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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 


 

Zeitdokumente

 

Strafanzeige gegen:

 

"Gynäkologie am Schloss"
-
Dr. med. Verena Weyer
-
Dr. med. Bettina Gaber

 


12165 Berlin-Steglitz
          Grunewaldstr. 6
Telefon:    0 30 / 791 26 24
Fax:         0 30 / 797 88 933
E-Mail: info@gyn-am-schloss.de

 


Rufen Sie an, schreiben Sie ein Fax oder eine E-Mail.

Fordern Sie, daß auch in dieser Praxis allen Kindern

 - egal ob geboren oder ungeboren-

gleiches Lebensrecht zugestanden wird!

Fordern Sie auch dort den
Stopp der vorgeburtlichen Kindstötung!!

     
   


Sie kann, Sie können scheinbar nicht anders,
... diese Kinderabtreiber/Kinderabtreiberinnen ?
"Lügen haben kurze Beine" besagt ein altes Sprichwort!

Millionen von Kindern haben die Kinderabtreiber
seit Endes des Holocaust in Deutschland auf dem Gewissen. Sie töten (nach §218 StGB rechtswidrig aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei) und machen damit
Millionen-Umsätze ... haben halt mit dem
"Blutgeld" keine Probleme.

Daß diese Kinderabtreiber bei der Wahrheit bleiben, wenn es um ihre Forderung auf Legalisierung des Tötens und die straffreie Bewerbung des Tötens geht, wer nimmt das ernsthaft an.
Beispiel dafür ist Kristina Hänel, die immer wieder in die Öffentlichkeit posaunt (wie ein Mandra), sie habe Informiert und nicht dafür geworben, daß sie Kinder nach §218 StGB tötet.

Die meisten Medien, viele Politiker, und die Tötungsbefürworter eh, haben "Hänels Mandra" aufgenommen, bei den Staatsanwaltschaften und Richtern des Landes ist aus Sicht der verurteilten Kinderabtreiberin  noch Nachholbedarf.

Auf Twitter meldete sich Hänel noch gestern Abend. Sie will den beiden angezeigten Täterkolleginnen Stütze sein.


Es geht bei dem bevorstehenden Prozess um den Eintrag auf der Homepage:
„Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen" 

Wenn der Richter mit Haus- und Sachverstand be- und verurteilt,
dann dürfte es kein Freispruch werden.

Alles andere wäre ein Armutszeugnis für unsere deutsche Justiz!

 

     
   


Wir würden gerne wissen und verstehen wollen,
warum gerade die Justiz Berlin, die unsere vielen
Anzeigen in den vergangenen Jahren in Gänze ablehnten,
gerade in dieser prekären Situation um den §219a,
die Durchführung eines Strafprozesses anstrebt.

Selbst die Abtreibungsmediziner
Dr. med. Verena Weyer
und Dr. med. Bettina Gaber zeigten sich überrascht, obwohl Sie
das Angebot der Staatsanwaltschaft auf Änderung ihrer Homepage
abgelehnt hatten und es somit als Widerholungstat gilt.

Indes wurde bereits das Halali zum Auftakt einer
weiteren öffentlichen
Kampagne
gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE
geblasen.
Großer Widerstand wurde angekündigt!


Termin:
14.6.2019
Einige Mitstreiter unserer Initiative halten es für denkbar, daß es möglicherweise eine Strategie sein könnte, um den lästigen
§219a endgütig aus dem Strafgesetzbuch zu verdammen.


Es wird sicher ein spannender Prozeßverlauf werden, denn:

1.
Die alte Fassung §219a ist zunächst maßgebend. Die Staatsanwaltschaft wertete den Vermerk „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen"  richtigerweise als Werbung. Die in diesen Zusammenhang veröffentlichten allgemeinen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch sind erlaubt und wurden auch nicht beanstandet. So jedenfalls sah es auch der alte
§219a vor. Möglich, daß durch die Wortwahl "geschützter Atmosphäre" das Gericht zu der Auffassung kommt, man  könnte darin eine Art "Anpreisung" erkennen.

Sollte sich das Gericht darauf einlassen, im Hinblick auf die neue Fassung des §219a entscheiden zu sollen, steht es allerdings vor einem großen Dilemma, denn:
2. Das Gericht müßte dann die frühere Bewertung, der eigentliche Grund für die Prozeßeröffnung, "Werbung" revidieren und als "Information" neu bewerten. (Der Mediziner informiert und wirbt nicht, daß der Schwangerschaftsabbrüche durchführt). Das wäre nach der neuen Fassung nicht mehr strafbar, also erlaubt.
Allerdings allgemeine Informationen zu dem Thema Schwangerschaftsabbruch (die erlaubt waren) würden nun strafrelevant sein, denn der neue §219a läßt nur noch eine Verlinkung zB. zur BzgA, Ärztekammer zu.


Die Homepage der beiden o.g. Medizinerinnen wurde geändert. Wann, ist uns leider nicht bekannt.
Was auffällt ist, daß allgemeine Informationen über den Schwangerschaftsabbruch nicht mehr auf der Homepage zu finden sind. Offensichtlich wollen die Abtreiberinnen nicht riskieren, sich auch noch eine weitere Strafanzeige einzufangen, weil mein die neue Fassung des §219a nicht berücksichtigt hat.



Die weitere Unlogik des neuen Gesetzestextes ... warum sollen Mediziner nicht allgemeine Information zu einem bestimmten med. Thema geben dürfen, macht es für die Entscheidung des Berliner Gerichts auch nicht einfach.

Obwohl: Für einen Verstoß gegen das Informationsverbot des 219a ist in der neuen Fassung kein Strafmaß festgelegt und von daher muß dieser ungeahndet, also folgenlos bleiben.

Die "Initiative Nie Wieder!" vermutet, daß diese Hirnrissigkeit des neuen 219a reinstes Kalkül mit der Absicht ist, den 219a in einem zweiten Schritt nun endgültig zu Fall zu bringen.
Das ist ja auch das angesagte Ziel vieler aktiver Politiker/Innen und Kämpfer/Innen gegen die Menschenrechte auf Leben für ALLE.

Am 14.Juni 2019 werden wir nach der Urteilsverkündung mehr wissen, wohin "die Reise geht".
 

Wir Lebensrechtler lassen uns nicht entmutigen, wie auch immer das Gericht entscheiden wird.
Wir Lebensrechtler kämpfen weiter für die Durchsetzung der
Menschenrechte auf Leben für ALLE !

 

     

 

Initiative Nie Wieder!

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin


übermittelt per Fax: 030 / 9014-3310


02. Februar 2018
Bitte angeben: KZ 219/12165-W
- 73 Jahre nach Auschwitz


Betreff:       Strafanzeige

Grüß Gott!

Wir erstatten hiermit Strafanzeige und stellen Strafantrag
gegen

1.
Dr. med. Verena Weyer und Dr. med. Bettina Gaber
             Grunewaldstr. 6, 12165 Berlin-Steglitz
2. Die Verantwortlichen der Homepage www.gyn-am-schloss.de

wegen

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB)
sowie
aus allen rechtlichen Gründen und begründen dies wie folgt:

Auf der o.g. Internetseite wird unter
www.gyn-am-schloss.de/leistungsspektrum.html
für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen geworben.
Dies stellt ein Verstoß gegen § 219a StGB dar und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten.
Der Hinweis auf der Homepage
„Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen" kann nicht als eine reine Information verstanden werden.
 



(Anmerkung 1.6.2019: Aufgrund des o.g. Eintrages erhielten beide Medizinerinnen eine Vorladung zum Gericht.
Die Homepage wurde zwischenzeitlich geändert in:
"Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber".
Wahrscheinlich wird ausschließlich Frau Medizinerin Gaber die Kinder nach 218StGB töten und nicht Frau Dr. Verena Weyer.
Unter diesen Voraussetzungen dürfte die Staatsanwaltschaft das lfd. Verfahren gegen Dr. Weyer einstellen bzw. sie wird in der Verhdlg. freigesprochen.
Viele Medien berichten (leider wie so oft), nicht wahrheitsgemäß ... gerade wenn es um die §§ 218/219 StGB geht.)

 



Unabhängig der aktuellen Diskussion um den § 219a StGB möchten wir dies zur Anzeige bringen. Gesetze sind dafür da, das sie befolgt werden, besonders dann, wenn sie mit Leben oder Tod zusammenhängen. Wenn sich unser Rechtssystem dem feministischen Druck beugt, dann wird bald das Chaos herrschen.

Bitte informieren Sie uns über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!

Klaus Günter Annen

 

 

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

 

Beweis
nach oben

Abtreibungswerbeverbot:
Staatsanwaltschaft klagt Berliner Ärztinnen an

 In Gießen hatten Frauen gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches demonstriert, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Foto: idea/Gitt

In Gießen hatten Frauen gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches demonstriert, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Foto: idea/Gitt

Berlin (idea) – Die Berliner Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer müssen sich vor Gericht verantworten, weil ihnen die Staatsanwaltschaft Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vorwirft. Das berichtet die Berliner Zeitung „Tagesspiegel“. Auf der Internetseite der Ärztinnen finde sich der Hinweis: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen.“ Damit verstießen sie nach Ansicht der Anklagebehörde gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet.

Die Gynäkologinnen hätte einem möglichen Verfahren leicht entgehen können, wenn sie den Hinweis von ihrer Internetseite genommen hätten, schreibt die Zeitung. Ein entsprechendes Angebot habe die Staatsanwaltschaft im Juni gemacht. Die Medizinerinnen hätten abgelehnt mit der Begründung, ihre Patientinnen hätten „ein Recht auf Information“.

Die Ärztekammer Berlin hat die Anklageerhebung gegen Gaber und Weyer kritisiert. Das berichtet das „Ärzteblatt“ (Berlin). Es widerspreche dem berechtigten Informationsanspruch von schwangeren Frauen, wenn sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verboten würden, zitiert die Zeitschrift den Kammerpräsidenten Günther Jonitz.
Quelle: Idea 12.08.2018

(Anmerkung der "Initiative Nie Wieder!":
Wir verstehen, das die Ärztekammer Berlin sich hinter diese beiden Kinderabtreiberinnen stellt. Wahrscheinlich ist innerhalb der "Berliner Kammer" der Druck auf den Kammerpräsidenten so hoch ... Berlin dürfte die Kammer mit den meisten Abtreibern sein.
Es hätte allerdings dem Kammerpräsidenten Günther Jonitz gut getan, wenn er sich vorher besser erkundigt hätte, was Information und was Webung bedeutet
Reine Informationen über den Schwangerschaftsabbruch haben bislang auch die Berliner Staatsanwaltschaften nicht als Verstoß geahndet ... warum auch! )
 

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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Deshalb finden Sie auf dieser Homepage bewusst auch ältere Meldungen, Dokumente, Adressen etc., die nicht immer den aktuellen Stand wiedergeben. Für gute und lückenlose Recherchen sind Archive unerlässlich.
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Weinheim, 24.5.2018
Klaus Günter Annen