20 Jahre
UN-Kinderrechtskonvention
Bleibt der 20. November 1989, der
Gedenktag der „UN-Kinderrechtskonvention“, nur ein wiederkehrendes, mediales
„Theater“, oder
leiten wir alle, die Politiker,
insbesondere die sogenannten „Staatsanwälte“,
eine dringende Verpflichtung davon ab?
In den Kulturstaaten, die sich selbst für zivilisiert halten, werden weder
ungeborene noch geborene Kinder ausreichend geschützt.
Am 20. November wurde weltweit an die UN-Kinderrechtskonvention gedacht, die
vor 20 Jahren verabschiedet und mittlerweile von 192 Staaten unterschrieben
und damit anerkannt wurde.
Die Medien waren voll von Beiträgen, die die Mißstände aufzeigten.
Alle forderten mehr Rechte für die Kinder.
Aus Deutschland wurden besonders nachfolgende Kinderrechte eingemahnt:
- Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung;
- Anspruch auf Förderung und Schutz;
- Anspruch gewaltfreie und schützende Erziehung;
- Recht auf Bildung und Ausbildung.
Wir fragen:
Gilt diese Forderung der UN-Kinderrechtskonvention weltweit?
Welche Rechte haben eigentlich die ca.
40 Millionen Kinder, die jedes Jahr weltweit noch vor ihrer Geburt ermordet
werden?
Gelten diese Kinderrechte nur für Kinder, die man leben ließ?
Der Zynismus ist kaum zu überbieten!
Auf der einen Seite fordern die Weltstaaten die Einhaltung der Kinderrechte,
auf der anderen Seite lassen dieselben Staaten die Ermordung von Millionen
ungeborenen Kindern zu.
Der Babycaust von heute ist mindestens so abscheulich wie der Holocaust von
gestern.
Das Leben des Menschen ist das schutzwürdigste Rechtsgut auf Erden!!
Initiative Nie Wieder! e.V. "Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft
Österreichs"
gez. Günter Annen gez. Martin Humer
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