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Europäische Bürgerinitiative
ZUM SCHUTZE DES
LEBENS UND DER MENSCHENWÜRDE - IN DEUTSCHLAND e.V.
Cestarostraße 2 D-69469 Weinheim
Telefon: 0049(0)6201/292126 Fax: 0049(0)6201/292128 E-Mail: ebi-d@buergerinitiative.org |
EBI e.V.
Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim
Herrn
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
-Präsident des BVerfG
Schloßbezirk 3
Dieses Schreiben erhielten
76131 Karlsruhe
alle Verfassungsrichter!
2. November
2010
Betreff:
Abtreibung
ist rechtswidrig
Grüß Gott,
sehr geehrter Herr Prof. Dr.
Voßkuhle!
Am 25.2.1975, 30
Jahre nach Auschwitz, entschieden die Richter des
Bundesver-fassungsgerichts (1 BvF 1/74),
daß auch das Leben noch
nicht geborener Menschen durch das Grundrecht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit geschützt sei.
Die damals von der
sozialliberalen Bundestagsmehrheit eingebrachte Neuformulierung des § 218
ff StGB, welche die Tötung noch nicht geborener Menschen bis zur 12.
Schwangerschaftswoche freigeben wollte, wurde vom BVerfG als
grundgesetzwidrig erklärt.
Am 28.5.1993,
48 Jahre nach Auschwitz, bestätigten die Richter des
Bundesver-fassungsgerichts abermals (2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF
5/92), daß die Tötung noch nicht geborener Menschen rechtswidrig sei.
Im Leitsatz 4 des
genannten Urteils betonte das BVerfG außerdem: „Der Schwangerschaftsabbruch
muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und
demgemäß rechtlich verboten sein.“
Am 8.6.2010,
65 Jahre nach Auschwitz, bestätigten die Richter des
Bundesver-fassungsgerichts wiederum, daß die in Deutschland
durchgeführte Tötung noch nicht geborener Menschen rechtswidrig sei (1 BvR
1745/06).
Mit diesem Hintergrund ist
nicht zu verstehen, daß in Deutschland noch immer ein Gesetz exekutiert
wird, § 218 ff StGB, welches nach Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts
rechtswidrig und demnach verfassungswidrig ist.
Ein Gesetz, das rechtswidrig ist,
darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.
Daher fordert die
„Europäische Bürgerinitiative zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde“
die sofortige Aufhebung des § 218 ff StGB wegen Rechtswidrigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Europäische Bürgerinitiative zum Schutze
des Lebens und der Menschenwürde e.V.
(Klaus Günter Annen, 1. Vors.)
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