in Deutschland |
Initiative Nie
Wieder!
e.V.
Cestarostraße 2, D‑69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:
info@babycaust.de
- Wer in
der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! - |
An
die
Staatsanwaltschaft Arnsberg
Eichholtstr. 10
59821 Arnsberg
übermittelt per Fax: 02931 / 804 -856
19.
Juli 2010
bitte angeben: KZ 219/59870-stw
- 65 Jahre nach Auschwitz
Betreff:
AZ: 242 Js 547/20
Hier: Ihr Schreiben vom 17.6.2010
Grüß Gott!
Wir bestätigen den Eingang Ihres o.g. Scheibens, sind aber mit Ihrer
Entscheidung nicht einverstanden.
1. Zu dem Begriff „Vakuum-Aspiration“ veröffentlicht das
„Statistische Bundesamt“, Zweigstelle Bonn, unter http://www.gbe-bund.de/glossar/Vakuumaspiration.html
folgende Erklärung:
„Die Vakuumaspiration (Absaug-Methode) gilt als Standardverfahren für
einen operativen Schwangerschaftsabbruch. Die Absaugung kann ambulant
durchgeführt werden.“
2. Der Internetauftritt eines Krankenhauses kann gar nicht
anders als Werbung verstanden werden. Durch die Beschreibung des
Krankenhauses und seiner Leistungen sollen ganz offenbar Personen, die
Leistungen eines Krankenhauses benötigen, angeregt werden, gerade die
Leistungen dieses Krankenhauses in Anspruch zu nehmen. Das nennt man
Werbung. Jede andere Beurteilung ist unrichtig.
Daß das Krankenhaus eine wirtschaftliche Besserstellung erlangen will,
ergibt sich zweifelsfrei aus seiner Werbung. Dies gilt umso mehr, als
nach Presseberichten jede dritte deutsche Klinik zwischenzeitlich
finanzielle Probleme hat und dringend darauf angewiesen ist, einen
möglichst großen Zuspruch zu erfahren.
Für die Vollendung des Straftatbestandes des § 219a StGB genügt die
Ankündigung der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen. So wird das
auch bei anderen Staatsanwaltschaften gesehen.
Der Unterzeichnete weiß, daß die Staatsanwaltschaften bereits in
größerer Zahl Verstöße gegen
§ 219 a
StGB verfolgt haben und dies auch weiter tun.
Aber auch Staatsanwälte können sich strafbar machen, wenn sie die
ihnen obliegenden dienstlichen Verpflichtungen der Verfolgung von
Straftaten nicht ordnungsgemäß erfüllen.
Wir erwarten deshalb eine unverzügliche Wiederaufnahme des Verfahrens
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder! e.V.
gez.
Klaus Günter Annen
www.Babycaust.de
Die
Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!
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Initiative Nie
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E-Mail:
info@babycaust.de
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An die
Staatsanwaltschaft Arnsberg
Eichholtstr. 10
59821 Arnsberg
übermittelt per Fax: 02931 / 804 -856
15.
Juni 2010
bitte angeben: KZ 219/59870-stw
- 65 Jahre nach Auschwitz
Betreff: Strafanzeige wegen
Verstoß gegen § 219a StGB
Hiermit erstatten wir Anzeige und stellen Strafantrag gegen
1. St. Walburga-Krankenhaus Meschede GmbH
Schederweg 12, 59870 Meschede
und
2. Die Verantwortlichen der Domäne www.walburga-Krankenhaus.de
wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der
Schwangerschaft.
Im o.g. Internetauftritt wird unter www.walburga-Krankenhaus.de/walburga/316.php
- „ Gynäkologie“, - “Die Leistungen der gynäkologischen Abteilung…“
Vakuum-Aspiration (in Zusammenarbeit mit dem Stadtkrankenhaus Soest,
Chefarzt Dr. Kaum) angeboten. Unter „Vakuumaspiration“ handelt es sich
um einen allgemein bekannten Fachausdruck für
„Schwangerschaftsabbrüche“.
Dies kann nur als Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verstanden
werden und stellt
einen Verstoß gegen den § 219a StGB dar. Wir bitten die
Staatsanwaltschaft hier einzu-
schreiten.
Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a StGB kann hier keine Anwendung finden.
Wir bitten das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 10.2.2005 bei
Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. (siehe Anlage)
Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder! e.V.
gez.
Günter Annen
- Klaus Günter Annen -
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