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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

 

Strafanzeige gegen:

 

Dr. med. Bernhard Sonntag

Ansbacher Str. 22, 10787 Berlin

 

Tel.: 030 / 2161 099

Fax.: 030 / 2166700

 

 

Rufen Sie an, schreiben Sie ein Fax oder eine E-Mail.

Fordern Sie, daß auch in dieser Praxen den ungeborenen Kindern

ein absolutes und uneingeschränktes Lebensrecht zugestanden wird!

 

Fordern Sie auch dort den sofortigen

Stopp der vorgeburtlichen Kindstötung!!

 

Was so die Staatsanwaltschaften an Ausreden draufhaben, weshalb sie eine Strafverfolgung ablehnen ... sehr interessant:

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin

 

 

übermittelt per Fax:     030/9014-3310

                                               

                                                                                                   

16. Dezember 2013

 bitte angeben: KZ:219/10787-s

- 66 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

                       

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatten wir Anzeige und stellen Strafantrag gegen:

 

                  1 .  Dr. med. Sonntag
                              Ansbacher Str. 22, 10787 Berlin

  sowie

                2.  die Verantwortlichen der Domäne www.arzt-oeffnungszeiten.de

 

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

 

Unter der Internet-Adresse:

http:// www.arzt-oeffnungszeiten.de

wird öffentlich im Internet für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüche mit dem Tötungspestizid "Mifegyne"geworben.

Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir bitten die Staatsanwaltschaft hier

einzuschreiten.

Absatz 2.2.und 2.3.des § 219a kann hier keine Anwendung finden.

 

Wir bitten Sie, bei Ihrer Entscheidung alle in der nahen Vergangenheit ergangenen Urteile und Beschlüsse zu berücksichtigen.

 

Bitte geben Sie uns Nachricht über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 gez.  Klaus Günter Annen

 

 

 

   

Ceterum censeo,

das deutsche „Recht" auf Abtreibung, § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist

nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe

vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!
Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.

Günter Annen

Beweise:
nach oben

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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Initiative Nie Wieder!
- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

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