in Deutschland |
Initiative Nie
Wieder!
Cestarostraße 2, D‑69469
Weinheim
Telefon: 06201/2909929
Fax: 06201/2909928
E-Mail:
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- Wer in der Demokratie
schläft, wacht in der Diktatur auf! - |
An die
Staatsanwaltschaft
Freiburg
z.Hd. Herrn Erster
Staatsanwalt Burger
Kaiser-Joseph-Straße 259
79098 Freiburg i.Br.
übermittelt per Fax: 0761/205-2700
3. Mai
2011
bitte angeben: KZ 219/79106-zadc
- 66 Jahre nach Auschwitz
Betreff:
AZ: 220 Js 12105/11
Hier: Beschwerde
Grüß Gott, Herr Erster Staatsanwalt Burger!
In der
Ermittlungssache
gegen
Birgitt
Christiane Engstfeld u.a.
lege
ich gegen die dortige Verfügung vom 20.9.2011
Beschwerde
ein.
Gründe:
Auch
die Staatsanwaltschaft sieht zutreffend, dass sich die Beschuldigten
strafbar gemacht haben.
Die
Auffassung, es liege nur eine geringe Schuld vor, ist unzutreffend.
Schließlich geht es um nicht weniger als Menschenleben.
Schon
aus diesem Grunde ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, umfassend
aufzuklären und gegebenenfalls Anklage zu erheben.
Außerdem ist die Staatsanwaltschaft aufgrund des Urteils des
Bundesverfassungs-gerichts
vom 28.05.1993 (BVerfGE 88, 203 ff. [DI 3 d]) ausdrücklich
verpflichtet, sich energisch für den Schutz des Lebens
einzusetzen:
„Der
Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch den rechtlichen
Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu
erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund
und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. ...“
Im
Hinblick auf die Wichtigkeit der Angelegenheit wollen Sie die Sache
dem Behördenleiter vorlegen.
Ich
behalte mir vor, das Bundesjustizministerium darüber zu informieren,
wie die vorliegende Sache behandelt worden ist.
Mit
freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
e.V.
gez.
Klaus Günter Annen
Ceterum censeo,
das deutsche „Recht" auf
Abtreibung, § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den
Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in
Karlsruhe
vom 28.5.1993 und
8.6.2010 rechtswidrig!
Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem
Rechtsstaat nicht angewendet
werden.
Günter
Annen
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