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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

 

Strafanzeige gegen:

 

Kreiskrankenhaus Märkisch-Oberland GmbH

Prötzrlrt Chaussee 6, 15344 Straussberg

Chefarzt: Dr. med. Wolfgang Götze

E-Mail:
 

Dienstleistung: Tötung ungeborener Kinder


Rufen Sie an, schreiben Sie ein Fax oder eine E-Mail.

Fordern Sie, daß auch in dieser Praxis allen Kindern

 - egal ob geboren oder ungeboren-

gleiches Lebensrecht zugestanden wird!

Fordern Sie auch dort den Stopp der vorgeburtlichen Kindstötung!!

 

 

 

 

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Frankfurt

Bachstraße 10a

15230 Frankfurt/Oder

 

übermittelt per Fax:     03831/204-680

                                     6. Juli 2013

bitte angeben: KZ 219/15344kh

- 68 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

                     

Hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen:

                1. Kreiskrankenhaus Märkisch-Oberland GmbH

                     Prötzeler Chaussee 6, 15344 Strausberg

                 2. Chefarzt: Dr. med. Wolfgang Götze

        sowie                              

                 3. Die Verantwortlichen der Internetseite www-krankenhaus-mol.de

 

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für die Tötung ungeborener Kinder ( Amtsdeutsch: Abbruch der Schwangerschaft) sowie aus allen rechtlichen Gründen.

 

Unter der Internetauftritt:

                   http://www-krankenhaus-mol.de/?path=fb-gyn.htm

 

wird öffentlich für die Durchführung von "Schwangerschaftsabbrüchen" geworben. Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten.
Zugleich möchten wur auf das Urteil des LG Bayreuth (AZ: 2Ns118Js 12007/04) mit gleicher Sachlage hinweisen. Nach Bestätigung des OLG Bamberg ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.
 

Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder!

gez.  Klaus Günter Annen

 

 

www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

 

Beweis

 
nach oben

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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Zustelladresse:
Initiative Nie Wieder!
- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

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