Klaus Günter Annen
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An das sowie An die
Amtsgericht München Staatsanwaltschaft München
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D - 80097 München D - 80335 München
vorab per Fax: 089/ 5597 - 4428 089/ 55974131
07.März 2004
Betreff: Beschluß des Amtsgericht München vom 25.2.2004
- zugestellt am 3.03.2004 AZ: 842 Cs 115 Js 11 443 / 03
Beschwerde und Strafanzeige
Gegen den o.g. Beschluß lege ich innerhalb offener Frist
B e s c h w e r d e ein undstelle gleichzeitig Strafanzeige wegen Mißbrauch der Amtsgewalt gegen
Herrn Richter Grain, Richter am Amtsgericht München.
Begründung:
Herr Grain, Richter des Amtsgerichtes München, hat die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt.
Ein Richter entscheidet nach seinem Ermessen, ist aber auch an die Gesetze gebunden. In diesem Fall an die Strafprozeßordnung.
Ich wohne etwa 400 km von München entfernt.
Um mich auf den Prozeß vorbereiten zu können, bedarf es der Aktenweinsicht.
Da genügen nicht ein paar Minuten vor Prozeßbeginn!
Akteneinsicht ist ein wichtiger Akt der Rechtskultur, die niemand einschränken darf, auch nicht ein unabhängiger Richter.
Ich beantrage abermals die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und um Zusendung der kompletten Strafakten zum Zwecke der Einsichtnahme an das zuständige Amtsgericht in Weinheim.
Hochachtungsvoll
gez.Klaus Günter Annen