Der Fall München / Dr.Miller - 1. Am 06.05.2003 demonstrierte ich vor der Arztpraxis Dr. Miller, München, Baumkirchner Str. 25 und verteilte Flugblätter. Auf den Flugblättern wurde hingewiesen, daß Dr. Miller rechtswidrige Abtreibungen durchführt, welche der Gesetzgeber aber erlaubt und nicht unter Strafe stellt. Dr. Miller selbst hatte auch im Internet unter www.dr-miller.com. seine Tätigkeit anpriesen bzw. dafür geworben. Die Polizeibeamten der Polizeiinspektion 24 - München Perlach - prüften den Vorfall. Obwohl die überprüfenden Polizeibeamten Grüneberg und Jablanovski von mir darauf hingewiesen wurden, daß ein am 23.4.2003 in Karlsruhe ergangenes OLG-Urteil in ähnlicher Sachlage keine Straftat sah, stellte der POM Grüneberg die Flugblätter sowie das getragene Sandwich-Plakat sicher. POM Grüneberg sah in der Namensnennung des Arztes eine Straftat. Ausdrücklich wies er auch darauf hin, das meine Demonstration vor der Praxis des Arztes ohne Namensnennung seiner Meinung nach in Ordnung sei. 2. Am 08.05.2003 wurden fand wiederum eine Demonstration statt, bei der auch Flugblätter verteilt wurden, die sich allgemein gegen die rechtswidrigen Abtreibungen richteten. Wiederrum versuchte POM Grüneberg, diese Aktion zu unterbinden. Der zuständige PHK Gerd I. Römer von der Polizeidirektion München-Ost wurde konsultiert und sah in dieser Aktion keinen Straftatbestand, sodaß die Demonstration weiter durchgeführt werden konnte. 3. Am 09.05.2003 versuchte der herbeigerufene Polizist Rösler vom PI 24 - München 24 - das Recht auf Meinungsfreiheit in Wort und Bild zu unterbinden. Hierbei nötigte er den Demonstranten, die Flugblätter auszuhändigen. Begründet wurde dies : Verhinderung einer Ordnungswidrigkeit ( Anbringen von Flugblättern hinter die Scheibenwischer von parkenden Autos). Hinweise, daß dies nur für gewerbliche Werbung gelte, ignorierte der Polizist Rösler. In diesem Fällen kann man klar die Ignoranz, Betroffenheit und Willkür der Polizeibeamten erkennen. Ich rate Betroffenen dringend, wenn sie ähnliche Situation mit der Polizei erlebt haben, Strafanzeige bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen.
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