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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

 

Strafanzeige gegen:

Der

"Hippokratische Eid"

der Ärzte,

ein

Relikt

aus der Vergangenheit ?

 

Zentrum für ambulante Diagnostik und Chirurgie Verwaltungs GbR

Stühlingerstr. 24

79106 Freiburg

 

Tel.: +49 (0) 761 / 38 800-0
Fax:  +49 (0) 761 / 38 800-50
E-Mail:info@zadc.de

Geschäftsführerin: Christine Engstfeld

Rufen Sie auch die "Kooperationspartner" an und

fordern Sie

 ein absolutes Lebensrecht

aller ungeborenen Kinder !

 

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder!

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

An die

Staatsanwaltschaft Freiburg

z.Hd. Herrn Erster Staatsanwalt Burger

Kaiser-Joseph-Straße 259

79098 Freiburg i.Br.

 

übermittelt per Fax:       0761/205-2700

 

3. Mai 2011

bitte angeben: KZ 219/79106-zadc

     - 66 Jahre nach Auschwitz         

Betreff:           AZ: 220 Js 12105/11 

                        Hier:  Beschwerde

 

Grüß Gott, Herr Erster Staatsanwalt Burger!

 

In der Ermittlungssache

gegen                                                 Birgitt Christiane Engstfeld u.a.

lege ich gegen die dortige Verfügung vom 20.9.2011

Beschwerde

ein.

Gründe:

Auch die Staatsanwaltschaft sieht zutreffend, dass sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben.

Die Auffassung, es liege nur eine geringe Schuld vor, ist unzutreffend.

Schließlich geht es um nicht weniger als Menschenleben.

Schon aus diesem Grunde ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, umfassend aufzuklären und gegebenenfalls Anklage zu erheben.

 

Außerdem ist die Staatsanwaltschaft aufgrund des Urteils des Bundesverfassungs-gerichts vom 28.05.1993 (BVerfGE 88, 203 ff. [DI 3 d]) ausdrücklich verpflichtet, sich energisch für den Schutz des Lebens einzusetzen:

„Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. ...“

 

Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Angelegenheit wollen Sie die Sache dem Behördenleiter vorlegen.

Ich behalte mir vor, das Bundesjustizministerium darüber zu informieren, wie die vorliegende Sache behandelt worden ist.

Mit  freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 gez. Klaus Günter Annen

 

Ceterum censeo,

das deutsche „Recht" auf Abtreibung,  § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe

vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!

Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.                                                                        Günter Annen                                                                                                                                    

 

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Freiburg

Kaiser-Joseph-Straße 259

79098 Freiburg i.Br.

 

 übermittelt per Fax:      0761/205-2666

                                                                                                         3. Mai 2011

            bitte angeben: KZ:219/79106-zadc

-66 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

                       

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen:

 

                        1 . Zentrum für ambulante Diagnostik und Chirurgie Verwaltungs GbR

                             Stühlingerstr. 24, 79106 Freiburg

                        2.  Geschäftsführerin: Christiane Engstfeld

                             Anschrift siehe oben

sowie

                        3.  die Verantwortlichen der Domäne  www.zadc.de

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

 

Unter der Internet-Adresse:

http://www.zadc.de/anaesthesie/anaesthesie_operationen.php

wird öffentlich im Internet unter "Anästhesie","Operationen", "Gynäkologie" für Schwangerschafts-abbrüche geworben. Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten.
Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine Anwendung finden.

 

Bei Ihrer Entscheidung bitten wir das Urteil des Landgericht Bayreuth AZ: 2 Ns 118 Js 12007/04 vom 11.1.2006 zu berücksichtigen.

 

Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.

  

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

       - Klaus Günter Annen -

www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

Beweise

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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

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