Wo
eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht
voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu
be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen
menschlichen Holocaust gegeben.
Ronald Reagan
"Recht zum Leben" S.24/25 |
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Sind
KinderabtreiberInnen
AuftragsmörderInnen ?
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vorher
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nachher
Das getötete Kind hätte unserer
schützenden Hände bedurft
Papst Franziskus: |
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„Wie kann ein Akt, der das
unschuldige Leben (...) unterdrückt, therapeutisch, zivil oder
menschlich sein“? |
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Eine Schwangerschaft abzubrechen
sei, „wie jemanden zu beseitigen“. |
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„Ist es richtig, ein menschliches
Leben zu beseitigen, um ein Problem zu lösen?“ |
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„Ist es richtig, einen
Auftragsmörder anzuheuern, um ein Problem zu lösen?“ |
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„Einen Menschen zu beseitigen ist
wie die Inanspruchnahme eines Auftragsmörders, um ein Problem zu
lösen“ |
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Das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" eines
unschuldigen Menschen nennt man MORD ! |
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Das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" eine schuldigen
Menschen (in Staaten wo es die Todesstrafe gibt) nennt man HINRICHTUNG
! |
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Das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" eines
unschuldigen (bei einer Abtreibung) kann
mal nicht anders als MORD nennen, auch schon deshalb, weil der kleine
Mensch wehrlos
ist, was alles noch
verwerflicher macht! |
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Die Mutter weiß, daß sie
unter ihrem Herzen ein Kind trägt.
Sie läßt sich in einer Beratungsstelle beraten und erhält
den "Beratungsnachweis".
Damit geht die Mutter zu einem Mediziner, der in ihrem
Auftrage ihr Kind tötet.
MORD ist das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" eines
unschuldigen und wehrlosen Menschen
In diesem Sinne ist der
Kinderabtreiber
ein "Auftragsmörder"! |
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Seitdem Kristina Hänel der Öffentlichkeit als
Kinderabtreiberin bekannt wurde, weil sie sich u.a. auch den
Schlichtungsversuche der Staatsanwaltschaft widersetzte, läßt die
selbstgefällige Radikalfeministin und Allgemeinmedizinerin keine
Möglichkeit aus, sich in den Medien als eine Medizinerin darzustellen,
die doch den Frauen helfen wolle.
Sie sieht darin sogar ihre Berufung,
wie man noch auf der Homepage lesen kann. Töten als Berufung?
Allgemeinmedizinerin
Kristina Hänel hat von den gesetzlichen Bestimmungen, daß was z.B. der
§219a StGB verbietet und was nicht, "0,00 Ahnung", dafür kennt sich
sich aber bestens damit aus, wie man der Mutter gegen Entgeld ihr
ungeborenes Kind tötet.
In der Sendung Heute+ life "Werbeverbot für Abtreibung"
klärt die Kinderabtreibungs-Spezialistin Hänel die Zuschauer
über den § 219a und was angeblich beabsichtigt ist:
"Der § 219a hat diese ganz große
Besonderheit, da er sagt, wenn ich anbiete
und damit sachlich informiere, dann
wird das als Werbung beurteilt.
Das ist diese Besonderheit an dem § 219a, das kann man nicht
verstehen, das ist nicht logisch, ist auch
juristisch nicht wirklich verständlich. Hat mit diesem
besondern Thema Schwangerschaftsabbruch zu tun und das man
Ärzten die Informationsmöglichkeiten nehmen möchte." |
Seit mehr als einem Jahr kommt von
Hänel mühlenartig ihr Mandra: "Ich habe nicht
geworben, ich habe nur informiert."
Die dauernde konsequente Berieselung der Bevölkerung mit diesem "Mandra"
(nicht nur durch Unterstützung linker Medien) hatte tatsächlich Erfolg
und selbst Politiker bedienten oder bedienen sich "Hänels-Sprache".
Abtreiberin Hänel
hat nach ihrer Überzeugung auf ihrer Homepage über ihre
"Dienstleistung: Töten ungeborener Kinder mach §218" nur informiert,
so wie der Metzger
informiert über 1 kg Gulasch von besten Bio-Rindern
oder
der Bäcker,
der über sein
Vier-Körner-Bio-Brot und die "frischen Berliner" informiert.
Der Hinweis, daß entweder Bargeld oder auch ein Gutschein angenommen
wird und man alles im Laden bekommen könne, ist ebenfalls reine
Information.
So jedenfalls sieht es Hänel und so möchte sie das notfalls vor dem
Europ. Gerichtshof durchsetzen.
Wenn man die Bedeutung der Worte ändert oder verdreht, wird aus Lüge Wahrheit und
umgekehrt ...so einfach ist das.
Für Kristina Hänel hat sich das ganze
Theater, wie sie die die juristische Auseinandersetzung um
den § 219a nennt, sicher heute schon gelohnt.
Gut, Sie wurde zu 6.000 Euro bestraft, hat die Gerichtskosten der
beiden Instanzen und ihre Anwaltkosten zu zahlen, und... Hänel will
weitermachen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof nach
Straßburg, damit der §219a endgültig fällt.
Und wenn sie dann vor dem Europ. Gerichtshof steht, werden weitere,
nicht unerhebliche Kosten für Gericht und Anwalt aufgelaufen sein.
Doch das interessiert die 62-jährige Hänel
überhaupt nicht, da ihre Freunde, Feministinnen und auch
Politiker mit Krokodilstränen in die Öffentlichkeit gegangen sind ...
und
sehr schnell einen fünfstelligen Euro-Betrag an Spendengeldern
gesammelt haben ... und es sprudelt immer noch weiter.
Aufschlußreich ist ein Video-Beitrag
des ZDF Heute+ life, der am 13.12.2018 im Internet veröffentlicht
wurde.
Dort gibt die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel auch
einiges aus ihrem privaten Umfeld preis.
Und heute?
Hänel kommt, trotz diesem "ganzen Theater", heute noch dazu,
im Auftrag der Mütter deren Kinder in ihrer Praxis zu töten ... aber eine
Abtreibungstöterin sei sie nicht.
"Ich bin leider durch die Situation so überlaufen, das ich
Frauen
wegschicken muß. Ich kann die Frauen nicht mehr versorgen und
ich bin
eben auch die einzige Ärztin in Gießen, die Abbrüche macht, daß heißt:
Ich brauche wirklich nicht mehr zu werben ..."
Die Initiative "Nie wieder" glaubt es der
Kinderabtreiberin aufs Wort ... und noch was:
Mit Abtreibung soll man nicht viel verdienen oder gar
reich werden können, so hat sich Hänel einmal gegenüber der Presse
geäußert.
So wie Friedrich Andreas Stapf aus München hat sich Kristina Haenel
auf die Kinderabtreibung spezialisiert.
Bei Stapf in München ist es offensichtlich, daß das Töten von
Kindern nach §218 ein gutes Geschäft ist.
Monatlich dürfte Stapf alleine an Miete für seine Tötungspraxis etwa
10.000 € zahlen müssen, zuzüglich Nebenkosten, Löhne für die Angestellten, für die Anästhesisten und, und, und.
Stapf fährt gerne
schnelle Autos, hat teure Hobbys und u.a. einen Bungalow am Starnberger
See ... standesgemäß... wie es sich gehört ... das muß alles
finanziert werden.
Um dies alles zu finanzieren, um diesen Lebensstandard zu erhalten, dürfte Stapf Tag für Tag auf 15-20 "Aufträge
von Müttern" angewiesen sein, um deren Kinder zu töten, damit die
notwendigen Gelder reinkommen.
Dem Münchener Tötungsspezialist, der eigentlich schon Rente beziehen
könnte, dürfte es nicht ganz egal sein, wie das "Theater um §219a"
ausgeht, denn durch eine Gesetzesänderung würden zunehmende Konkurenten einen Teil seiner guten Pfründe erheblich schrumpfen
lassen ... und das wird
Stapf sich nicht leisten wollen oder können.
Vielleicht geht er dann auch bald in Rente?
Wie viele Kinderabtreibungen die Giessener Spezialistin
täglich durchführt und wie viele Euro sie monatlich mit Blutgeld
erwirtschaftet, wird uns Frau Hänel sicher nicht verraten.
Wenn auch das ganze
"Theater" für Hänel negativ ausgehen sollte, der große Gewinner (an Blutgeld-Euros) wird sie
heute schon sein
und
der große Verlierer
werden immer die von ihr getöteten Kinder mit deren oft erkrankten Müttern sein.
Wie lange noch will unsere sozial und
friedlich ausgerichtete dämokratische Gesellschaft sich diesen Irrsinn
noch leisten?
Kristina
Hänel wird einst vor unserem Schöpfergott stehen und, so wie wir alle,
Rechenschaft abgeben müssen.
Ob dann ihr Einwand, Kinderabtreiberin sei ihre Berufung, vor GOTT
Bestand haben wird, wagen wir zu bezweifeln. |
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„Abtreibung ist Mord.
Das ist die Wirklichkeit“
(Paris) Aussagen von Bertrand de
Rochambeau, Vorsitzender des Gynäkologenverbandes Syngof, der
größten Interessensvereinigung französischer Frauenärzte und
Geburtshelfer, lösten in Frankreich großen Wirbel aus. Dabei machte
der bekannte Frauenarzt nur eine Tatsachenfeststellung.
De Rochambeau erklärte am 11. September in einem Interview für die
Sendung Quotidien des Fernsehsender TMC, warum er keine
Abtreibungen durchführt. Seine ebenso klare wie logische Begründung:
Weil Abtreibung Mord ist. Der Arzt wörtlich:
„Wir sind nicht da, um Menschenleben zu töten“.
De Rochambeau berief sich auf die Gewissensfreiheit. Im
französischen Abtreibungsgesetz, der Loi Veil, ist das Recht
auf Verweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben.
Die Journalistin reagierte mit dem Hinweis, daß das Gesetz aber
nicht von der Tötung eines Menschen spreche und und fragte bei de
Rochambeau nach, ob Abtreibung denn Mord sei. Der Frauenarzt
antwortete ohne Zögern:
„Ja, Madame!“
„Das ist meine Überzeugung, weil das die Wirklichkeit ist.“
Damit zog er sich, als die Sendung ausgestrahlt wurde, die
aggressive Reaktion der französischen Gesundheitsministerin Agnes
Buzyn zu. „Nichts und niemand“ dürfe die Abtreibung „behindern“, so
die Ministerin in einer gemeinsam mit Marlène Schiappa,
Staatssekretärin für die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern,
unterzeichneten Presseerklärung.
Die Schriftstellerin Schiappa ist eine Radikalfeministin aus
trotzkistischem Elternhaus, die aus Protest gegen ihren Vater Mitglied
der Sozialistischen Partei (PS) wurde. Seit 2017 gehört sie Macrons
Bewegung La République en Marche (REM) an. Mit ihrem
Staatssekretariat fördert sie die Gender-Ideologie und nahm im
vergangenen Juni als erstes französisches Regierungsmitglied in San
Francisco (USA) an der ältesten Gay Pride der Welt teil. Seit
vergangenem Jahr liegt sie im Streit mit Frankreichs Gynäkologen.
Israel Nisand, Vorsitzender des französischen Berufsverbandes der
Frauenärzte und Geburtshelfer, zeigte sich „schockiert“ über „falsche
Zahlen“, die von Schiappa verbreitet wurden. Die Staatssekretärin
hatte behauptet, daß bei 75 Prozent aller Geburten in Frankreich ein
Dammschnitt erfolge, und bezeichnete das als Form der ärztlichen
„Gewalt gegen Frauen“.
Die Hämatologin Buzyn war bis zu ihrer Berufung in die Regierung
von Staatspräsident Emmanuel Macron parteilos. Seither gehört sie
ebenfalls dessen Bewegung REM an. Buzyn war bereits in der
Vergangenheit als entschiedene Verteidigern der Loi Veil, dem
nach
Simone Veil (1927–2017) benannten französischen Abtreibungsgesetz,
aufgefallen. Wer nicht Abtreibungsbefürworter ist, hätte in einer
französischen Linksregierung gar keine Chance Gesundheitsminister zu
werden. Der amtierende Staatspräsident Macron gehörte bis 2016 der
Sozialistischen Partei an und war unter Staatspräsident Hollande
Wirtschaftsminister. Agnes Buzyn, Jüdin wie Simone Veil, war in erster
Ehe mit Pierre-François Veil, einem Sohn Simone Veils verheiratet.
In ihrer Erklärung gifteten Buzyn und Schiappa gegen Bertrand de
Rochambeau:
„Wir dürfen keinen Angriff gegen die Rechte der Frauen auf einen
freien Zugang zur gewollten Schwangerschaftsunterbrechung zulassen,
egal von welcher Seite er kommt.“
Ähnliche Stellungnahmen erfolgten durch regierungsnahe
Spitzenvertreter der Ärztekammer und feministische Organisationen. Die
Aussagen de Rochambeaus wurden als „skandalös und untragbar“
beschimpft. Sie seien eine „Schandfleck für den gesamten Berufsstand“.
Syngof präzisierte, daß de Rochambeau im Interview nicht
in seiner Funktion als Vorsitzender der Interessensvertretung
gesprochen habe, betonte aber zugleich, daß „das Recht auf
Gewissensfreiheit nicht zur Diskussion steht“.
Quelle: www.katholisches.info/20181017
Text: Giuseppe Nardi |
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Es ist
schon niederträchtig,
wie zielstrebig Abtreibungslobbyisten, Feministen
und linke, lebensfeindliche Genossen
Begriffe in die Öffentlichkeit tragen, diese transformieren und
z.B. aus Werbung einfach Information machen/machen wollen.
Solche oder ähnliche
Plakate liest man häufiger bei
Demonstrationen gegen ein angebliches
Informationsverbot über "Schwangerschaftsabbrüche".
Es zeigt, daß viele der für ein "Informationsrecht von Frauen"
sich
einsetzende Demonstranten sich mit der Materien keineswegs wirklich
auseinandergesetzt haben oder die Gehirnwäsche bereits schon fest im
Kopf sitzt.
Massen-Kinderabtreiberin Hänel hat
es scheinbar erreicht, denn seit
über einem Jahr trägt sie diese "Botschaft" in die Öffentlichkeit,
unterstütz
von vielen Medien, Politikern und indoktrinierten Bürgern.
Wenn Tötungsspezialistin Hänel öffentlich preisgibt, daß sie
persönlich
Schwangerschaftsabbrüche durchführt, also Kinder vor deren Geburt
tötet und
darauf hinweist, daß dies in ihrer Praxis gegen Entgeld vorgenommen
wird,
so müßte eigentlich der Dümmste in unserer Republik erkennen:
Hier wird geworben und nicht informiert.
Gerade vor Weihnachten wird eifrig geworben, oft übertrieben oder gar
reißerisch. Dies unterstellen wir keinem Abtreibungsarzt.
Aber: Jedes Produkt, was gegen Entgeld anboten wird,
wie z.B. Pommes, Bratwurst, Eis, uvm.
aber auch "Dienstleistungen" wie "Abtreibungen",
erfährt durch das "öffentlich machen" eine Bewerbung,
so ist bislang immer gewesen.
Wenn nun die Lebensfeinde, die Gegner des
Menschenrechts auf Leben,
der Auffassung sind, das soll nicht mehr so sein,
das sind einfach nur Informationen und ist keine Werbung mehr, dann
müssen
unsere Wirtschaftsexperten und Werbeunternehmen schnell umdenken.
Dieses perfide Transformieren eines Begriffes nutzen
die Lebensfeinde, die Gegner des Menschenrechts auf Leben,
ein vermeintliche Recht der Mutter
auf Töten ihres noch nicht geborenen Kindes
straffrei legalisieren zu wollen.
Mögen die Menschenfeinde zur Besinnung kommen, damit
sie zu Weihnachten nicht das vorfinden,
wofür sie kämpfen:
Eine leere Krippe
"Was Ihr einem meiner Geringsten getan
habt,
das habt Ihr MIR getan."
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Am
12.12.2019
findet der Berufungsprozeß der
Massen-Kinder-Abtreiberin
Kristina Hänel
vor dem Landgericht Gießen statt.
Nicht nur Hänel, sondern auf viele ihrer Unterstützer und
Mitstreiter,
Gegner eines Menschenrecht auf Leben für ALLE,
haben das "Kriegsbeil"
ausgegraben
und "stürmen gegen das Landgericht Gießen",
um die
dortigen Richter einzuschüchtern
und zu bewegen,
den Weg frei zu machen für eine
Legalisierung der
straffreien Werbung für das Töten nach 218.
Warum haben Mütter und solche, die es noch werden können,
solche hirnrissigen und kranken Ideen im Kopf,
wenn Sie gegen
das Menschenrecht auf Leben für ALLE
aufbegehren?
Freiheit zu entscheiden hat der Mensch
nur innerhalb der Gebote GOTTES !
Das Töten eines Menschen,
egal ob vor oder nach seiner Geburt,
verstößt gegen die Gebote Gottes
und ist eine offene Kampfansage gegen den Schöpfer-GOTT.
Artus, Gabel, Hänel, Löffler, Riese, Schauws, Szasz uvm.
kämpfen wie von Sinnen für eine Abschaffung der §§ 218/219 StGB.
Ist diese "Treiberriege" eine "Riege von
Betroffenen?" |
(Screenshot vom 7.12.2019 als Beweis)
Das Landgericht
lässt bitten
Kommende
Woche wird in Gießen der Fall der Abtreibungsärztin Kristina
Hänel neu verhandelt.
(Beitrag von Stefan
Rehder 07. Dezember 2019 /Deutsche Tagespost)
Kommende Woche
steht
Kristina Hänel
wieder vor Gericht. Am 12. Dezember wird vor dem Landgericht
Gießen der Fall der Ärztin, die seit Jahren vorsätzlich gegen
das Werbeverbot für Abtreibungen verstößt, erneut verhandelt.
Nötig ist das, weil das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt Anfang
Juli ein bereits ergangenes Urteil des Landgerichts aufgehoben
hatte.
Das hatte im
Oktober 2018 in einem Berufungsverfahren das Urteil des
Amtsgerichts Gießen vom November 2017 bestätigt, das Hänel wegen
Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zur Zahlung
einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt hatte. Daraufhin
hatte Hänel Revision beim OLG Frankfurt beantragt. Das OLG
begründete seinen Beschluss (Az. 1 Ss 15/19) damit, dass die
Entscheidung des Landgerichts „aufgrund der nach Erlass des
landgerichtlichen Urteils eingetretenen Gesetzesänderung keinen
Bestand“ mehr habe.
Reform von §219a
im Februar beschlossen
Ende Februar hatte
der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit eine
Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB)
beschlossen. Für den von Union und SPD eingebrachten Entwurf
eines „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen
Schwangerschaftsabbruch“ stimmten in namentlicher Abstimmung 371
Abgeordnete. 277 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Das
Gesetz erweitert den früheren § 219a StGB um einen neuen Absatz
4, der zusätzliche Ausnahmetatbestände vom Werbeverbot für
Abtreibungen enthält. Seit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen
Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darauf
hinweisen, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen durchführen.
Vorher war ihnen das verboten. Weil der Gesetzgeber jedoch nach
wie vor nicht will, dass eine vorgeburtliche Kindstötung wie
eine normale medizinische Dienstleistung erscheint, bleibt es
Ärzten, Krankenhäusern und ambulanten Abtreibungseinrichtungen
auch nach der Reform des § 219a verboten, Methoden oder
Verfahren vorgeburtlicher Kindstötungen öffentlich anzupreisen.
Die Strategie
dahinter: Aufmerksamkeit erzielen
Gestattet wurde
ihnen stattdessen, auf staatlich organisierte
Informationsangebote zu verweisen beziehungsweise zu verlinken,
die über Methoden vorgeburtlicher Kindstötungen, Risiken für die
Schwangere und Ähnliches informieren. Nach Ansicht des
Oberlandesgerichts Frankfurt könne nicht ausgeschlossen werden,
dass die Neufassung des § 219a StGB zu einer für die Angeklagte
günstigeren Bewertung führe. Ob sich das Landgericht Gießen dazu
aussieht, muss abgewartet werden. Mit einem Freispruch rechnet
indes niemand.
Ein Grund:
Vergangene Woche bestätigte das Kammergericht Berlin ein Urteil
des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, das die Gynäkologin Bettina
Gaber im Juni diesen Jahres wegen Verstoßes gegen den
reformierten § 219a zur Zahlung einer Geldstrafe von 2 000 Euro
verurteilte hatte. Die 56-jährige hatte sich zuvor geweigert,
den Satz– „auch ein medikamentöser, narkosefreier
Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu
unseren Leistungen“ – von der Webseite ihrer Praxis zu
entfernen.
Hänel will
verurteilt werden
Darüber hinaus will
Hänel verurteilt werden. Ebenso wie Gaber hat auch Hänel in der
Vergangenheit alle Angebote der Staatsanwaltschaft, die
Ermittlungen einzustellen, wenn sie im Gegenzug auf Werbung für
Abtreibungen auf ihrer Praxiswebseite verzichten, ausgeschlagen.
Nicht aus purem
Trotz. Dahinter steckt eine Strategie. Die Berichterstattung der
Medien sorgt für bundesweite Bekanntheit der Ärztinnen und
stellen faktisch eine kostenlose Werbung für ihre Praxen dar. Im
Falle Hänel geht die Strategie allerdings noch weit darüber
hinaus. Die inzwischen 63-Jährige will ihren Fall vor das
Bundesverfassungsgericht bringen. Das soll – so der Plan – das
Werbeverbot für Abtreibungen für verfassungswidrig erklären und
die Politik zu dessen ersatzlosen Streichung zwingen. Nach dem
Beschluss des Oberlandesgerichtes erklärte Hänel denn auch im
Interview mit dem Online-Angebot der Wochenzeitung „Die Zeit“:
„Der Fall wird neu aufgerollt und geht wohl noch mal durch zwei
Instanzen. Für mich ist das ärgerlich, denn es bedeutet einen
großen Zeitverlust.“
Die Paragraphen
sollen gestrichen werden
Doch auch damit ist
das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Die
Abtreibungslobby, zu deren Galionsfigur die ehemalige Pro
Familia-Mitarbeiterin in den vergangenen zwei Jahren avancierte,
will über die Streichung des § 219a den § 218 StGB zu Fall
bringen. „Aufruf zur Teilnahme am Berufungsprozess von Kristina
Hänel am 12.12.19 in Gießen. Beginn der Kundgebung um 9 Uhr vorm
Landgericht. Raus mit Schwangerschaftsabbrüchen aus dem StGB,
das sind Berufsrechts- und Menschenrechtsverletzungen!“,
twitterte etwa vergangene Woche die Kasseler Frauenärztin Nora
Szás.
Und in der Tat:
Etwas für das öffentlich geworben werden darf, kann unmöglich
eine rechtswidrige Tat darstellen, auf deren Strafverfolgung der
Staat nur unter bestimmten Bedingungen verzichtet.
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