Herzschlag
eines Kindes
(10. Schw.
woche) |
Wo
eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht
voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu
be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen
menschlichen Holocaust gegeben.
Ronald Reagan
"Recht zum Leben" S.24/25 |
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In
der Havelland-Klinik ist
das Töten von ungeborenen Kindern
ein OP-Schwerpunkt
2010: 165 vorgeburtliche Kindstötungen
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Anno 2010:
165 getötete ungeborene Kinder |
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HAVELLAND KLINIKEN GMBH
Ketziner Staße 19 · 14641 Nauen
Tel: 03321 42-1000
Fax: 03321 42-1500
Email: info.nauen@havelland-kliniken.de
URL: http://www.havelland-kliniken.de |
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Rufen Sie an, schreiben
Sie ein Fax oder eine E-Mail.
Fordern Sie, daß auch in
dieser Klinik jedem ungeborenen Kindern
ein Lebensrecht
zugestanden wird!
Fordern Sie auch dort
den sofortigen Stopp der vorgeburtlichen Kindstötung!! |
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in Deutschland |
Initiative Nie
Wieder!
Cestarostraße 2, D‑69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:
info@babycaust.de
- Wer in
der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! - |
An die
Staatsanwaltschaft Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
übermittelt per Fax: 0331/ 2017 – 3180
7. September 2013
bitte angeben: KZ 219/14641
- 68 Jahre nach Auschwitz
Betreff: Strafanzeige wegen Verstoß
gegen § 219a StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen:
1. Chefarzt Dr. med. Petar Sakic
2. Havelland Kliniken
Ketzinger Str. 19, 14641 Nauen
sowie
3. die Verantwortlichen der Domäne www.havelland-kliniken.de
wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der
Schwangerschaft und aus allen rechtlichen Gründen.
Unter der Internet-Adresse:
www.havelland-kliniken.de/Klinik-Nauen/zentren.html
und in einem Flyer, der zum Download an mehreren Stellen auf der
Homepage eingestellt
ist,
www.havelland-kliniken.de/Klinik-Nauen/downloads/Flyer_AOPZ-Nauen.pdf
wird öffentlich im Internet für die Durchführung von
Schwangerschafts-abbrüchen geworben. Dies ist ein Verstoß gegen den §
219a StGB und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten.
Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine Anwendung finden.
Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
gez. Klaus Günter Annen
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Ceterum censeo,
das deutsche „Recht" auf Abtreibung, § 218 StGB, Tötung
ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des
Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe
vom 28.5.1993 und
8.6.2010 rechtswidrig!
Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem
Rechtsstaat nicht angewendet werden.
Günter Annen |
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Beweise |
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StA Berlin |
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