Der Fall München / Dr.Miller -

1. Am 06.05.2003 demonstrierte ich vor der  Arztpraxis Dr. Miller, München, Baumkirchner Str. 25 und  verteilte Flugblätter. Auf den Flugblättern wurde hingewiesen, daß Dr. Miller  rechtswidrige Abtreibungen durchführt, welche der Gesetzgeber aber erlaubt und nicht unter Strafe stellt. Dr. Miller selbst hatte auch im Internet unter www.dr-miller.com. seine Tätigkeit anpriesen  bzw. dafür  geworben.

Die Polizeibeamten der  Polizeiinspektion 24 - München Perlach - prüften den Vorfall. Obwohl die überprüfenden Polizeibeamten  Grüneberg und Jablanovski von mir darauf hingewiesen wurden, daß ein am 23.4.2003 in Karlsruhe ergangenes OLG-Urteil in  ähnlicher Sachlage keine Straftat sah, stellte der POM Grüneberg die Flugblätter sowie das getragene Sandwich-Plakat sicher. POM Grüneberg sah in der Namensnennung des Arztes eine Straftat. Ausdrücklich wies er auch darauf hin, das meine Demonstration vor der Praxis des Arztes ohne Namensnennung seiner Meinung nach in Ordnung sei.

2. Am 08.05.2003 wurden fand wiederum eine Demonstration statt, bei der auch  Flugblätter verteilt wurden, die sich allgemein gegen die rechtswidrigen Abtreibungen richteten. Wiederrum versuchte POM Grüneberg, diese Aktion zu unterbinden. Der zuständige PHK Gerd I. Römer von der Polizeidirektion München-Ost  wurde konsultiert und sah in dieser Aktion keinen Straftatbestand, sodaß die Demonstration weiter durchgeführt werden konnte.

3. Am 09.05.2003 versuchte der herbeigerufene Polizist Rösler vom PI 24 - München 24 - das Recht auf Meinungsfreiheit in Wort und Bild zu unterbinden. Hierbei nötigte er  den Demonstranten, die Flugblätter auszuhändigen. Begründet wurde dies : Verhinderung einer Ordnungswidrigkeit ( Anbringen von Flugblättern hinter die Scheibenwischer von parkenden Autos). Hinweise, daß dies nur für gewerbliche Werbung gelte, ignorierte der Polizist Rösler. 

In diesem Fällen kann man klar die Ignoranz,  Betroffenheit und Willkür der Polizeibeamten erkennen. 

Ich rate Betroffenen dringend, wenn sie ähnliche Situation mit der Polizei erlebt haben, Strafanzeige bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen.

 

     Der kpl. Schriftverkehr 

- Die Dokumentensammlung wird nach und nach vervollständigt

Bitte Haben Sie Geduld -

 

Strafverfahren ( 70 Tagessätze )

- Die Strafe wurde in einer gemeinnützigen Vereinigung abgeleistet

Revisionsverhdlg. Oberlandesgericht München

15.02.2006

Beschluß Landgericht München

18.10.2005

Berufungsverfahren, Landgericht München

28.06.2005

Urteil Amtsgericht München I

29.11.2004

Urteil Landgericht München

10.08.2004

Staatsanwaltschaft München I 

- Anzeige wegen Rechtsbeugung

11.06.2004

Beschluß Landgericht München I

30.03.2004

Beschwerde und Anzeige

07.03.2004

Beschluß Amtsgericht München

25.02.2004

Einlegung von Rechtsmittel

1.  Wiedereinsetzung in vorigen Stand

2.  Berufung

18.02.2004

Urteil Amtsgericht München

11.02.2004

handgeschriebenes Fax, AG München

09.02.2004

Antwortschreiben

08.02.2004

Beschluß Amtsgericht München

05.02.2004

Antwortschreiben

04.02.2004

handgeschriebenes Fax, AG München

03.02.2004

Antwortschreiben

01.02.2004

Umladung Amtsgericht München

20.01.2004

Anmahnung um Beantwortung

24.01.2004

Antwortschreiben 

13.01.2004

Landung Amtsgericht München

08.01.2004

Verweigerung Akteneinsicht

08.01.2004

Antwortschreiben

29.11.2003

Strafbefehl          Amtsgericht München

25.11.2003

Staatsanwaltschaft München

weitere Nötigung und Beschlagnahme durch die Polizei

09.05.2003

weiterer Nötigungsversuch durch die Polizei

08.05.2003

Beschlagnahme und Nötigung durch die Polizei

06.05.2003

Flugblatt

zur Unterlassungsklage

 

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