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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Februar 2019, für eine Neufassung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches gestimmt.
In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch".
Dagegen stimmten 277 Parlamentarier und vier enthielten sich.
 
Dem Paragraf 219a StGB wird der Absatz 4 hinzugefügt und somit um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt .

Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweis - insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt - auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen, die im Gesetz ausdrücklich benannt werden, zugänglich machen dürfen. Das Gesetz trat am 29.3.2019 in Kraft.

Wie werden die Kinderabtreiber
auf diese Gesetzes-Änderung reagieren?


Der alte §219a gestattete den Abtreibungsmedizinern nicht nur im persönlichen Gespräch mit der abtreibungswilligen Mutter, sondern auch Öffentlich (Internet) umfassende Informationen über Schwangerschaftsabbruch und Methoden zu verbreiten. Dies war nicht strafrelevant und interessierte die Staatsanwaltschaften nicht.

Outete sich der Kinderabtreiber, daß er selbst oder das in der Praxis Kinder vor der Geburt getötet werden, dann erst schritt die Staatsanwaltschaft ein .. also erst dann, wenn der Abtreiber für sein Tötungsgeschäft warb.


Sich als Abtreiber öffentlich zu outen, wurde ihm nun ausdrücklich im neu geschaffenen Absatz 4 des 219a StGB gestattet.
Dies erreichte
letztendlich die Idolsfigur Kristina Hänel, daß quasi der Begriff "Werbung" im Bezug auf die Kinderabtreibung neu definiert wurde. Hänel "führte Politiker und Juristen vor".

In Österreich z.B. buhlen bereits die Tötungsspezialisten für Ungeborene öffentlich und im Internet um jede Mutter ... denn "Abtreibung" ist ein schnelles und gut bezahltes Geschäft ... welches sich die Abtreiber nicht entgehen lassen wollen.
Dabei werden
die "Leistungsangebote des Tötens" mit Auswahl der Tötungsmethode, Preisangabe und und anderen Inklusivleistungen öffentlich gestellt, als sei Töten eines ungeborenen Kindes die "normalste Sache der Welt".

Die Initiative Nie Wieder" ist sich sicher, daß es auch in unserem Lande nicht lange dauern wird, bisdaß wir diese Zustände haben.

Im Leistungskatalog heute:
- Töten eines Menschen vor seiner Geburt = zw. 350 - 1.000 Euro
Im Leistungskatalog von morgen
?:
- Töten eines Menschen nach seiner Geburt = XXX Euro ?

Nie Wieder ?
 



Wir wollen Ihnen nachfolgend, sortiert nach PLZ aber kommentarlos, als Beweis nur aufzeigen, welche Auswirkungen dieser neue § 219a StGB hat.
(Es sind Screenshots, Videoausschnitte, Dokumente oder
nur Auzsschnitte, die wir hier als Nachweis öffentlich machen)
Urteilen Sie nach Kenntnis der Fakten bitte selbst.
 

10969

Berlin

Screenshot vom 10.10.2019

10999

Berlin

Screenshot vom 27.08.2019

35390

Gießen

Videobotschaft am 24.8.2019/ Demo Dresden / #unteilbar

63065

Offenbach

Screenshot vom 22.09.2019

So werben bereits die österreichischen Kinderabtreiber
seit vielen Jahren im Internet für Ihre todbringende "medizinische Leistung"
hier anklicken

 

10969

10999

35390

63065

 

 

Dieser Hohn und diese Menschenverachtung ist,
74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen,
kaum noch zu überbieten


Am 6.6.2019 meldeten verschiedene Medien,
daß die von der Bundes(ärzte)kammer geführte Liste aktualisiert und
auf 215 tötungswillige Abtreibungsmediziner angestiegen sei.
Man hofft offensichtlich auf weiteren Zuwachs.



Diese Männer und Frauen, die sich auf eigenen Wunsch auf eine
öffentliche Liste eintragen lassen, daß sie bereit sind,

Kinder vor deren Geburt zu töten,
sind nach unserer Auffassung keine Ärzte sondern
menschenverachtende Mediziner.

Verschiedene Päpste prangerten die Kinderabtreibung
als "verabscheuungswürdiges Verbrechen" an.


Und die Bundes(ärzte)Kammer hilft auch noch mit,
daß sich eine Kultur des Todes
(Aussage verschiedener Päpste)
 in unserem Lande etabliert. Schrecklich!


Ein Arzt in dem Leben verpflichtet und wird alles tun, dieses zu erhalten
und wird niemals ein unschuldiges Kind im Mutterleib töten.
Er sieht sich verantwortlich vor GOTT und hat den
Hippokratischen Eid geleistet, den er ebenso verpflichtend anerkennt.



Der Mediziner hingegen hat keine Probleme damit,
ein unschuldiges und wehrloses Kind im Bauch seiner Mutter
und in deren Auftrag rechtswidrig, aber unter bestimmten
Voraussetzungen straffrei, zu töten. Vielleicht meinen diese Mediziner, durch
töten eines unschuldigen und wehrlosen Menschen der Mutter Hilfe zu bringen
oder dadurch gar Probleme lösen zu können. Fatal!

Abtreibung
stoppt
schlagendes
Kinderherz
Töten löst niemals Probleme,
es schafft Probleme!

Sind wir heute schon dort angelangt,
worauf der Leibarzt Goethes und Schillers,
Christopf Wilhelm Hufeland,
vor mehr als 200 Jahren hinwies?

"Wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr erzeugt,  wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von der Bürde zu befreien oder das Leben der Frucht dem Wohle der Mutter zu opfern?

So viel Scheinbares ein solches Gutes es für sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch falsch; und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade Unrecht und strafbar sein. Sie  hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. 

Er soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten, ob es ein Glück oder Unglück sei, - ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an.
Und maßt er sich einmal an, diese Rücksichtnahme in seinem Berufe aufzugeben, so sind die Folgen unabsehbar und
der Arzt wird zum gefährlichsten Menschen im  Staate!" 

                   (Aussage von Christopf-Wilhelm Hufeland ( Leibsarzt Goethes und Schillers) vor 200 Jahren

Schuldige und Unschuldige wird es treffen.
Wir alle werden "unseren Lohn"
für dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit empfangen,
denn GOTT läßt sich seiner nicht spotten !

 
 


So werben die Tötungs-Mediziner in Österreich
für ihr lukratives Tötungsgeschäft

Der österreichische "Abtreibungs-Markt" ist nicht so groß wie in Deutschland, aber die
Tötungsrate (im Verhältnis zur Einwohnerzahl) ist fast 4 mal so hoch wie in Deutschland.
Im einst katholischen Land hat man sich an die vorgeburtlichen Kindstötungen
offensichtlich gewöhnt. Die Politiker handeln machterhaltend, die Bischöfe
stecken ihre Köpfe in den Sand ... kaum noch Widerstand aus der Bevölkerung!

Und dazu ist noch ein Preiskampf zwischen den Tötungsmedizinern entbrannt,
denn alle Abtreiber wollen von dem Stück des "Abtreibungs-Kuchen" etwas abhaben,
 ist doch die Tötung ungeborener Kinder schnell verdientes Geld.
(Tötungsvorgang: 8-12 Minuten = 400-800 €uro Einnahme)

 


Es ist nur noch eine Frage der Zeit, daß für die Tötung von ungeborenen Kindern
so geworben werden wird wie für Zigaretten, Autos oder eine Urlaubsreise.

Bezüglich der aktuellen Klima-Hysterie um CO2-Gretl, den Lenkungsgenossen
und den kommunistischen GRÜNEN scheint man das "Nonplusultra"
endlich gefunden zu haben, um das Weltklima zu retten:
Die Abschaffung des Menschen.

Ok, verzichten wir auf Nachkommenschaft oder "treiben" sie ab
und retten somit das Weltklima für unsere Kinder!

Unsere heranwachsende Jugend ist bereit, dafür
große, sehr große Opfer zu bringen und
steht schon kurz vor dem Abgrund.

Nachfolgend einige Werbe-Beispiele:

 

 

 

 

 

 

 

 

E-Mail
Impressum

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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Weinheim, 24.5.2018
Klaus Günter Annen