Wo
eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht
voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu
be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen
menschlichen Holocaust gegeben.
Ronald Reagan
"Recht zum Leben" S.24/25 |
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Rufen Sie an, schreiben
Sie ein Fax oder eine E-Mail.
Fordern Sie, daß auch in
dieser Praxis allen Kindern
- egal ob geboren
oder ungeboren-
gleiches Lebensrecht
zugestanden wird!
Fordern Sie auch dort
den
Stopp der vorgeburtlichen Kindstötung!! |
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Sie kann, Sie können scheinbar nicht anders,
... diese Kinderabtreiber/Kinderabtreiberinnen ?
"Lügen haben kurze Beine" besagt ein
altes Sprichwort!
Millionen von Kindern haben die
Kinderabtreiber seit Endes
des Holocaust in Deutschland auf dem Gewissen. Sie töten (nach
§218 StGB rechtswidrig aber unter bestimmten Voraussetzungen
straffrei) und machen damit
Millionen-Umsätze ... haben halt mit dem
"Blutgeld"
keine Probleme.
Daß diese Kinderabtreiber bei der Wahrheit bleiben, wenn es um
ihre Forderung auf Legalisierung des Tötens und die straffreie
Bewerbung des Tötens geht, wer nimmt das ernsthaft an.
Beispiel dafür ist Kristina Hänel,
die immer wieder in die Öffentlichkeit posaunt (wie ein Mandra),
sie habe Informiert und nicht
dafür geworben, daß sie Kinder nach §218 StGB tötet.
Die meisten Medien, viele
Politiker, und die Tötungsbefürworter eh, haben "Hänels Mandra"
aufgenommen, bei den Staatsanwaltschaften und Richtern des
Landes ist aus Sicht der verurteilten Kinderabtreiberin noch
Nachholbedarf.
Auf Twitter meldete sich Hänel noch gestern Abend. Sie will den beiden
angezeigten Täterkolleginnen Stütze sein.
Es geht bei dem bevorstehenden Prozess um den Eintrag auf der
Homepage:
„Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in
geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen"
Wenn der Richter mit Haus- und Sachverstand be-
und verurteilt,
dann dürfte es kein Freispruch werden.
Alles andere wäre ein Armutszeugnis für
unsere deutsche Justiz!
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Wir würden gerne wissen und verstehen wollen,
warum gerade die Justiz Berlin, die
unsere vielen
Anzeigen in den vergangenen Jahren in Gänze ablehnten,
gerade in dieser prekären Situation um den §219a,
die Durchführung eines Strafprozesses anstrebt.
Selbst die Abtreibungsmediziner Dr.
med. Verena Weyer
und Dr. med. Bettina Gaber zeigten sich überrascht, obwohl Sie
das Angebot der Staatsanwaltschaft auf Änderung ihrer Homepage
abgelehnt hatten und es somit als Widerholungstat gilt.
Indes wurde bereits das Halali zum Auftakt einer
weiteren öffentlichen Kampagne
gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE
geblasen.
Großer Widerstand wurde angekündigt!
Termin: 14.6.2019
Einige Mitstreiter unserer Initiative
halten es für denkbar, daß es möglicherweise eine Strategie sein
könnte, um den lästigen
§219a endgütig aus dem Strafgesetzbuch zu verdammen.
Es wird sicher ein spannender Prozeßverlauf
werden, denn:
1. Die
alte Fassung §219a
ist zunächst maßgebend. Die Staatsanwaltschaft wertete den Vermerk
„Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in
geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen"
richtigerweise als Werbung. Die in diesen Zusammenhang
veröffentlichten allgemeinen
Informationen
zum Thema Schwangerschaftsabbruch sind erlaubt
und wurden auch nicht beanstandet. So
jedenfalls sah es auch der alte
§219a vor. Möglich, daß durch die Wortwahl "geschützter Atmosphäre"
das Gericht zu der Auffassung kommt, man könnte darin eine Art
"Anpreisung" erkennen.
Sollte sich das Gericht darauf einlassen, im Hinblick auf die neue
Fassung des §219a entscheiden zu sollen, steht es allerdings vor einem
großen Dilemma, denn:
2.
Das Gericht müßte dann die frühere Bewertung,
der eigentliche Grund für die Prozeßeröffnung, "Werbung" revidieren
und als "Information" neu bewerten. (Der Mediziner informiert und
wirbt nicht, daß der Schwangerschaftsabbrüche durchführt). Das wäre
nach der neuen Fassung nicht mehr strafbar, also erlaubt.
Allerdings allgemeine Informationen zu dem Thema
Schwangerschaftsabbruch (die erlaubt waren) würden nun strafrelevant
sein, denn der neue §219a läßt nur noch eine Verlinkung zB. zur BzgA,
Ärztekammer zu.
Die Homepage der beiden o.g. Medizinerinnen wurde geändert.
Wann, ist uns leider nicht bekannt.
Was auffällt ist, daß allgemeine Informationen über den
Schwangerschaftsabbruch nicht mehr auf der Homepage zu finden sind.
Offensichtlich wollen die Abtreiberinnen nicht riskieren, sich auch
noch eine weitere Strafanzeige einzufangen, weil mein die neue Fassung
des §219a nicht berücksichtigt hat.
Die weitere Unlogik des neuen Gesetzestextes ... warum sollen
Mediziner nicht allgemeine Information zu einem bestimmten med. Thema
geben dürfen, macht es für die Entscheidung des Berliner Gerichts auch
nicht einfach.
Obwohl: Für einen Verstoß gegen das Informationsverbot des 219a
ist in der neuen Fassung kein Strafmaß festgelegt und von daher muß
dieser ungeahndet, also folgenlos bleiben.
Die "Initiative Nie Wieder!" vermutet, daß diese Hirnrissigkeit
des neuen 219a reinstes Kalkül mit der Absicht ist, den 219a in einem
zweiten Schritt nun endgültig zu Fall zu bringen.
Das ist ja auch das angesagte Ziel vieler aktiver Politiker/Innen und
Kämpfer/Innen gegen die Menschenrechte auf Leben für ALLE.
Am 14.Juni 2019 werden wir nach der Urteilsverkündung mehr wissen,
wohin "die Reise geht".
Wir Lebensrechtler lassen uns nicht
entmutigen, wie auch immer das Gericht entscheiden wird.
Wir Lebensrechtler kämpfen weiter für die Durchsetzung der
Menschenrechte auf Leben für ALLE !
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Initiative Nie Wieder!
Cestarostraße 2, D‑69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:
info@babycaust.de
- Wer in
der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! - |
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An die
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
übermittelt per Fax: 030 / 9014-3310
02. Februar 2018
Bitte angeben: KZ
219/12165-W
- 73 Jahre nach Auschwitz
Betreff: Strafanzeige
Grüß Gott!
Wir erstatten hiermit Strafanzeige und stellen Strafantrag
gegen
1.
Dr. med. Verena Weyer und
Dr. med. Bettina Gaber
Grunewaldstr. 6, 12165 Berlin-Steglitz
2. Die Verantwortlichen der Homepage www.gyn-am-schloss.de
wegen
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB)
sowie
aus allen rechtlichen Gründen und begründen dies wie folgt:
Auf der o.g. Internetseite wird unter
www.gyn-am-schloss.de/leistungsspektrum.html
für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen geworben.
Dies stellt ein Verstoß gegen § 219a StGB dar und wir bitten die
Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten.
Der Hinweis auf der Homepage
„Auch ein medikamentöser, narkosefreier
Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren
Leistungen"
kann nicht als eine reine Information verstanden werden.
(Anmerkung 1.6.2019:
Aufgrund des o.g. Eintrages erhielten
beide Medizinerinnen eine Vorladung zum Gericht.
Die Homepage wurde zwischenzeitlich geändert in:
"Auch ein medikamentöser, narkosefreier
Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber".
Wahrscheinlich wird ausschließlich Frau
Medizinerin Gaber die Kinder nach 218StGB töten und nicht Frau Dr.
Verena Weyer.
Unter diesen Voraussetzungen dürfte die Staatsanwaltschaft das lfd.
Verfahren gegen Dr. Weyer einstellen bzw. sie wird in der Verhdlg.
freigesprochen.
Viele Medien berichten (leider wie so oft), nicht wahrheitsgemäß ...
gerade wenn es um die §§ 218/219 StGB geht.)
Unabhängig der aktuellen Diskussion um den § 219a StGB möchten
wir dies zur Anzeige bringen. Gesetze sind dafür da, das sie
befolgt werden, besonders dann, wenn sie mit Leben oder Tod
zusammenhängen.
Wenn sich unser Rechtssystem dem feministischen Druck beugt, dann wird
bald das Chaos herrschen.
Bitte informieren Sie uns über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
Klaus Günter Annen
Die
Webseite, die Unrecht beim Namen nennt! |
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Beweis |
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nach oben |
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