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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

 

Strafanzeige gegen:

 

Gemeinschaftspraxis FERA
im Wenckebach-Klinikum

12099 Berlin-Tempelhof
Wenckebachstrasse 23
Tel.: +49 (030) 7 60 07 011

info@fera-berlin.de
Kinderwunsch (Haus 2)
Tel.: +49 (030) 7 60 07 01 30
kinderwunsch@fera-berlin.de

 

Rufen Sie an, schreiben Sie ein Fax oder eine E-Mail.

Fordern Sie, daß auch in dieser Praxis allen Kindern

gleiches Lebensrecht zugestanden wird!

 

Fordern Sie auch dort den Stopp der vorgeburtlichen Kindstötung!!

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10548 Berlin

 

übermittelt per Fax:                030/9014-3310                                                 

                                                                                                       28. Februar 2011

            bitte angeben: KZ:219/12099

- 66 Jahre nach Auschwitz

Betreff:           AZ: 281/61 Js 5556/10

                        Hier:  Unser Schreiben vom 7.01.2011

 

Grüß Gott!

 

Hiermit möchten wir unsere o.g. Beschwerde begründen:

 

§ 219 a StBG ist schon erfüllt, wenn jemand öffentlich seines Vermögensvorteils wegen eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt. Ob dies in grob anstößiger Weise geschieht oder nicht, ist völlig unerheblich.

 

Jede Internetseite eines Arztes ist eine Veröffentlichung zur Förderung der Praxis und damit seines Vermögensvorteils. Für die Vollendung des Straftatbestandes des § 219 a StGB genügt die Ankündigung der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen. So wird das auch bei anderen Staatsanwaltschaften gesehen. Die Ausnahmevorschriften des § 219 a Abs.2 und Abs. 3 StGB gelten offensichtlich nicht.

 

Der sachbearbeitende Staatsanwalt Dr. Bath bemängelt, daß unserer Anzeige kein Ausdruck der beanstandeten Internetwerbung beigefügt war, um daraus tatsächliche Anhaltspunkte zu entnehmen.

Wir gingen davon aus, daß die Staatsanwaltschaft Berlin Internetzugang hat und auch in der Lage ist, nach Angabe des Hyperlinks sich die entsprechende Seite anzeigen zu lassen und sich auch einen Ausdruck anzufertigen.

Da dies scheinbar unzutreffend ist, reichen wir Ihnen in der Anlage eine Kopie nach.

 

Wir möchten darauf hinweisen, daß heute unter dem Ihnen bekannten Link

(http:// www.fera-berlin.de/index.php?lang=cz&id=208&lang=cz) die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche immer noch im Internet anzufinden ist.

 

Wir erwarten die Fortsetzung Ihrer Ermittlungen und eine Strafverfolgung im Sinne des Gesetzes zu veranlassen

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 

    - Klaus Günter Annen -                                                                                                                 PS:  Anlage

 

                   Ceterum censeo,

das deutsche „Recht" auf Abtreibung,  § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe
vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!
Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.                                                                  
 Günter Annen                        
                                                                                                       

 

 

 

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin

 

übermittelt per Fax:                030/9014-3310                                                 

                                                                                                                    2. Dezember 2010

            bitte angeben: KZ:219/12099

- 65 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

 

Grüß Gott!

 

Hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen:

 

                        1 . „Gemeinschaftspraxis FERA”

                             Wenckebachstraße 23,  12099 Berlin

                        2.  Dr. Peter Rott (Adresse siehe Pos.1)

                        3. Sabine Kühlcke (Adresse siehe Pos.1)

                        4. Dr. Hakan Altinöz (Adresse siehe Pos.1)

                        5. Dr. Andreas Jantke (Adresse siehe Pos.1)

                        6. Dr. Sofia Spindeldreher (Adresse siehe Pos.1)

sowie              

                        7.  die Verantwortlichen der Domäne  www.fera-berlin.de

 

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

 

Unter der Internet-Adresse:

            http:// www.fera-berlin.de/index.php?lang=cz&id=208&lang=cz

 

wird öffentlich im Internet unter „Operationen“ für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen geworben. Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, hier einzuschreiten.

 

Bitte geben Sie uns Nachricht über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 

    - Klaus Günter Annen –

 

 

 

PS: Seit Jahren wird auch den o.g. Ärzten bekannt sein, daß eine Werbung für die Tötung von ungeborenen Menschen in Deutschland nicht erlaubt ist. Wir erwarten eine Strafverfolgung im Sinne des Gesetzes.

 

 

www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

 

StA Berlin
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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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