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Initiative Nie Wieder!
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Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax:
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- Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. - |
An die
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Schloßplatz 2
29221
Celle
übermittelt
per Fax: 05141/ 206-328
17. August 2007
- 62 Jahre nach Auschwitz
Betreff: AZ:
NZS – 51 Js 24500/07 Schreiben der StA Hildesheim v. 6.8.2007
hier: Beschwerde
Gegen den
o.g. Bescheid der Staatsanwaltschaft Hildesheim legen wir das Rechtsmittel
der
B E S C H W E R D E
ein und
begründen die wie folgt:
Die
Staatsanwaltschaft Hildesheim sieht in dem in Internet veröffentlichtem
Fleyer eine Information für Ärzte, welche unter dem § 219a Abs2. StGB
gedeckt sei und zweifelt zudem einen Vermögensvorteil an.
Der
Tatbestand ist nach § 219a(1) bereits erfüllt, wenn für den Abbruch einer
Schwangerschaft
1.
öffentlich, in einer Versammlung
oder
2. durch
Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen
oder
3. in
grob anstößiger Weise
geworben
wird.
Das beanstandete Fleyer richtet sich als
„Information an die niedergelassenen Ärzte“ und hat somit im Internet nichts
verloren.
Das Fleyer ist der breiten Öffentlichkeit zugänglich
gemacht und nicht ausschließlich einem bestimmten medizinischen
Personenkreis ( durch entsprechende Sperren) zugänglich.
Deshalb kann auch Abs. 2 des § 219a nicht in Anspruch
genommen werden.
Warum von der Staatsanwaltschaft Hildesheim ein
Vermögensvorteil angezweifelt wird wäre nur dann glaubhaft anzunehmen, wenn
im Ev. Krankenhaus Holzminden die Schwanger-schaftsabbrüche kostenlos
durchgeführt würden. Das bezweifeln wir.
Im vorliegenden Fall geht es um das schutzwürdigste
Rechtsgut eines Menschen auf Erden, das menschliche Leben! Der Gesetzgeber
hat zu Recht eine Werbung für die Tötung eines ungeborenen Menschen unter
Strafe gestellt.
Wir erwarten, daß auch von der Justiz die
entsprechenden Gesetze angewendet werden.
Grüß Gott
und freundliche Grüße!
Initiative Nie Wieder! e.V.
-
Klaus Günter Annen -
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