An die
Generalstaatsanwaltschaft
z.Hd.
Herrn Oberstaatsanwalt Lenz
Postfach 15 71
59005
Hamm
übermittelt per Fax: 02381/272-403
13. Januar 2009
bitte
angeben:
KZ 219/32756-s
- 64
Jahre nach Auschwitz
Betreff:
AZ:
2 Zs 4097/08 (41 Js 1987/08 StA Detmold)
Hier: Ihr Schreiben vom 29.12.2008
Ich bin
ganz Ihrer Meinung, lieber Herr „Oberstaatsanwalt“ Lenz.
Die
Schuld, einen Menschen umzubringen, war in Deutschland schon immer
gering.
Ich
denke hier an Auschwitz.
Freundliche Grüße
Initiative Nie Wieder!
e.V.
gez.
-Klaus Günter Annen
PS:
Um die Geschichte unserer Heimat zu schützen, haben wir vorsorglich
Ihren Bescheid mit Namensnennung im Internet veröffentlicht.
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