Menschenrechtsgerichtshof
verneint generelles Recht auf eine Abtreibung
STRAßBURG
(mwo). Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere dem
Recht auf Privat- und Familienleben, lässt sich kein Recht auf Abtreibung
ableiten. Das entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg auf drei Beschwerden gegen Irland.
Allerdings haben Schwangere Anspruch auf eine zuverlässige gesundheitliche
Beratung.
Abtreibung
und Hilfe zur Abtreibung ist in Irland seit 1861 verboten und mit
lebenslanger Haft bedroht. 1983 wurde dies in einer Volksabstimmung über
die Verfassung gleichwertig neben dem Recht auf Leben der Mutter
bestätigt. Danach entschied das oberste irische Gericht, dass Frauen
abtreiben dürfen, wenn sonst ihr eigenes Leben bedroht ist. Abtreibungen
im Ausland sind seit 1992 straffrei.
Geklagt
hatten drei Frauen. Zwei sahen sich in sozialen Notlagen, die dritte hatte
einen seltenen Krebs und machte sich Sorgen um ihre eigene Gesundheit und
die ihres Kindes.
Im Zwang zur
Auslandsreise sah der EGMR eine deutliche psychische und gegebenenfalls
auch finanzielle Hürde für alle drei Frauen. Dies wiege aber nicht so
schwer, als dass darin eine "grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung" gesehen werden könne, wie sie die Europäische
Menschenrechtskonvention verbiete.
Auch aus dem
Recht auf Privat- und Familienleben lasse sich kein generelles Recht auf
Abtreibung ableiten, so der EGMR weiter. Zwar gebe es unter den 47
Zeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention nur drei (Andorra, Malta und
San Marino), die ein vollständiges Abtreibungsverbot und damit noch
strengere Regeln haben als Irland. Die Konvention verbiete es Irland aber
nicht, dem Wunsch der Bevölkerungsmehrheit entsprechend Ausnahmen eng zu
begrenzen.
Daher wiesen
die Straßburger Richter die Klagen der ersten beiden Frauen ab. Dagegen
rügten sie im dritten Fall die unzureichende Beratung: Beteiligte Ärzte
hätten keine zuverlässigen Auskünfte gegeben, weil sie sich selbst von
Strafe bedroht sahen. Damit habe die Schwangere in Irland nicht die
Informationen bekommen können, die sie brauchte, um selbst über ihr
Privat- und Familienleben zu entscheiden.
Quelle: Ärzte Zeitung online,
28.12.2010 Az.: 25579/05
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