Es ist strafrechtlich nicht relevant,

dieses Flugblatt zu erstellen und zu verteilen.

(Wenn Sie einen Abtreibungsarzt kennen, und das auch nachweisen können, können Sie

ein Flugblatt in dieser Aufmachung anfertigen und verteilen.

Das wurde nochmals deutlich

vom Landgericht Darmstadt am 12.7.2011 festgestellt.

 

Die Richterin des Amtsgericht Lampertheim sah sich jedoch an die Entscheidung

des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Juni 2010 (1 BvR 1745/06) nicht gebunden!

Deshalb war die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht nötig!!

 

 

Dieses Flugblatt dürfen Sie gerne als Muster verwenden und abändern.

Vergessen Sie aber bitte nicht, als Impressum Ihren Namen mit Adresse einzusetzen

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