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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

 

Ermittlungsverfahren

gegen Dr. med. Dietrich Ernst Robert Rothe

Einsteinstraße 1   81875 München

 

 

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. -

 

An die

Generalstaatsanwaltschaft München

z.Hd. Frau Oberstaatsanwältin von Keyserlingk

Nymphenburger Str. 116

80335 München

 

übermittelt per Fax:                 089/5597-5251           

            12. Februar 2009

            bitte angeben: KZ:219/81675-r

- 64 Jahre nach Auschwitz

Betreff:           AZ:  5  Zs 4026/08 (124 Js 11864/08 der StA München)

                      Hier:                 Ihr Schreiben vom 5.2.2009                                                                           

 

Grüß Gott, Frau Oberstaatsanwältin Keyserlingk!

 

Bitte legen Sie o.g. Akt dem zuständigen Justizminister zur Entscheidung vor.

 

Ihre Rechtsauffassung ist nicht haltbar.

 

Wenn Sie nicht verstehen oder verstehen wollen, daß das Leben des Menschen das schutzwürdigste Rechtsgut ist, scheinen Sie  mir fehl an Ihrem Platze zu sein.

 

Ich muß nicht in Erinnerung bringen, daß bei viel leichteren Vergehen die Staatsanwaltschaft um Bestrafung bemüht ist.

Dr. Rothe hat auf seiner Homepage für den Schwangerschaftsabbruch geworben, bei Vorliegen einer medizinischen Indikation. Das heißt: Dr. Rothe warb für die Tötung ungeborener Kindern nach der 12. bzw. 14. Schwangerschaftswoche bis kurz vor Einsetzen der Eröffnungswehen.

Gerade über die gesetzliche Neuregelung der Spätabtreibungen findet z.Zt. eine heftige Diskussion statt. Immer mehr Ärzte erkennen das Übel zumindest bei den Spätabtreibungen, und weigern sich, Abtreibungen durchzuführen.

Dr. Rothe wirbt insbesondere für Spätabtreibungen! Vielleicht sah er hier sogar eine „Marktlücke“?

Es werden heute immer mehr Spätabtreibungen durchgeführt,  und das geschieht meist an  behinderten, ungeborener und oft sogar an lebensfähigen Kindern.

In Anbetracht der Massenmorde an behinderten Menschen vor mehr als 60 Jahren wird es für das Ansehen der Justiz heute gut sein, die geltende Rechtssprechung für das Leben anzuwenden.

 

Wir fordern eine Wiederaufnahme des Verfahrens und,

eine Bestrafung des Beschuldigten zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 

 gez. Klaus Günter Annen

 

 

 

 

 

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. -

An die

Staatsanwaltschaft München

Arnulfstr. 16-18

80335 München

 

 übermittelt per Fax:      089/5597-3038

                                                                                                         19. September 2008

            bitte angeben: KZ:219/81675-r

-63 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

                       

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen:

 

                        1 . Dr. med. D. Rothe

                             Einsteinstraße 1   81675 München

 

                        2.  die Verantwortlichen der Domäne  www.dr-rothe.com

 

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

 

Unter der Interent-Adresse:

http://www.dr-rothe.com/frauenheilkunde-geburtshilfe/unsere-leistungen.html     (Ausdruck anbei)

 

wird öffentlich im Internet für Schwangerschaftsabbrüche geworben. Dies ist ein Verstoß gegen      

den § 219a StGB und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten.
 

Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine Anwendung finden.

 

Zugleich möchten wir auf das Urteil des LG Bayreuth ( AZ: 2 Ns 118 Js 12007/04) mit gleicher Sachlage hinweisen. Nach Bestätigung des OLG Bamberg ist das Urteil nun rechtskräftig.

Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 

      - Klaus Günter Annen -

 

www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

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