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit

auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"

                                                  Papst Johannes Paul II

 

 

 

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein
 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 
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- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

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