Abgesehen davon, daß nachfolgendes Urteil rechtlich nicht haltbar ist und

Berufung eingelegt werden wird, frage ich:

 

1. Hätte Richter Grain überhaupt diese Verhandlung führen dürfen, obwohl ein Ermittlungsverfahren gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München I ( AZ: 124 Js 11123/04) wegen Rechtsbeugung vorlag ?

2. Richter Grain ging 20 Tagessätze über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß.

Eine Revanche wegen der Anzeige ?

 

 
 
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Als Anlage 4a und 4b sind Fotoaufnahmen vor der Praxis während der Demo zu sehen, die Dr. Miller persönlich "geschossen" hat. Da es schlechte Kopien sind, wurden diese nicht eingescannt.
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Im Akt folgen zwei Kopien (Vorderseite / Innenteil) des Flugblattes Dr.Köhler, Heilbronn
- da dieses Flugblatt schon auf der Homepage existiert, erfolgt hier ein Link
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