An die
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
übermittelt per
Fax:
030/9014-3310
31. Oktober 2012
bitte angeben:
KZ:219/12623-le
- 67 Jahre nach
Auschwitz
Betreff:
AZ: 224 Js 147/12
Hier: Unser Schreiben vom 7. März 2012
Grüß Gott!
Unsere Beschwerde vom 7.3.2012 blieb bis heute
ohne Antwort.
Der Rechtsverstoß auf der Internetseite
www.private-frauenarztpraxis.de, Werbung für die Tötung ungeborener
Kinder, ist nach wie vor zu
finden.
Dies ist ungeheuerlich, weil unsere Strafanzeige bereits am 9.5.2011
erfolgte.
Da wir davon ausgehen müssen, daß der bearbeitende Staatsanwalt nichts
unternommen hat, erstatten wir hiermit
Strafanzeige wegen Amtsmißbrauch.
Es kann nicht hingenommen werden, daß von Seiten
der Justiz gegen einen eindeutigen Gesetzesverstoß nichts unternommen
wird.
Auch wenn andere Staatsanwaltschaft in einigen
Fällen auf eine Bestrafung des Beschuldigten verzichteten, wurde
bislang immer durchgesetzt, daß der inkriminierte Text auf der
Homepage gelöscht wurde. Genau dies geschieht hier nicht.
Warum, fragen wird uns?
Wir müssen annehmen, daß der Beschuldigte,
vielleicht mit Billigung und Absprache Ihrer Behörde, weiterhin gegen
den §219 StGB verstoßen "darf", ohne rechtliche Konsequenzen fürchten
zu müssen.
Wir sind nicht gewillt, dieses hinzunehmen und
erwarten ein sofortiges Einschreiten und eine lückenlose Aufklärung.
Mit freundlichen
Grüßen
Initiative Nie Wieder!
- Klaus
Günter Annen -
www.Babycaust.de
Die
Webseite, die Unrecht beim Namen nennt! |