Klaus Günter Annen

Cestarostr. 2 D - 69469 Weinheim

Fax. 06201/2909928

 

 

An das

Amtsgericht München

Nymphenburger Str. 16

D - 80097 München

 

 

vorab per Fax: 089/ 5597 - 4161

18. Februar 2004

Betreff:                             Urteil des Amtsgericht München vom 11.2.2004

                                            AZ: 842 Cs 115 Js 11 443 / 03

 

Gegen das bezeichnete Urteil lege ich 2 Rechtsmittel ein:

1.) Ich stelle den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

2.) Ich berufe gegen das Urteil, zugestellt am 13. Februar 2004, in offener Frist

Begründung:

Die Voraussetzungen für die Verwerfung meines Einspruchs waren nicht gegeben.

Ich habe mehrmals gebeten, den vollständigen Strafakt an das zuständige Amtsgericht Weinheim zu schicken, damit ich dort Akteneinsicht nehmen kann.

 

Dies wurde vom Amtsgericht München abgelehnt mit der Begründung, ich hätte vor der Verhandlung genügend Zeit für die Akteneinsicht. Würde ich in München wohnen, hätte ich sicher das Angebot des Gerichts angenommen, in den Räumen des Amtsgerichtes München, nach Terminabsprache, Akteneinsicht einnehmen zu können.

 

Der Beschuldigte hat, wie überall in der Welt, das Recht, den ganzen Akt einzusehen und Teile des Strafaktes fotokopieren zu lassen. Die Fotokopien wurden mir bisher auch immer kostenlos übergeben.

 

Ich bin nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten, weil ich mir keinen Anwalt leisten kann. Die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung hätte ich, nach Einsicht und Kenntnis der Akten, mit meinen Freunden besprechen können.

 

München ist von Weinheim etwa 400 km entfernt.

Ich danke dem Amtsgericht München für die Übernahme der Kosten zur Anreise zur Hauptverhandlung. Ich glaube nicht, daß die Aufsichtsbehörde eine 2. Fahrt nach München, allein zum Zwecke einer Akteneinsicht, gestattet hätte.

 

Ich beantrage nochmals die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Mit diesem Schriftsatz melde ich in offener Frist die Berufung an.

 

Damit ich die Berufung auch weiter ausführen kann, beantrage ich wieder Akteneinsicht und bitte höflich, den gesamten Strafakt an das Amtsgericht Weinheim zu senden.

Besten Dank im voraus.

 

Hochachtungsvoll

gez. Klaus Günter Annen

 


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