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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

 

Strafanzeige gegen:

Dr. med. Britta Leistenschneider

Grunowstraße 15d,  12623 Berlin

Telefon: (030) 565 930 25
Fax: (030) 565 930 26
Email:
info@private-frauenarztpraxis.de

 

Abtreiberin Leistenschneider
 
läßt sich von unseren Strafanzeigen nicht beeindrucken.
Sie wirbt fleißig in den Medien weiter für
ihr Geschäft mit dem Tod.

Ob die Staatsanwaltschaften in Berlin
bewußt wegschauen?

 

 
       in Deutschland     

Initiative Nie Wieder!

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. -

 
 

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin

 

 

übermittelt per Fax:                030/9014-3310                                                 

                                                                                                        31. Oktober 2012

            bitte angeben: KZ:219/12623-le

- 67 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           AZ: 224 Js 147/12

                        Hier: Unser Schreiben vom 7. März 2012

 

Grüß Gott!

 

Unsere Beschwerde vom 7.3.2012 blieb bis heute ohne Antwort.

 

Der Rechtsverstoß auf der Internetseite  www.private-frauenarztpraxis.de, Werbung für die Tötung ungeborener Kinder, ist nach wie vor zu finden.
Dies ist ungeheuerlich, weil unsere Strafanzeige bereits am 9.5.2011 erfolgte.

Da wir davon ausgehen müssen, daß der bearbeitende Staatsanwalt nichts unternommen hat, erstatten wir hiermit

Strafanzeige wegen Amtsmißbrauch.

Es kann nicht hingenommen werden, daß von Seiten der Justiz gegen einen eindeutigen Gesetzesverstoß nichts unternommen wird.
 

Auch wenn andere Staatsanwaltschaft in einigen Fällen auf eine Bestrafung des Beschuldigten verzichteten, wurde bislang immer durchgesetzt, daß der inkriminierte Text auf der Homepage gelöscht wurde. Genau dies geschieht hier nicht.

Warum, fragen wird uns?

 

Wir müssen annehmen, daß der Beschuldigte, vielleicht mit Billigung und Absprache Ihrer Behörde, weiterhin gegen den §219 StGB verstoßen "darf", ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

 

Wir sind nicht gewillt, dieses hinzunehmen und erwarten ein sofortiges Einschreiten und eine lückenlose Aufklärung.

            

Mit freundlichen Grüßen

    Initiative Nie Wieder!

    - Klaus Günter Annen -


www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

 
 


    
in Deutschland     

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. -

 
 

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin

 

 

übermittelt per Fax:                030/9014-3310                                                 

                                                                                                          7. März 2012

            bitte angeben: KZ:219/12623-le

- 67 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           AZ: 224 Js 147/12

                        Hier: Ihr Schreiben vom 21.Februar 2012

 

Grüß Gott!

Bitte legen Sie den Akt Ihrem Behördenleiter zur Prüfung und weiteren Veranlassung vor.

 

Die Rechtsauffassung von Herrn Staatsanwalt Dr. Mix in dieser Sache ist mit Sicherheit unrichtig. Wer im Internet seine Dienste bekannt macht, tut dies in erster Linie aus Gründen der Werbung. Das wird auch von anderen Staatsanwaltschaften so gesehen.

Eine Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Berlin, wie sie im Bescheid vom 21.2.2012 zum Ausdruck kommt, öffnet jeder Werbung im Internet Tür und Tor.

 

Da sich die Werbung für die Tötung ungeborener Kinder weiterhin im Internet befindet, erwarte ich eine sofortige Wiederaufnahme des Verfahrens.

                

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

    - Klaus Günter Annen -

 

www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

 

 


       
in Deutschland     

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. -

 

 

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin

 

 

übermittelt per Fax:                030/9014-3310                                                 

                                                                                                          9. Mai 2011

            bitte angeben: KZ:219/12623-le

- 66 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

                       

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatten wir Anzeige gegen:

 

                    1 . Dr. med. Britta Leistenschneider

                         Grunowstraße 15d   12623 Berlin

                sowie

                    2.  die Verantwortlichen der Domäne  www.private-frauenarztpraxis.de

 

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

 

Unter der Internet-Adresse:

                    http://www.private-frauenarztpraxis.de/operationen/index.php

 

wird öffentlich im Internet unter "Ambulante & Stationäre Operationen für Schwangerschaftsabbrüche geworben. Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten.
Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine Anwendung finden.

 

Es dürfte sich nun innerhalb von 7 Jahren auch bei der Ärzteschaft in Berlin herum gesprochen haben, daß eine Werbung für die Tötung von ungeborenen Kindern nach § 219a StGB verboten ist.

Kann Frau Dr. Leistenschneider darauf hoffen, daß trotz diesem offensichtlichen Verstoß die Staatsanwaltschaft Berlin eine Strafverfolgung nicht veranlaßt?

 

Bitte geben Sie uns Nachricht über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 

    - Klaus Günter Annen -


 

 

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Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

 

Beweise

In dieser Klinik führt offenbar die Abtreiberin

die vorgeburtlichen Kindstötungen durch.

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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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