An die
Staatsanwaltschaft Berlin
Kirchstr. 7
10557 Berlin
übermittelt per Fax:
030/9014-3310
11.
November 2013
bitte angeben:
KZ 219/22683-b
- 68
Jahre nach Auschwitz
Grüß
Gott!
In
der Ermittlungssache gegen Buerschaper und andere
282
Js 832/13
stelle ich zu Ihrem Schreiben vom 14.10.2013 fest:
1. Sie haben offenbar das Ermittlungsverfahren ohne Zustimmung des
zuständigen Gerichts eingestellt, was unzulässig war.
2.
Die Tatsache, daß die beanstandete Textzeile im Internetauftritt
entfernt wurde, hat mit der Frage der Strafbarkeit nichts zu tun.
3.
Daß die Werbung zurückhaltend und sachlich formuliert war, hat mit der
Tatsache, daß sie des Vermögensvorteils willen erfolgte, nichts zu
tun.
4.
Soweit Sie von einer möglichen Werbung sprechen, ist dies
erstaunlich. Es liegt ein eindeutiger Verstoß gegen § 219a StGB vor.
5.
Die Nennung des Impressums reicht jedenfalls aus, um die Ermittlungen
hinsichtlich eines etwaigen anderen Verantwortlichen durchzuführen.
6.
Natürlich kommt es nicht darauf an, ob sich außer mir bzw. der
Initiative Nie wieder andere an der Werbung gestört haben. Auch wenn
sich niemand an dieser Werbung gestört hätte, hätte die
Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen müssen.
Die
Ermittlungen werden daher fortzuführen sein.
Soweit Sie dies anders sehen, wollen Sie die Sache der Behördenleitung
vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
Klaus
Günter Annen
www.Babycaust.de
Die
Webseite, die Unrecht beim Namen nennt! |