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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

Abtreiber

 

PLZ  0 PLZ  1 PLZ  2 PLZ  3 PLZ  4 PLZ  5 PLZ  6 PLZ  7 PLZ  8 PLZ  9 The Biggest Flugblatt-Vorlage

Grüß Gott!

1.

Sie haben sich die Entscheidung des EGMR vom 26.11.2015 durchgelesen ?

2. Sie wollen ebenfalls Flugblätter gegen die Abtreibung verteilen ?

3.

Sie kennen einen Mediziner, der vorgeburtliche Kindstötungen vornimmt ?

4.

Sie kennen eine Klinik o. Ambulanz, in der vorgeburtliche Kindstötungen durchgeführt werden

5.

Sie haben sich persönlich davon überzeugt, daß
Pos. 3+4 zutreffen und können das nachweisen ?

6.

Unsere Flugblatt-Vorlage ist so gestaltet, daß Sie
lediglich Namen und Adresse und Impressum eintragen müssen

7.

Ganz wichtig: Unter "V.i.S.d.P." (Impressum) müssen Sie 
als Verantwortlicher Ihren Namen und Ihre Adresse eintragen.
Ein hier fehlender Eintrag hat strafrechtliche Auswirkungen!

8.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, daß Gerichte auch von der Entscheidung des EGMR abweichend entscheiden können. Es kann niemand eine Garantie geben, das die Gegenseite keine Klage gegen Sie anstrengen wird.

9.

Hier zum Formular "Flugblatt-Vorlage rechtswidrig-egmr"

1
Ein Vergelt`s Gott für Ihren Einsatz
zum Schutz der ungeborenen Kinder!

 

Mord ist das vorsätzliche „Zu-Tode-bringen“ eines unschuldigen Menschen.

 

Hinrichtung, der  „legale“ Mord, ist das vorsätzliche „Zu-Tode-bringen“  eines "schuldigen Menschen"  in Staaten, in denen die Todesstrafe vollzogen wird.

 

Abtreibung ist das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" des denkbar unschuldigsten und wehrlosesten Menschen.

Mord  bleibt Mord, es gibt kein anderes Wort!

Der bloße Wunsch des Klägers, von der Belästigung freigehalten zu werden, öffentlich mit der eigenen freien Entscheidung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen konfrontiert und hierfür auch kritisiert zu werden, verdient angesichts des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG aber keine Anerkennung.

BVerfG 8.6.2010 (1 BvR 1745/06)

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

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