Rufen Sie an, schreiben
Sie ein Fax oder eine E-Mail.
Fordern Sie, daß auch in
dieser Praxis allen Kindern
- egal ob geboren
oder ungeboren-
gleiches Lebensrecht
zugestanden wird!
Fordern Sie auch dort
den Stopp der vorgeburtlichen Kindstötung!! |
An
die
in Deutschland |
Initiative Nie
Wieder!
Cestarostraße 2, D‑69469
Weinheim
Telefon: 06201/2909929
Fax: 06201/2909928
E-Mail:
info@babycaust.de
- Wer in der Demokratie
schläft, wacht in der Diktatur auf! - |
An die
Staatsanwaltschaft
Dessau-Roßlau
z.Hd. Herrn Oberstaatsanwalt Hermann Josef Gerhards
Ruststr. 5
06844
Dessau-Roßlau
übermittelt per Fax: 0340 202-2150
21.07.2014
bitte angeben:
KZ:219/06733-p
- 69 Jahre nach Auschwitz
Betreff:
AZ: 301
Js 15446/14 – Ihr Schreiben vom 14.7.2014
hier: Beschwerde
Grüß
Gott, sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Gerhards!
Milde
gesagt, erzürnt hat mich Ihr o.g. Bescheid und ich lege hiermit
Beschwerde
ein.
Bitte legen Sie den Akt Ihrem Vorgesetzen zur weiteren Veranlassung
vor.
Sie
bestätigen auch noch die Werbeaussage auf der Homepage des
Beschuldigten:
„ … führen wir operative und medikamentöse
Schwangerschaftsunterbrechungen durch.“
Nach diesem Text kann es keine Diskussion darüber geben, daß es sich
eindeutig um eine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche im Sinne des §
219a StGB handelt.
Was soll zudem noch Ihr Hinweis, der Beschuldigte weise darauf hin,
daß er seine „Leistungen“ innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
durchführe. Das wäre ja noch schlimmer, wenn er das nicht täte! Warum
also der Hinweis?
Wenn
ein Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB durchführt, die
Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzt, daß er dies tue, ist das
schlicht und einfach eine Werbung und nach 219a StGB verboten. Der
Arzt will mit diesem Hinweis sich gerade von anderen Ärzten, die keine
Abtreibungen durchführen, herausheben, damit Frauen in seine Praxis
kommen. Das wird in Deutschland von anderen Staatsanwaltschaften so
gesehen.
Ihre Begründung, warum Sie eine Strafbarkeit ausschließen, kann nicht
nachvollzogen werden, da sie nicht der Gesetzeslage entspricht. Wir
empfehlen Ihnen, sich näher mit den
§§ 218/219 ff. StGB zu befassen.
Wir
erwarten eine Wiederaufnahme der Ermittlungen.
Mit
freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
gez. Klaus Günter Annen
Ceterum censeo,
das deutsche „Recht" auf Abtreibung, § 218 StGB, Tötung
ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des
Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe
vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!
Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem
Rechtsstaat nicht angewendet werden.
Günter
Annen
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in Deutschland |
Initiative Nie
Wieder!
Cestarostraße 2, D‑69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:
info@babycaust.de
- Wer in
der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! - |
An die
Staatsanwaltschaft
Dessau-Roßlau
Ruststr. 3
06844 Dessau-Roßlau
übermittelt per Fax:
0340
202-2150
04.07.2014
bitte angeben:
KZ 219/0677-p
- 65 Jahre nach Auschwitz
Betreff:
Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 219a StGB
Hiermit
erstatten wir Strafanzeige gegen:
1.
Dr. med. Irina Pfeifer
Bahnhofstr. 5, 06733 Wolfen
sowie
2.
die Verantwortlichen der Domäne www.frauenarztpraxis-pfeifer.de
wegen
Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch
der Schwangerschaft.
Unter der Internetauftritt:
http://www.frauenarztpraxis-pfeifer.de/unsere-leistungen/gynaekologie
wird öffentlich im
Internet für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen geworben.
Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir fordern die
Staatsanwaltschaft auf, hier
einzuschreiten.
Bitte
geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.
Mit
freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder! e.V.
gez.
Klaus Günter Annen
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