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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

 

Strafanzeige gegen:

 

Dr. Claudia Lerche

1. 20095 Hamburg, Hermannstr. 16

2. 20607 Hamburg, Waitzstr. 29

 

 

 

 in Deutschland     

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. -

 

 

An die

Staatsanwaltschaft Hamburg

Gorch-Fock-Wall 15

20375 Hamburg

 

übermittelt per Fax:     040/42843-1867

                                                                                                                       10. Mai 2011

bitte angeben: KZ 219/20095-l

- 66 Jahre nach Auschwitz

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

 

Grüß Gott!

                       

Hiermit erstatten wir Anzeige und stellen Strafantrag gegen:

 

                        1. Dr. Claudia Lerche

                            Hermannstraße 16, 20095 Hamburg

                        2. Dr. Claudia Lerche

                            Waitzstr. 29, 22607 Hamburg

und                 

                        3. Die Verantwortlichen der Domäne www.gynpraxis-lerche.de

 

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft .

Unter der Internet-Adresse:

                                     http:// www.gynpraxis-lerche.de

wird öffentlich im Internet für beide Arztpraxen (siehe 1. u.2.) unter „Frauenheilkunde“, „amb. Operationen“ „ambulantes Operieren“ in Position 3 für die Durchführung von Schwanger-schaftsabbrüchen geworben. Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier

einzuschreiten. Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine Anwendung finden.

 

Bei den vielen Mitkonkurrenten, die in Hamburg ebenfalls diese „Leistung“ anbieten und sich an  die gesetzliche Regelung halten und nicht dafür werben, ist es aus der Sicht von Frau Dr. Lerche verständlich, wenn sie ihre Dienste öffentlich anzupreist. Allerdings dürfte ihr nicht entgangen sein und es ist auch anzunehmen, daß es sich in der Ärzteschaft Hamburg herumgesprochen hat, daß eine Werbung für die Tötung von ungeborenen Kindern nach § 219a StGB verboten ist.

Wir erwarten eine Strafverfolgung im Sinne des Gesetzes oder

kann Frau Lerche darauf hoffen, daß trotz diesem offensichtlichen Verstoß und dem Wiederholungsfall (siehe AZ: 7200 Js 258/08) die Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren einstellt?

Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

gez. Günter Annen
 

 

                       Ceterum censeo,

das deutsche „Recht" auf Abtreibung,  § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!        

Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.       

 Günter Annen

 

Beweise
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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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Initiative Nie Wieder!
- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

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