Werbung für Abtreibung? Ärzte vor Gericht
von Nicole Bolz
Wegen eines Flyers wurden die Ärzte verwarnt.
Wuppertal. War es Werbung in eigener Sache oder
eine allgemeine Information für Patienten? Das war die Frage, um die
sich am Mittwoch bei einem ungewöhnlichen Prozess im Amtsgericht alles
drehte.
Angeklagt waren fünf Ärzte aus Wuppertal, denen vorgeworfen wurde, bis
zum Juli 2007 auf ihrer Homepage in einem Flyer öffentlich für den
Abbruch der Schwangerschaft geworben zu haben. Das Gericht befand die
Angeklagten für schuldig, bewegte sich mit einer Verwarnung und
Bußgeld von 20 Tagessätzen jedoch im untersten Bereich des Strafmaßes.
Die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, das heißt die Ärzte
müssten erst zahlen, wenn sie innerhalb der Bewährungszeit erneut
straffällig würden.
Die Ärzte teilen Informationen für ihre Patienten mit
Die Verteidigerin, die Freispruch gefordert hatte, kündigte an,
Rechtsmittel einzulegen. „Eine Absicht lässt sich hier nicht erkennen.
So wenig wie eine persönliche Bereicherung. Die Ärzte preisen ihre
Fähigkeiten nicht an, sondern teilen Informationen für ihre Patienten
mit“, sagte sie. Sie will Verfassungsbeschwerde einlegen, da sie das
Recht der Patienten auf Information darin beschnitten sieht.
Abtreibungsgegner hätten die Ärzte angezeigt, um ihnen zu schaden. Der
Flyer habe nicht zum redaktionellen Inhalt der Website gehört, sondern
extra aufgerufen werden müssen, betonte die Verteidigerin. Wer das
täte, habe schon über einen Abbruch nachgedacht.
Quelle: www.wz-newsline.de
20.08.2008 |
An die
Staatsanwaltschaft Wuppertal
Hofane 23
42103 Wuppertal
übermittelt per Fax:
0202/5748-0
27. Juli 2007
- 62 Jahre nach
Auschwitz
Betreff:
Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 219a StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten wir Anzeige gegen:
1. Dr. med. Herve Vanner
2. Dr. med. Eva Waldschütz
3. Dr. med. Wolfgang Reich
4. Dr. med. Karin Heck
5. Dr. med. Ingo Kunde
sowie
6. die
Verantwortlichen der Domäne www.praxisklinik-wuppertal.de
und stellen Strafantrag wegen Verstoß gegen den § 219a(1)1 StGB -
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft .
Unter der Interent-Adresse www.praxisklinik-wuppertal.de besteht für
jeden Internetbesucher die Möglichkeit des Downloads eines Flyers, auf
dem für den Schwangerschaftsabbruch geworben wird. (Download: Hinweise
für ambulante Narkosen in unserem OP-Zentrum)
Auch das Flyer als solches verstößt gegen § 219a(1)1 StGB, weil es
nicht ausschließlich als interne Information gestaltet und verbreitet
wird.
Wir
bitten die Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten.
Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine Anwendung finden.
Zugleich möchte wir auf das Urteil des LG Bayreuth ( AZ: 2 Ns 118 Js
12007/04) hinweisen.
Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
e.V.
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