Wir stellen Ihnen hiermit Unterlagen zum

Strafprozeß  gegen Günter Annen, nach Strafanzeige des

 des Abtreibers Dr. Karl-Heinz Jordan wegen Beleidigung,  zur Verfügung,

damit Sie sich eine subjektive Meinung "erarbeiten" können.

 

Das Amtsgericht Lampertheim fällte am 10.1.2011

ein Urteil gegen den Lebensrechtler Günter Annen:

75 Tagessätze a x 20 € = 1.500 €

(Bei Nichtzahlung 75 Tage Gefängnis)

 

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt

stellte sogar die Staatsanwältin den Antrag auf Aufhebung des Urteils.

 

Niederschmetternd

für Richterin Angelika Heinrichs

 und Oberamtsanwältin Claudia Metscher.

War hier möglicherweise "Betroffenheit" im Spiel?

 

Licht und Schatten auch in der Justiz!!

12.07.2011 Urteil Landgericht Darmstadt
13.04.2011

Ladung zur Berufungsverhandlung

Landgericht Darmstadt

27.01.2011 Rechtsmittel gegen das Urteil
25.01.2011 Urteil vom 25.01.2011
10.01.2011 Ablehnung eines Pflichtverteidigers
13.12.2010

Ladung zur Hauptverhandlung

Amtsgericht Lampertheim

16.12.2010 Anklageschrift StA Darmstadt
10.09.2010 Aussage in der  PI Viernheim
26.08.2010 Strafantrag von Dr. Jordan
  Hintergründe
  das Flugblatt
   
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Urteil des Landgerichts Darmstadt

(Selbst die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag

auf Aufhebung des "Lampertheimer Urteils"!)

Begründung:

"Die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten

konnten aus rechtlichen Gründen nicht festgestellt werden..."

Ladung zur Berufungsverhandlung
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Rechtsmittel

Klaus Günter Annen

Cestarostr. 2   D-69469 Weinheim

Tel./Fax.: 06201/2909929/28

 

An das

Amtsgericht Lampertheim

Postfach

68519 Lampertheim

 

 

übermittelt per Fax:    06206/180 8130

27. Januar 2011

Bitte angeben: KZ/Pro-68519

- Holocaust-Gedenktag und 66 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:     AZ: 54 Ds 8020 Js 53984/10

                 Hier:   Rechtsmittel

 

Grüß Gott!

 

Gegen das am 25.1.2011 in obiger Strafsache gegen mich ergangene Urteil lege ich fristgerecht

R E C H T S M I T T E L

 

ein. Die schriftliche Begründung reiche ich nach Vorlage des schriftlichen Urteils nach.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Günter Annen

 

 
Urteil zusammengefaßt:

Durch das Aufstellen des Schildes mt der Aufschrift

"Warum lötet Dr. Karl-Heinz Jordan ungeborene Kinder?'

an zwei Tagen hat sich der Angeklagte

 in zwei Fällen der Beleidigung gemäß §§ 185. 53 StGB strafbar gemacht.

 

Der erforderliche Strafantrag wurde am 28.08.10 schriftlich gestellt

 

Die Erklärungen auf dem Schild sind als ehrverletzende Äußerung im Sinne von § 185 StGB anzusehen

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 Richterin Angelika Heinrichs

 und

Oberamtsanwältin Claudia Metscher

waren sich wohl einig:

 

Lebensrechtler gehören verurteilt!

 

Der Zeuge Doktor Jordan kannte die derzeitige Gesetzeslage für den Abbruch einer Schwangerschaft  nicht, doch führt er Schwangerschaftsabbrüche selbst durch.

Er widersprach vehement, das Abtreibungen innerhalb der 12 Wochenfrist rechtswidrig seien und der Gesetzgeber lediglich bei Vorlage gewisser Bedingungen auf Bestrafung verzichtet.

 

Er wollte nicht beantworten, was er da abtreibt,

ein ungeborenes Kind, ein Embryo oder sonst etwas.

 

Die Richterin stützte den Zeugen und fand eine Beantwortung

als unwichtig und nicht zwingend notwendig!

 

Liebe Frau Richterin Heinrichs!

Es ist die entscheidenste Frage überhaupt!

 

Wenn das, was Dr. Jordan

zerstückelt und absaugt,

kein ungeborener Mensch ist,

sind dann die Lebensrechtler verrückt?

Sind dann viele Politiker verrückt?

Sind dann viele Mediziner verrückt?

Sind dann viele Wissenschaftler verrückt?

Sind dann der Papst, die Bischöfe,

 die Priester und, und .... verrückt?

 

Ladung zur Hauptverhandlung des Amtsgerichts Lampertheim
Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers
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Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Darmstadt
Aussage in der Polizei-Inspektion Viernheim
Strafantrag von Dr. Karl-Heinz Jordan
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