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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

 

 

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Pressemeldung

 

LifeCodexx verdient an der Angst schwangerer Frauen

 

Laut Meldung der dpa vom 28.7.2012 verschob die Firma „LifeCodexx AG“ aus Konstanz die Einführung des „PraenaTest“ auf Mitte August 2012. Grund seien einige offenstehende Fragen, die mit dem Regierungspräsidium Freiburg, welches die Zulassung genehmigen soll, noch abgeklärt werden müssten.
 
Dieser pränatale Diagnosetest, mit dem man behinderte Down-Syndrom-Kinder (Trisomie 21) bereits ab der 10./12 Schwangerschaftswoche aussortieren kann, soll bereits 4 - 6 Wochen früher als eine gefährliche Fruchtwasseruntersuchung zur Abklärung einer Behinderung eingesetzt werden können.

Allerdings wird empfohlen, diesen molekulargenetischen Bluttest bei einem positiven Befund dann doch noch durch eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) „absichern“ zu lassen.
 
Was macht es für einen Sinn, einer besorgten Schwangeren zunächst einen „PraenaTest“ für ca. 1200 Euro zu verkaufen, wobei sie anschließend evtl. trotzdem eine gesundheitlich problematische Fruchtwasseruntersuchung über sich ergehen lassen soll?

Will man hier „nur“ den abtreibungswilligen Ärzten eine Möglichkeit geben, den vorgeburtlichen Behindertenmord möglichst früh durchführen zu können, weil somit die Belastungen für die Mutter und ihren Arzt geringer sind? Oder ist die frühere Tötung eines Ungeborenen weniger tragisch? Dies würde erklären, warum viele Ärzte für diesen „PraenaTest“ votieren.
 
Oder geht es vor allem um das „liebe Geld“, um den Gewinn?
Viele Euros für Lifecodexx! 
Viele Euros für die den Test durchführenden Ärzte!
Aber auch viele Euros durch zusätzliche Steuereinnahmen!
 
Eine geringe Hoffnung bleibt, dass die Verantwortlichen im Regierungspräsidium diesem Behinderten-Selektions-Test doch noch eine Absage erteilen und somit das absolut schutzwürdigste Lebensrecht eines jeden Bürgers, sei er krank, behindert oder ungeboren, nicht in Frage stellen.

 

Weinheim, den 30.Juli 2012
  Initiative Nie Wieder!
 
 
gez. Günter Annen

 

 

Was treibt die Firma Lifecodexx eigentlich genau?
 

Sehr geehrter Herr Annen,

die Firma LifecodexX hat eine Software entwickelt, mit der das Risiko für Trisomie 21 berechnet werden kann. Der Rechenalgorithmus basiert auf den Ergebnissen gängiger Laboruntersuchungen des Blutes der werdenden Mutter.
Die für die Berechnung
verwendete Software ist definitionsgemäß ein Medizinprodukt. Die Firma LifecodexX beabsichtigt nach hiesigem Kenntnisstand derzeit nicht, diese Software in Verkehr zu bringen, sondern bietet an, die Risikoberechnung als Dienstleistung zu erbringen.

Hierfür ist weder eine Zulassung noch eine Genehmigung, sondern eine Anzeige nach § 25 des Medizinproduktegesetzes (Anzeigepflicht) bei dem für die Firma zuständigen Regierungspräsidium erforderlich.
Die Firma LifecodexX hat eine entsprechende Anzeige beim Regierungspräsidium Freiburg
eingereicht. Wir gehen davon aus, dass das Regierungspräsidium der Firma nun rasch die Entscheidung über die Freischaltung des Tests mitteilen wird. Diese Freischaltung ist nicht auf Baden-Württemberg beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

(Eine Antwort aus dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg in Stuttgart)
 

Rufen Sie an oder schreiben Sie:

Regierungspräsidium Freibug
79083 Freiburg i.Br.
Tel.: 0761/208-0
Fax.:0761/208-394200
poststelle@rpf.bwl.de

 

Vorgeburtliche Rasterfahndung
auf Trisomie 21 (Mongoloide Kinder)

 

So funktioniert der Bluttest
auf Down-Syndrom (Trisomie 21)

 


Der PraenaTest® zum nicht-invasiven Nachweis einer Trisomie 21 im mütterlichen Blut hat eine Spezifität undSensitivität von bis zu 100 Prozent.

Insbesondere kann er Auffälligkeiten weiter ab-klären, die beim Ersttrimester-Screening auftreten. Das verringert den Bedarf an invasiver Diagnostik (Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese).

Die molekulargenetische Untersuchung erfolgt ab der zwölften Schwangerschaftswoche. Dazu werden 20 ml venöses Blut der Schwangeren in einem Spezial-röhrchen ins Labor geschickt. Dort werden kleine DNA-Bruchstücke isoliert, die frei im mütterlichen Blut zirkulieren.

Etwa ein Zehntel dieser zellfreien Erbsubstanz stammt vom ungeborenen Kind. Sie wird aus abge-storbenen Plazentazellen frei und fortwährend in den
Blutkreislauf der Schwangeren abgegeben.
 

Nach Aufreinigung, Vervielfältigung und Sequenzierung der fetalen DNA werden die Bruchstücke von Chromosom 21
quantitativ erfasst.

Mit einem Algorithmus wird berechnet, ob die Menge die eines euploiden Chromosomensatzes überschreitet. Vor der
Blutentnahme und nach Vorliegen des Testergebnisses muss die Schwangeregemäß Gendiagnostikgesetz beraten
werden. (St)

(Quelle: Ärzte Zeitung, "Trisomie 21: Der Bluttest und die Ethik" vom 11.7.2012

Trisomie 21: Der Bluttest und die Ethik

Weniger Risiko für Schwangere, sagen die einen. Raster-Fahndung bei Ungeborenen,

sagen die anderen: Ein neuer Gentest entfacht eine hitzige Debatte - und illustriert

die ethische Ambivalenz des medizinischen Fortschritts.

 

"Uns erreichen unzählige Anfragen": Höflich bittet das Unternehmen LifeCodexx aus Konstanz darum, von Anrufen abzusehen.
LifeCodexx will voraussichtlich noch im Juli den PraenaTest® auf den deutschen Markt bringen. Selten hat ein Medizinprodukt vor dem Marktstart einen solchen Wirbel verursacht.

Dieser nicht-invasive, molekulargenetische Diagnostiktest wird vom Hersteller als "risikolose Ergänzung" der vorgeburtlichen Untersuchungs-methoden zur Bestimmung von Trisomie 21 angeboten.
Nach Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie komme es in Deutschland jährlich bei 600 bis 700 Schwangeren zu einem spontanen Abort, heißt es bei LifeCodexx - andere Quellen gehen von rund 200 Fällen aus.

Zum Nachdenken!!

 

Auch in Deutschland werden Erstgebärende immer Älter. Ausbildung, Egoismus, Karriere uvm. sind die Gründe. Daß Frau erst dann schwanger wird, "wann sie es will", wird über die Verhütung, vor allem die Pille, zu erreichen versucht. Geht dies daneben, wird halt abgetrieben.

Hat man einen Zeitpunkt gewählt, nun "endlich" schwanger werden zu können, klappt es oft nicht.

Handicap 1: Das Alter ...schwanger auf natürlichem Wege zu werden, wird schwieriger.
Handicap 2:       Unfruchtbarkeit der Frau durch die Pille, Infektionen uvm.

Handicap 3:         Unfruchtbarkeit des Mannes

Handicap 4:      Der Erfolgsdruck steht oft im Wege



Bedeutet:   Immer mehr Frauen lassen sich künstlich befruchten ... in welcher Form auch immer.
Um einen Kinderwunsch zu erfüllen, greifen die Paare ganz tief in die Tasche, da die Krankenkassen nur begrenzt die Kosten übernehmen.

 

Daß bei einem Kinderwunsch an erster Stelle steht, das Kind möge gesund sein, ist ganz normal.

Durch verschiedene Untertsuchungen, mehr oder minder gefährlich für die Mutter und Kind, konnte man bislang verschiedene Behinderungen nachweisen.

Bei einem positiven Befund, z.B. durch die  Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie (werden von der Krankenkasse bezahlt) werden die meisten Kinder vor ihrer Geburt abgetrieben, das heißt ermordet!

Als großes Risiko bestand bis dato bei diesen Untersuchungen eine Verletzungsgefahr für die Mutter sowie des Kindes, welches in ca. 200 Fällen zu einem spontanen Abgang führte und den vorzeitigen Tod des Kindes bedeutete.
 

Das Eltern vor diesen Risiken Angst haben, ist kein Wunder!
 

Hier setztn Lifecodexx an und wirbt mit einer gefahrlosen Untersuchung durch Abnahme von 20 ml Blut bei der Mutter.

Aufgrund einer speziellen Untersuchung und Berechnung könne man dann zu 95 % sicher sagen, ob eine Behinderung mit Trisomie 21 vorliegt.


Der Test wird nicht von der Krankenkasse bezahlt und kostet ca. 1250,00 Euro!

Was von Lifecodecc hinter vorgehaltener Hand bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses angeraten wird:

Der positive Praenatest für 1250,00 Euro muß durch eine Fruchtwasseruntersuchung bestätigt werden.
 

 

Bei Überdenken der vorliegenden Tatsachen kommen wir nur zu einem Schluß:
 

Die Firma Lifecodexx hat mit dem PraenaTest eine Marktlücke entdeckt und macht sich die Angst der Mütter vor einem behinderten Kind zu Nutze.
Die Zukunftsprognose für die nächsten Jahre:
Hohe Zuwachsraten mit Millionen Euros an Umsätzen für Lifecodexx und die den Test durchführenden Praxen und Kliniken.

 

+++
 

Eltern sollten wissen:

Sie haben

1. weder ein Recht auf ein Kind

2. noch ein Recht auf ein gesundes Kind.
 

Kinder sind ein Geschenk Gottes und können nur als solches angenommen werden!

Bei all Ihren Überlegungen
 sollten Sie bedenken:
Auch wenn der Arzt nach allen Vorcheckings

festgestellt hat, daß sich ein gesundes Kind in Ihrem Mutterleib befindet ...

wer garantiert Ihnen, daß

dieses gesunde Kind nicht

während den Geburtswehen
eine Behinderung erleiden wird?

Würden Sie dann dieses, Ihr Kind,

nicht mehr annehmen,
weil es Ihren Vorstellungen
 nicht mehr entspricht?
 

Und würden Sie dann dieses Kind,

Ihr Kind, töten lassen?
 

 

Nein zur Selektion!

Nein zum PraenaTest!!
Nein zu den  menschenverachtenden Untersuchungen von "Lifecodexx" !!!

 

Ja zum Lebensrecht eines jeden Menschen, sei er gesund, behindert, alt, krank oder ungeboren!


"Raster-Fahndung" nach dem Down-Syndrom?
Die teilweise schrillen Töne, die die Markteinführung begleiten, machen deutlich: Es geht mehr als um einen Test - die wachsenden Möglichkeiten der genetischen Diagnostik machen eine Standortbestimmung nötig, wie eine Gesellschaft mit Menschen mit Behinderungen umgehen will. Wie schwierig das ist, zeigen die Einschätzungen zum neuen Test.


Der Behinderten-Beauftragte der Bundesregierung, der frühere CDU-Bundes-tagsabgeordnete Hubert Hüppe, nennt den Test "illegal".
Es handele sich um ein "nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt", das die "Raster-Fahndung nach Menschen mit Down-Syndrom" verstärken werde, sagte Hüppe und verwies auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten des Bonner Rechtsprofessors Klaus Ferdinand Gärditz. Die für das Medizinproduktegesetz zuständigen Bundesländer hätten es nun in der Hand, zu verhindern, dass der Test auf den Markt kommt.
Gärditz begründet seine Einschätzung damit, Paragraf 15 Absatz 1 Gendiagnostik-Gesetz erlaube Untersuchungen "nur zu medizinischen Zwecken".
Der Test dagegen diene dazu, "im Falle einer festgestellten Behinderung die Schwangerschaft abzubrechen".
Die staatliche Zulassung des Tests sei mit Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar - danach darf niemand wegen einer Behinderung diskriminiert werden.
Allerdings räumt Gärditz ein, dass seine Interpretation bestreitbar ist. Denn der Schutz des Ungeborenen in Einzelgesetzen (so im Embryonenschutz-Gesetz oder im einschlägigen Paragrafen 218a Strafgesetzbuch) ist nicht frei von Widersprüchen - und die ließen sich "nicht friktionslos durch Interpretation beseitigen", so Gärditz.


Die stramme Forderung Hüppes, die Markteinführung des Tests zu verbieten, stieß denn auch auf ein überwiegend skeptisches Echo. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Professor Christiane Woopen, bezeichnete den Test als "durchaus diskriminierend", weil nur das Merkmal Trisomie 21 nachgewiesen wird. "Für illegal halte ich den Test nicht", sagte Woopen. Der Hersteller LifeCodexx entgegnete auf das Rechtsgutachten, das Diagnostikum sei verkehrsfähig, man habe alle Bestimmungen des
Gendiagnostik-Gesetzes beachtet.


Abseits der juristischen Scharmützel verdeutlicht die Debatte, das ein gesellschaftlicher Konsens über Sinn und Grenzen der Pränataldiagnostik ferner denn je ist.

"Das Rad lässt sich nicht mehr zurückdrehen", erklärte Ärzte-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery. Er erinnerte daran, dass schon heute 95 Prozent der Ungeborenen, bei denen Trisomie 21 entdeckt wird, abgetrieben werden.

"Es ist kein Dammbruch zu befürchten"
Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) erklärte, mit dem neuen Test werde "kein ethisches Neuland" betreten.
Beratungspflicht und alle Vorgaben des Gendiagnostik-Gesetzes gälten unverändert: "Es ist kein Dammbruch oder eine sprunghafte Zunahme von Schwangerschaftskonflikten zu befürchten", so die DGGG.
(Anmerkung der Red. : Den Dammbruch haben wir bereits!!)
Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW), das von Verbänden der Selbsthilfe behinderter Menschen und der Behindertenhilfe getragen wird, forderte ein "Innehalten", um Entwicklungen in der Pränataldiagnostik "zu überdenken".
Das Institut beklagt in einer Stellungnahme, die gezielte Suche nach nicht therapierbaren Krankheiten und Behinderungen sei "meist motiviert durch kaum reflektierte, angstbesetzte Vorstellungen über das Leben mit Behinderung".
Dabei nehmen die Autoren auch Ärzte nicht aus. Die Kommunikation zwischen Ärzten und Schwangeren müsse "dringend verbessert werden".

(Quelle: Ärzte Zeitung, "Trisomie 21: Der Bluttest und die Ethik" vom 11.7.2012

 

 

 

 

Amniozentese

 

Chorionzottenbiopsie

Man erhält bei der Amniozentese ca. 20 ml Amnionflüssigkeit. Diese Flüssigkeit enthält embryonale Zellen, welche man auf zwei Arten untersuchen kann.
 

1. Direkte Untersuchungsmethode mit der Fluoreszenzmethode (FISH).
Die Frau erhält innert 24 h ein Resultat über grobe, chromosomale Aberrationen wie Trisomie 21, 18, 13 oder Trisomien der Geschlechtschromosomen (Klinefelter, TripleX oder XYY) bzw. Monosomie X0 (Turner-Syndrom).
 

2. Langzeit-Kultivierung. Dabei werden die Zellen wie folgt behandelt:

  • Synchronisation des Zellmaterials durch 5BrdU (5-BromDesoxyuridin), damit sich alle Zellen gleichzeitig zu teilen beginnen.
     

  • In der Metaphase der Zellteilung (besser Prometaphase, weil die Chromosomen noch nicht ganz kondensiert = verkürzt sind) wird der Teilungsprozess mit Cholchizin (= Mitosegift, indem Colchizin die Polymerisation von Tubulin im Zellinnern und somit die Bildung des Spindelapparates verhindert) unterbrochen.
     

  • Durch Beigabe von hypotonischer Lösung werden die Zellmembranen aufgelöst.
     

  • Es erfolgt eine Fixation und Giemsa-Färbung für die Darstellung von A-T reichen Gebieten auf den Chromosomen.

    Die Frau erhält ein Resultat innerhalb von ca. 14 Tagen nach Entnahme, wobei mit dieser Methode auch kleinere Defekte an einzelnen Chromosomen festgestellt werden können.
     

 

 

Man erhält bei der Chorionzottenbiopsie plazentares Gewebe. Es gibt zwei Verfahren, dieses Material zu untersuchen:
 

1. Schnellpräparat:
Da sich die Synzytiotrophoblasten rege teilen, kann versucht werden, an solchen sich in Teilung begriffenen Zellen eine Chromosomenanalyse vorzunehmen. Ähnlich wie bei der Amniozentese hat die Frau innerhalb von 24h ein Resultat über grobe chromosomale Aberrationen wie Trisomie 21, 18, 13 oder Trisomien der Geschlechtschromosomen (Klinefelter, TripleX oder XYY) bzw. Monosomie X0 (Turner-Syndrom). Gelingt dieses Direktpräparat nicht, müssen die Zellen mit Hilfe der Fluoreszenzmethode (FISH) analysiert werden.

2. Kultivierung der Zellen:

  • Synchronisation des Zellmaterials durch 5BrdU (5-BromDesoxyuridin), damit sich alle Zellen gleichzeitig zu teilen beginnen.
     

  • In der Metaphase der Zellteilung (besser Prometaphase, weil die Chromosomen noch nicht ganz kondensiert (= verkürzt) sind) wird der Teilungsprozess mit Colchizin (= Mitosegift, indem Colchizin die Polymerisation von Tubulin im Zellinnern und somit die Bildung des Spindelapparates verhindert) unterbrochen.
     

  • Durch Beigabe von hypotonischer Lösung werden die Zellmembranen aufgelöst.
     

  • Es erfolgt eine Fixation und Giemsa-Färbung für die Darstellung von A-T reichen Gebieten auf den Chromosomen.

    Die Frau erhält ein Resultat innerhalb von ca. 14 Tagen nach Entnahme, wobei mit dieser Methode auch kleinere Defekte an einzelnen Chromosomen festgestellt werden können.
     

 

 

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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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Weinheim, 24.5.2018
Klaus Günter Annen