Klaus Günter Annen

Cestarostr. 2 D - 69469 Weinheim

Fax. 06201/2909928

 

 

 

An das                                                        sowie An die

Amtsgericht München                                       Staatsanwaltschaft München                                

Nymphenburger Str. 16                                     Linprunstr. 25

 

D - 80097 München                                             D - 80335 München                                            

 

vorab per Fax:    089/ 5597 - 4428 089/ 55974131

 

 

07.März 2004

Betreff:                             Beschluß des Amtsgericht München vom 25.2.2004

                                            - zugestellt am 3.03.2004  AZ: 842 Cs 115 Js 11 443 / 03

 

Beschwerde und Strafanzeige

 

Gegen den o.g. Beschluß lege ich innerhalb offener Frist

B e s c h w e r d e ein und

stelle gleichzeitig Strafanzeige wegen Mißbrauch der Amtsgewalt gegen

Herrn Richter Grain, Richter am Amtsgericht München.

Begründung:

Herr Grain, Richter des Amtsgerichtes München, hat die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt.

Ein Richter entscheidet nach seinem Ermessen, ist aber auch an die Gesetze gebunden. In diesem Fall an die Strafprozeßordnung.

 

Ich wohne etwa 400 km von München entfernt.

Um mich auf den Prozeß vorbereiten zu können, bedarf es der Aktenweinsicht.

Da genügen nicht ein paar Minuten vor Prozeßbeginn!

 

Akteneinsicht ist ein wichtiger Akt der Rechtskultur, die niemand einschränken darf, auch nicht ein unabhängiger Richter.

 

Ich beantrage abermals die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und um Zusendung der kompletten Strafakten zum Zwecke der Einsichtnahme an das zuständige Amtsgericht in Weinheim.

Hochachtungsvoll

gez.Klaus Günter Annen


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