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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ärztekammer rät ! Urteile Anzeigen Prozesse Jetzt reichts ! Töten im Ausland Tötungslizenz Anfragen

 

Zeitdokumente

 

Strafanzeige gegen:

 

Dr. Irina Pfeifer

Bahnhofstraße 5
06733 Wolfen

Telefon: +49 (0) 3494 / 66 59 20
Fax: +49 (0) 3494/ 66 59 29

E-Mail:info@frauenaarztpraxispfeifer.de


 

Rufen Sie an, schreiben Sie ein Fax oder eine E-Mail.

Fordern Sie, daß auch in dieser Praxis allen Kindern

 - egal ob geboren oder ungeboren-

gleiches Lebensrecht zugestanden wird!

Fordern Sie auch dort den Stopp der vorgeburtlichen Kindstötung!!

 
 

Grundgesetz:

Die Würde des Menschen ist unantastbar

BVerG:

Abtreibung ist rechtswidrig

Strafgesetzbuch:

Wir unter bestimmten Vorraussetzungen aber nicht bestraft.

Strafgesetzbuch:

Werbung für die Tötung ungeborener Kinder ist verboten

Staatsanwaltschaft

Dessau/Roßlau:

Leistungen werden doch nur innerhalb der gesetzlichen Regelungen durchgeführt

Was sind unsere Staatsanwälte noch wert?

 

 

 

An die

in Deutschland

Initiative Nie Wieder!

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

An die
Sta
atsanwaltschaft Dessau-Roßlau
z.Hd. Herrn Oberstaatsanwalt Hermann Josef Gerhards

Ruststr. 5

06844 Dessau-Roßlau

 

 

übermittelt per Fax:                0340 202-2150      

                                                                                                          21.07.2014

            bitte angeben: KZ:219/06733-p

- 69 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           AZ: 301 Js 15446/14 – Ihr Schreiben vom 14.7.2014
                        hier:  Beschwerde

 

Grüß Gott, sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Gerhards!

 

Milde gesagt, erzürnt hat mich Ihr o.g. Bescheid und ich lege hiermit
                                                Beschwerde
ein.
Bitte legen Sie den Akt Ihrem Vorgesetzen zur weiteren Veranlassung vor.

 

Sie bestätigen auch noch die Werbeaussage auf der Homepage des Beschuldigten:
 „ … führen wir operative und medikamentöse Schwangerschaftsunterbrechungen durch.“
Nach diesem Text kann es keine Diskussion darüber geben, daß es sich eindeutig um eine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche im Sinne des § 219a StGB handelt.
Was soll zudem noch Ihr Hinweis, der Beschuldigte weise darauf hin, daß er seine „Leistungen“ innerhalb der gesetzlichen Vorgaben durchführe. Das wäre ja noch schlimmer, wenn er das nicht täte! Warum also der Hinweis?

 

Wenn ein Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB durchführt, die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzt, daß er dies tue, ist das schlicht und einfach eine Werbung und nach 219a StGB verboten. Der Arzt will mit diesem Hinweis sich gerade von anderen Ärzten, die keine Abtreibungen durchführen, herausheben, damit Frauen in seine Praxis kommen. Das wird in Deutschland von anderen Staatsanwaltschaften so gesehen.

Ihre Begründung, warum Sie eine Strafbarkeit ausschließen, kann nicht nachvollzogen werden, da sie nicht der Gesetzeslage entspricht. Wir empfehlen Ihnen, sich näher mit den
§§ 218/219 ff. StGB zu befassen.

Wir erwarten eine Wiederaufnahme der Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder!

gez. Klaus Günter Annen

 

               Ceterum censeo,

das deutsche „Recht" auf Abtreibung,  § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe

vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!

Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.                                                                        Günter Annen                                                                                                                                    

 

 

Wer kann  diese Entscheidung nachvollziehen?
Wir nicht!!
 


 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder!

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Ruststr. 3

06844 Dessau-Roßlau

 

übermittelt per Fax:     0340 202-2150

                                     04.07.2014

bitte angeben: KZ 219/0677-p

- 65 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

                       

Hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen:

                 1. Dr. med. Irina Pfeifer
                  Bahnhofstr. 5, 06733 Wolfen
                     

sowie
                 2.
die Verantwortlichen der Domäne
  www.frauenarztpraxis-pfeifer.de

 

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

 

Unter der Internetauftritt:

           http://www.frauenarztpraxis-pfeifer.de/unsere-leistungen/gynaekologie

wird öffentlich im Internet für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen geworben.

Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, hier einzuschreiten.
 

Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

     gez.  Klaus Günter Annen

 

 

www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

 

StA Berlin
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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

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