Herzschlag
eines Kindes
(10. Schw.
woche) |
Wo
eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht
voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu
be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen
menschlichen Holocaust gegeben.
Ronald Reagan
"Recht zum Leben" S.24/25 |
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in Deutschland |
Nachrichten
EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN
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Pressemeldung
LifeCodexx verdient an
der Angst schwangerer Frauen
Laut Meldung
der dpa vom 28.7.2012 verschob die Firma „LifeCodexx AG“ aus Konstanz die
Einführung des „PraenaTest“ auf Mitte August 2012. Grund seien einige
offenstehende Fragen, die mit dem Regierungspräsidium Freiburg, welches die
Zulassung genehmigen soll, noch abgeklärt werden müssten.
Dieser pränatale Diagnosetest, mit dem man behinderte Down-Syndrom-Kinder (Trisomie
21) bereits ab der 10./12 Schwangerschaftswoche aussortieren kann, soll
bereits 4 - 6 Wochen früher als eine gefährliche Fruchtwasseruntersuchung
zur Abklärung einer Behinderung eingesetzt werden können.
Allerdings
wird empfohlen, diesen molekulargenetischen Bluttest bei einem positiven
Befund dann doch noch durch eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)
„absichern“ zu lassen.
Was macht es für einen Sinn, einer besorgten Schwangeren zunächst einen „PraenaTest“
für ca. 1200 Euro zu verkaufen, wobei sie anschließend evtl. trotzdem eine
gesundheitlich problematische Fruchtwasseruntersuchung über sich ergehen
lassen soll?
Will man
hier „nur“ den abtreibungswilligen Ärzten eine Möglichkeit geben, den
vorgeburtlichen Behindertenmord möglichst früh durchführen zu können, weil
somit die Belastungen für die Mutter und ihren Arzt geringer sind? Oder ist
die frühere Tötung eines Ungeborenen weniger tragisch? Dies würde erklären,
warum viele Ärzte für diesen „PraenaTest“ votieren.
Oder geht es vor allem um das „liebe Geld“, um den Gewinn?
Viele Euros für Lifecodexx!
Viele Euros für die den Test durchführenden Ärzte!
Aber auch viele Euros durch zusätzliche Steuereinnahmen!
Eine geringe Hoffnung bleibt, dass die Verantwortlichen im
Regierungspräsidium diesem Behinderten-Selektions-Test doch noch eine Absage
erteilen und somit das absolut schutzwürdigste Lebensrecht eines jeden
Bürgers, sei er krank, behindert oder ungeboren, nicht in Frage stellen.
Weinheim, den 30.Juli 2012
Initiative Nie Wieder!
gez. Günter Annen
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Was treibt die Firma Lifecodexx eigentlich
genau?
Sehr geehrter Herr Annen,
die Firma LifecodexX hat eine Software entwickelt, mit der das Risiko für
Trisomie 21 berechnet werden kann. Der Rechenalgorithmus basiert auf den
Ergebnissen gängiger Laboruntersuchungen des Blutes der werdenden Mutter.
Die für die Berechnung verwendete
Software ist definitionsgemäß ein Medizinprodukt.
Die Firma LifecodexX
beabsichtigt nach hiesigem Kenntnisstand derzeit nicht, diese Software in
Verkehr zu bringen, sondern bietet an,
die Risikoberechnung als
Dienstleistung zu erbringen.
Hierfür ist weder eine Zulassung noch
eine Genehmigung, sondern eine Anzeige nach § 25 des Medizinproduktegesetzes
(Anzeigepflicht) bei dem für die Firma
zuständigen Regierungspräsidium erforderlich.
Die Firma LifecodexX hat eine entsprechende Anzeige beim
Regierungspräsidium Freiburg
eingereicht. Wir gehen davon aus, dass
das Regierungspräsidium der Firma nun rasch die Entscheidung über die
Freischaltung des Tests mitteilen wird. Diese Freischaltung ist nicht auf
Baden-Württemberg beschränkt.
Mit freundlichen Grüßen
(Eine Antwort aus dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren Baden-Württemberg in Stuttgart)
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Rufen Sie an oder schreiben
Sie: |
Regierungspräsidium Freibug
79083 Freiburg i.Br.
Tel.: 0761/208-0
Fax.:0761/208-394200
poststelle@rpf.bwl.de |
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Vorgeburtliche Rasterfahndung
auf Trisomie 21 (Mongoloide Kinder)
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So funktioniert der
Bluttest
auf Down-Syndrom (Trisomie 21)
Der PraenaTest® zum nicht-invasiven Nachweis einer Trisomie 21 im
mütterlichen Blut hat eine Spezifität undSensitivität von bis zu 100
Prozent.
Insbesondere kann er Auffälligkeiten weiter ab-klären, die beim
Ersttrimester-Screening auftreten. Das verringert den Bedarf an
invasiver Diagnostik (Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese).
Die molekulargenetische Untersuchung erfolgt ab der zwölften
Schwangerschaftswoche. Dazu werden 20 ml venöses Blut der Schwangeren
in einem Spezial-röhrchen ins Labor geschickt. Dort werden kleine
DNA-Bruchstücke isoliert, die frei im mütterlichen Blut zirkulieren.
Etwa ein Zehntel dieser zellfreien Erbsubstanz stammt vom ungeborenen
Kind. Sie wird aus abge-storbenen Plazentazellen frei und fortwährend
in den
Blutkreislauf der Schwangeren abgegeben.
Nach Aufreinigung,
Vervielfältigung und Sequenzierung der fetalen DNA werden die
Bruchstücke von Chromosom 21
quantitativ erfasst.
Mit einem Algorithmus wird berechnet, ob die Menge die eines euploiden
Chromosomensatzes überschreitet. Vor der
Blutentnahme und nach Vorliegen des Testergebnisses muss die
Schwangeregemäß Gendiagnostikgesetz beraten
werden. (St)
(Quelle: Ärzte Zeitung, "Trisomie 21: Der Bluttest und die Ethik" vom
11.7.2012 |
Trisomie 21: Der Bluttest und die Ethik
Weniger
Risiko für Schwangere, sagen die einen. Raster-Fahndung bei Ungeborenen,
sagen die
anderen: Ein neuer Gentest entfacht eine hitzige Debatte - und illustriert
die
ethische Ambivalenz des medizinischen Fortschritts.
"Uns erreichen unzählige Anfragen": Höflich bittet
das Unternehmen LifeCodexx aus Konstanz darum, von Anrufen abzusehen.
LifeCodexx will voraussichtlich noch im Juli den PraenaTest® auf den
deutschen Markt bringen. Selten hat ein Medizinprodukt vor dem Marktstart
einen solchen Wirbel verursacht.
Dieser nicht-invasive, molekulargenetische Diagnostiktest wird vom
Hersteller als "risikolose Ergänzung" der vorgeburtlichen
Untersuchungs-methoden zur Bestimmung von Trisomie 21 angeboten.
Nach
Amniozentese oder
Chorionzottenbiopsie komme es in Deutschland jährlich bei 600 bis 700
Schwangeren zu einem spontanen Abort, heißt es bei LifeCodexx - andere
Quellen gehen von rund 200 Fällen aus.
Zum Nachdenken!!
Auch in Deutschland
werden Erstgebärende immer Älter. Ausbildung, Egoismus, Karriere uvm. sind die Gründe. Daß
Frau erst dann schwanger wird, "wann sie es
will", wird über die Verhütung, vor allem die Pille, zu erreichen
versucht. Geht dies daneben, wird halt abgetrieben.
Hat man einen Zeitpunkt
gewählt, nun "endlich" schwanger werden zu können, klappt es oft nicht.
Handicap 1: Das
Alter ...schwanger auf natürlichem Wege zu werden, wird schwieriger.
Handicap 2: Unfruchtbarkeit
der Frau
durch die Pille, Infektionen uvm.
Handicap 3:
Unfruchtbarkeit des Mannes
Handicap 4: Der
Erfolgsdruck steht oft im Wege
Bedeutet:
Immer
mehr Frauen lassen sich künstlich befruchten ... in welcher Form auch
immer.
Um einen Kinderwunsch zu erfüllen, greifen die Paare ganz tief in die
Tasche, da die Krankenkassen nur begrenzt die Kosten übernehmen.
Daß bei einem
Kinderwunsch an erster Stelle steht, das Kind möge gesund sein, ist
ganz normal.
Durch verschiedene Untertsuchungen,
mehr oder minder gefährlich für die Mutter und Kind, konnte man
bislang verschiedene Behinderungen nachweisen.
Bei
einem positiven Befund, z.B. durch die Amniozentese oder
Chorionzottenbiopsie (werden von der Krankenkasse bezahlt) werden die meisten Kinder vor ihrer Geburt abgetrieben,
das heißt ermordet!
Als großes Risiko
bestand bis dato bei diesen Untersuchungen eine Verletzungsgefahr für
die Mutter sowie des Kindes, welches in ca. 200 Fällen zu einem
spontanen Abgang führte und den vorzeitigen Tod des
Kindes bedeutete.
Das Eltern vor diesen
Risiken Angst haben, ist kein Wunder!
Hier setztn Lifecodexx
an und wirbt mit einer gefahrlosen Untersuchung durch Abnahme von 20
ml Blut bei der Mutter.
Aufgrund einer
speziellen Untersuchung und Berechnung könne man dann zu 95 % sicher
sagen, ob eine Behinderung mit Trisomie 21 vorliegt.
Der Test wird nicht von
der Krankenkasse bezahlt und kostet ca. 1250,00 Euro!
Was von Lifecodecc hinter vorgehaltener Hand bei Vorliegen eines
positiven Testergebnisses angeraten wird:
Der positive Praenatest
für 1250,00 Euro muß durch eine
Fruchtwasseruntersuchung
bestätigt werden.
Bei Überdenken der vorliegenden Tatsachen kommen wir
nur zu einem Schluß:
Die Firma Lifecodexx hat
mit dem PraenaTest eine Marktlücke entdeckt
und macht sich die Angst der
Mütter vor einem
behinderten Kind zu Nutze.
Die Zukunftsprognose für die nächsten Jahre:
Hohe Zuwachsraten mit Millionen Euros
an Umsätzen für Lifecodexx und die den Test durchführenden Praxen und
Kliniken.
+++
Eltern sollten wissen:
Sie haben
1. weder ein Recht auf ein Kind
2. noch ein Recht auf ein gesundes Kind.
Kinder sind ein Geschenk Gottes und können nur als solches angenommen
werden!
Bei all Ihren Überlegungen
sollten Sie bedenken:
Auch wenn der Arzt nach allen Vorcheckings
festgestellt hat, daß sich ein gesundes Kind in Ihrem Mutterleib
befindet ...
wer garantiert Ihnen, daß
dieses gesunde Kind nicht
während den Geburtswehen
eine Behinderung erleiden wird?
Würden Sie dann dieses, Ihr Kind,
nicht mehr annehmen,
weil es
Ihren Vorstellungen
nicht mehr entspricht?
Und würden Sie dann dieses Kind,
Ihr Kind, töten lassen?
Nein zur Selektion!
Nein zum PraenaTest!!
Nein zu den menschenverachtenden Untersuchungen von "Lifecodexx" !!!
Ja zum Lebensrecht eines jeden Menschen, sei er gesund, behindert,
alt, krank oder ungeboren!
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"Raster-Fahndung" nach dem Down-Syndrom?
Die teilweise schrillen Töne, die die Markteinführung begleiten, machen
deutlich: Es geht mehr als um einen Test - die wachsenden Möglichkeiten
der genetischen Diagnostik machen eine Standortbestimmung nötig, wie eine
Gesellschaft mit Menschen mit Behinderungen umgehen will. Wie schwierig
das ist, zeigen die Einschätzungen zum neuen Test.
Der Behinderten-Beauftragte der Bundesregierung, der frühere
CDU-Bundes-tagsabgeordnete Hubert Hüppe, nennt den Test "illegal".
Es handele sich um ein "nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt", das die
"Raster-Fahndung nach Menschen mit Down-Syndrom" verstärken werde, sagte
Hüppe und verwies auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten des
Bonner Rechtsprofessors Klaus Ferdinand Gärditz. Die für das
Medizinproduktegesetz zuständigen Bundesländer hätten es nun in der Hand,
zu verhindern, dass der Test auf den Markt kommt.
Gärditz begründet seine Einschätzung damit, Paragraf 15 Absatz 1
Gendiagnostik-Gesetz erlaube Untersuchungen "nur zu medizinischen
Zwecken".
Der Test dagegen diene dazu, "im Falle einer festgestellten Behinderung
die Schwangerschaft abzubrechen".
Die staatliche Zulassung des Tests sei mit Artikel 3 Grundgesetz
unvereinbar - danach darf niemand wegen einer Behinderung diskriminiert
werden.
Allerdings räumt Gärditz ein, dass seine Interpretation bestreitbar ist.
Denn der Schutz des Ungeborenen in Einzelgesetzen (so im
Embryonenschutz-Gesetz oder im einschlägigen Paragrafen 218a
Strafgesetzbuch) ist nicht frei von Widersprüchen - und die ließen sich
"nicht friktionslos durch Interpretation beseitigen", so Gärditz.
Die stramme Forderung Hüppes, die Markteinführung des Tests zu verbieten,
stieß denn auch auf ein überwiegend skeptisches Echo. Die Vorsitzende des
Deutschen Ethikrats, Professor Christiane Woopen, bezeichnete den Test als
"durchaus diskriminierend", weil nur das Merkmal Trisomie 21 nachgewiesen
wird. "Für illegal halte ich den Test nicht", sagte Woopen. Der Hersteller
LifeCodexx entgegnete auf das Rechtsgutachten, das Diagnostikum sei
verkehrsfähig, man habe alle Bestimmungen des
Gendiagnostik-Gesetzes beachtet.
Abseits der juristischen Scharmützel verdeutlicht die Debatte, das ein
gesellschaftlicher Konsens über Sinn und Grenzen der Pränataldiagnostik
ferner denn je ist.
"Das Rad lässt sich nicht mehr zurückdrehen",
erklärte Ärzte-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery. Er erinnerte daran,
dass schon heute 95 Prozent der
Ungeborenen, bei denen Trisomie 21 entdeckt wird, abgetrieben werden.
"Es ist kein Dammbruch zu befürchten"
Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
erklärte, mit dem neuen Test werde "kein ethisches Neuland" betreten.
Beratungspflicht und alle Vorgaben des Gendiagnostik-Gesetzes gälten
unverändert: "Es ist kein Dammbruch oder eine sprunghafte Zunahme von
Schwangerschaftskonflikten zu befürchten", so die DGGG.
(Anmerkung der Red. : Den Dammbruch
haben wir bereits!!)
Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW), das von Verbänden der
Selbsthilfe behinderter Menschen und der Behindertenhilfe getragen wird,
forderte ein "Innehalten", um Entwicklungen in der Pränataldiagnostik "zu
überdenken".
Das Institut beklagt in einer Stellungnahme, die gezielte Suche nach nicht
therapierbaren Krankheiten und Behinderungen sei "meist motiviert durch
kaum reflektierte, angstbesetzte Vorstellungen über das Leben mit
Behinderung".
Dabei nehmen die Autoren auch Ärzte nicht aus. Die Kommunikation zwischen
Ärzten und Schwangeren müsse "dringend verbessert werden".
(Quelle: Ärzte Zeitung, "Trisomie 21: Der Bluttest und
die Ethik" vom 11.7.2012
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Amniozentese |
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Chorionzottenbiopsie
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Man
erhält bei der Amniozentese ca. 20 ml Amnionflüssigkeit. Diese
Flüssigkeit enthält embryonale Zellen, welche man auf zwei Arten
untersuchen kann.
1.
Direkte Untersuchungsmethode mit der Fluoreszenzmethode (FISH).
Die Frau erhält innert 24 h ein Resultat über grobe, chromosomale
Aberrationen wie Trisomie 21, 18, 13 oder Trisomien der
Geschlechtschromosomen (Klinefelter, TripleX oder XYY) bzw. Monosomie X0
(Turner-Syndrom).
2.
Langzeit-Kultivierung. Dabei werden die Zellen wie folgt behandelt:
-
Synchronisation des Zellmaterials durch 5BrdU (5-BromDesoxyuridin),
damit sich alle Zellen gleichzeitig zu teilen beginnen.
-
In
der Metaphase der Zellteilung (besser Prometaphase, weil die
Chromosomen noch nicht ganz kondensiert = verkürzt sind) wird der
Teilungsprozess mit Cholchizin (= Mitosegift, indem Colchizin die
Polymerisation von Tubulin im Zellinnern und somit die Bildung des
Spindelapparates verhindert) unterbrochen.
-
Durch
Beigabe von hypotonischer Lösung werden die Zellmembranen aufgelöst.
-
Es
erfolgt eine Fixation und Giemsa-Färbung für die Darstellung von A-T
reichen Gebieten auf den Chromosomen.
Die Frau erhält ein Resultat innerhalb von ca. 14 Tagen nach
Entnahme, wobei mit dieser Methode auch kleinere Defekte an einzelnen
Chromosomen festgestellt werden können.
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Man
erhält bei der Chorionzottenbiopsie plazentares Gewebe. Es gibt zwei
Verfahren, dieses Material zu untersuchen:
1.
Schnellpräparat:
Da sich die Synzytiotrophoblasten rege teilen, kann versucht werden,
an solchen sich in Teilung begriffenen Zellen eine Chromosomenanalyse
vorzunehmen. Ähnlich wie bei der Amniozentese hat die Frau innerhalb von
24h ein Resultat über grobe chromosomale Aberrationen wie Trisomie 21,
18, 13 oder Trisomien der Geschlechtschromosomen (Klinefelter, TripleX
oder XYY) bzw. Monosomie X0 (Turner-Syndrom). Gelingt dieses
Direktpräparat nicht, müssen die Zellen mit Hilfe der Fluoreszenzmethode
(FISH) analysiert werden.
2. Kultivierung der Zellen:
-
Synchronisation des Zellmaterials durch 5BrdU (5-BromDesoxyuridin),
damit sich alle Zellen gleichzeitig zu teilen beginnen.
-
In
der Metaphase der Zellteilung (besser Prometaphase, weil
die Chromosomen noch nicht ganz kondensiert (= verkürzt) sind) wird
der Teilungsprozess mit Colchizin (= Mitosegift, indem Colchizin die
Polymerisation von Tubulin im Zellinnern und somit die Bildung des
Spindelapparates verhindert) unterbrochen.
-
Durch
Beigabe von hypotonischer Lösung werden die Zellmembranen aufgelöst.
-
Es
erfolgt eine Fixation und Giemsa-Färbung für die Darstellung von A-T
reichen Gebieten auf den Chromosomen.
Die Frau erhält ein Resultat innerhalb von ca. 14 Tagen nach Entnahme,
wobei mit dieser Methode auch kleinere Defekte an einzelnen
Chromosomen festgestellt werden können.
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