An die
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20375
Hamburg
übermittelt per Fax: 040/42843-1867
10. Mai 2011
bitte angeben: KZ 219/20095-l
- 66 Jahre nach Auschwitz
Betreff:
Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 219a StGB
Grüß
Gott!
Hiermit
erstatten wir Anzeige und stellen Strafantrag gegen:
1.
Dr. Claudia Lerche
Hermannstraße 16, 20095 Hamburg
2.
Dr. Claudia Lerche
Waitzstr. 29, 22607 Hamburg
und
3. Die Verantwortlichen der Domäne
www.gynpraxis-lerche.de
wegen
Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch
der Schwangerschaft .
Unter
der Internet-Adresse:
http://
www.gynpraxis-lerche.de
wird
öffentlich im Internet für beide Arztpraxen (siehe 1. u.2.) unter
„Frauenheilkunde“, „amb. Operationen“ „ambulantes Operieren“ in
Position 3 für die Durchführung von Schwanger-schaftsabbrüchen
geworben. Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir bitten
die Staatsanwaltschaft hier
einzuschreiten. Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine
Anwendung finden.
Bei den vielen Mitkonkurrenten, die in Hamburg ebenfalls diese
„Leistung“ anbieten und sich an die gesetzliche Regelung halten und
nicht dafür werben, ist es aus der Sicht von Frau Dr. Lerche
verständlich, wenn sie ihre Dienste öffentlich anzupreist. Allerdings
dürfte ihr nicht entgangen sein und es ist auch anzunehmen, daß es
sich in der Ärzteschaft Hamburg herumgesprochen hat, daß eine Werbung
für die Tötung von ungeborenen Kindern nach § 219a StGB verboten ist.
Wir erwarten eine Strafverfolgung im Sinne des Gesetzes oder
kann Frau Lerche darauf hoffen, daß trotz diesem offensichtlichen
Verstoß und dem Wiederholungsfall (siehe AZ: 7200 Js 258/08) die
Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren einstellt?
Bitte
geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.
Mit
freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
e.V.
gez. Günter Annen
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